Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Finanzausgleich, Aufgaben- und Lastenverteilung –
Péréquation financière, répartition des tâches et des charges
APPENZELL INNERRHODEN: Eine Vorlage zur Umsetzung der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme wird vom Grossen Rat verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 25.4. gutgeheissen. Sie umfasst eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege, des Strassengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald, des Vermessungsgesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes (SGT, 26.4.; ; vgl. SPJ 2009, S. 292). www.grossrat.ai.ch
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Finanz- und Lastenausgleichs. Bei der Revision geht es im Wesentlichen um die Beseitigung bestehender Fehlanreize – und die Schaffung neuer Anreize. Durch eine Veränderung des Harmonisierungsfaktors soll vermieden werden, dass beim Finanzausgleich die finanzschwächsten Gemeinden zu stark begünstigt werden und teilweise diejenigen Gemeinden, die bezüglich Finanzkraft direkt vor ihnen liegen, in der Rangliste sogar überholen. Die pauschale Abgeltung der Zentrumslasten von Bern, Biel und Thun wird erhöht. Bei der Unterstützung ländlicher Gebiete wird die Voraussetzung, dass die Steuerlast sehr hoch sein muss, aufgegeben. Damit entfällt der Anreiz, die Steuerbelastung nur deshalb hoch zu halten, um überhaupt unterstützt zu werden. Um Fehlanreize bei Fusionen zu vermeiden, will der Kanton solche Ausfälle künftig zehn Jahre lang ausgleichen. Entscheidende Veränderungen sind schliesslich bei der Finanzierung der Volksschule und der Sozialhilfe (vgl. dazu unten, 5 h – Sozialfürsorge) vorgesehen. Bei der Volksschule leistet der Kanton künftig ein Drittel der Mittel in Form von Schülerbeiträgen, wodurch für die Gemeinden ein Anreiz geschaffen wird, ihre Schulstruktur zu optimieren (Bund, 21.1., 21.5., 1.12, 2.12.).
FRIBOURG: Par 76,2% des voix (participation: 47,7%), les Fribourgeois ont approuvé la nouvelle péréquation intercommunale soumise au référendum obligatoire et guère combattue que par quelques communes de montagne (Lib., 30.1, 6.2, 25.2, 8.3; cf. APS 2009, p. 292 s.).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 2.5. heisst eine Vorlage zu Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gut (Neues Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie Änderung der Kantonsverfassung, des Steuergesetzes und weiterer kantonaler Erlasse). Mit der Revision sollen die Gemeinden künftig selber die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Steuern erheben; sie erhalten dadurch wesentlich mehr Autonomie und Verantwortung. Letzteres zeigt sich auch darin, dass der Kanton weder ihre Defizite übernimmt, noch nach Finanzkraft abgestufte Subventionen entrichtet (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wird in der Volksabstimmung vom 7.3. mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,7% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 37,9% (SoS, 8.3., vgl. SPJ 2009, S. 293).
JURA: Le Parlement a adopté une modification de la loi sur la péréquation financière (www.jura.ch).
SOLOTHURN: Der Kantonsrat verabschiedet einstimmig eine Änderung des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich sowie des Gemeindegesetzes. Mit den Teilrevisionen soll die Förderung von Fusionen bei strukturell schwachen Gemeinden ausgebaut werden, gleichzeitig wird eine rechtliche Grundlage für die Unterstützung sanierungsbedürftiger Gemeinden geschaffen (www.so.ch).
VALAIS: Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un projet de loi concernant la mise en œuvre de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération, le canton et les communes (NF, 5.5; www.vs.ch).
VAUD: Le Grand Conseil a adopté un nouveau système de péréquation financière des communes visant à lisser le taux d’imposition et à redistribuer les richesses communales. Le projet permet de séparer les taux d’imposition communale de la péréquation et donne plus de poids au point d’impôt. Lors des débats, la proposition de la gauche de financer les écoles de musiques par le fonds de péréquation a été refusée par 75 voix contre 21 (24h, 9.6).
ZÜRICH: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Der revidierte Erlass zielt darauf ab, dass jede Gemeinde es aus eigenen Mitteln und mit Geldern aus dem Finanzausgleich auf mindestens 95% der durchschnittlichen relativen Steuerkraft bringt. Das Geld fliesst in fünf Ausgleichstöpfe: In den Ressourcenausgleich, den demografischen Sonderlastenausgleich, den geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich, den individuellen Sonderlastenausgleich (zur Abgeltung von Sonderlasten, die nicht aus einem der drei anderen Töpfe mitfinanziert werden) und in den Zentrumslastenausgleich. Die Junge FDP, die Junge SVP und der Bund der Steuerzahler reichen gegen die Vorlage ein konstruktives Referendum ein. Sie fordern eine Senkung der Beiträge für Zürich und Winterthur von 412 auf 360 Mio Fr. bzw. von 86 auf 65 Mio Fr. (NZZ, 18.6., 22.6., 29.6., 21.9., 4.11.).