Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Übrige Verkehrsfragen –
Autres questions relatives au trafic
AARGAU: Der Grosse Rat lehnt in der Gesamtabstimmung eine Änderung des Strassengesetzes und eine befristete Ökologisierungsvorlage ab. Auf eine Revision der Motorfahrzeugsteuer tritt er gar nicht ein. Die Vorlage hätte darauf abgezielt, die Finanzierung der Kantonsstrassen neu zu regeln und die Motorfahrzeugabgaben nach ökologischen Kriterien zu bemessen (AZ, 18.8., 19.8., 25.8.; ). www.ag.ch
BASEL-STADT: 1) Der Regierungsrat beantragt, die Volksinitiative für mehr Trams in Basel nur teilweise für gültig zu erklären. Er erachtet die Forderung für den Bau einer Tramlinie bis in die Agglomerationsgemeinden als unzulässig, da Staatsverträge mit Kantonen oder Staaten nicht mit einer Volksinitiative verlangt werden können. Die Mehrheit des Grossen Rates hält das Volksbegehren dagegen für rechtlich zulässig. Zum ersten Mal greift der Grosse Rat auf die in der neuen Verfassung verankerte Möglichkeit zurück, die Rechtmässigkeit eines Volksbegehrens vom Appellationsgericht überprüfen zu lassen. Dieses erklärt die Initiative als rechtlich zulässig und der Grosse Rat überweist sie der Regierung zur Berichterstattung (BaZ, 16.1., 11.3., 20.10., 11.11.; vgl. SPJ 2009, S. 299).  2) Der Grosse Rat lehnt den Gegenvorschlag der Regierung sowie auch einen Gegenvorschlag einer knappen Mehrheit der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zur Volksinitiative für einen starken öffentlichen Fuss- und Veloverkehr in erster Lesung ab. In der zweiten Lesung setzt sich im Rat eine Mehrheit aus SP, Grünen, Grünliberalen und EVP durch und es wird ein Gegenvorschlag verabschiedet, der darauf abzielt, den Autoverkehr auf Kantonsstrassen bis 2020 um 10% zu reduzieren. Davon ausgenommen sind Autobahnen, da diese in der Kompetenz des Bundes liegen. Gleichzeitig mit der Verabschiedung des Gegenvorschlags empfiehlt der Rat, das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 28.11. werden der Gegenvorschlag mit 54,7% der Stimmen angenommen und die Volksinitiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 61,9% verworfen; Stimmbeteiligung: 53,7% (BaZ, 10.6., 24.6., 29.11.; vgl. SPJ 2009, S. 299).  3) Der Grosse Rat verabschiedet ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung. Das Referendum des Gewerbeverbands, welches auch von Vertretern der SVP, der FDP, der LDP und der CVP unterstützt worden ist, kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 13.6. wird die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,4% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 40% (BaZ, 26.2., 14.6.; ). www.bs.ch  4) Die von Gewerbeverband, Handelskammer, ACS und TCS lancierte „Park-and-Ride-Initiative“ kommt zustande und wird vom Grossen Rat als rechtlich zulässig erklärt. Mit dem Volksbegehren soll die Basler Regierung verpflichtet werden, gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft geeignete Park-and-Ride-Angebote an idealen Standorten zu realisieren (BaZ, 26.2., 28.5.; ). www.bs.ch  5) Die von Gewerbeverband, Handelskammer, ACS und TCS lancierte „Parkraum-Initiative“ kommt zustande und wird vom Grossen Rat als rechtlich zulässig erklärt. Mit dem Volksbegehren soll die Schaffung von Parkraum auf privatem Grund erleichtert werden (BaZ, 26.2., 28.5.; ). www.bs.ch – 6) Die Volksinitiative für ein wohnliches Gundeldingen kommt nicht zustande (BaZ, 26.1.; vgl. SPJ 2008, S. 286).
BERN: Das Komitee für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern reicht im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über die Fahrzeugsteuern einen Volksvorschlag ein. Mit diesem wird eine generelle Steuerreduktion von 33% gefordert. Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten den Volksvorschlag zur Ablehnung und hält an der Ecotax-Variante fest, die er 2009 verabschiedet hat (Bund, 16.4., 26.11.; vgl. SPJ 2009, S. 299).
GENEVE: 1) Les députés ont adopté une modification de la loi sur le réseau des transports publics visant son développement à long terme (www.ge.ch). – 2) Le Grand Conseil a adopté une loi sur la Compagnie générale de navigation sur le lac Léman (CGN) permettant de disposer d’une base légale afin d’attribuer des subventions et de conclure des contrats de prestations (www.ge.ch).
GLARUS: Der Memorialsantrag der Juso für einen kostenfreien öffentlichen Verkehr wird an der Landsgemeinde vom 2.5. abgelehnt (NZZ, 3.5., vgl. SPJ 2009, S. 299).
JURA: Le Parlement a adopté sans opposition la loi sur les transports publics mettant les communes à contribution dans le financement des lignes cantonales et urbaines et confiant au gouvernement la tâche d’élaborer les lignes de transports publics et de conclure les conventions de prestations y étant liées. Seule une partie du PDC a estimé qu’il est injustifié de réactualiser le mode de financement. Le PS a souligné qu’il y a un besoin d’adapter le mode de financement à la modification de l’offre. Le PLR a insisté sur le fait qu’il n’y a pas de transfert de charge. Le CS-POP/Verts a affirmé que la loi permet une harmonisation des offres et une meilleure participation de tous les acteurs (QJ, 23.9).
LUZERN: 1) Der Kantonsrat empfiehlt die Volksinitiative zur Verdoppelung des Veloanteils zur Ablehnung (NLZ, 14.9.; vgl. SPJ 2009, S. 300).  2) Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuern. Der Entwurf sieht vor, die Motorfahrzeugsteuern nicht mehr nur aufgrund des Hubraums, sondern auch anhand der Motorenleistung zu berechnen. Im Weiteren sollen Besitzer von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff, Brennstoffzellen oder Hybrid) nur die Hälfte der Steuern bezahlen. Während vier Jahren völlig steuerbefreit würden Personen, die einen Neuwagen der obersten Energieeffizienzklasse (Klasse A gemäss Energieetikette des Bundes) kaufen, der weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstösst (NLZ, 21.9.).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Gleichzeitig heisst er einen kantonalen Beitrag von 50 Mio Fr. und ein rückzahlbares Darlehen von rund 30 Mio. Fr. für die S-Bahn Sankt Gallen 2013 gut. In der Volksabstimmung wird der Kantonsratsbeschluss zur S-Bahn Sankt Gallen 2013 mit 80,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39% (SGT, 8.6., 9.6., 27.9.; ; vgl. SPJ 2009, S. 300). www.sg.ch
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung ein Gesetz über die Strassenverkehrssteuern. Der Erlass sieht vor, dass verbrauchsarme und umweltfreundliche Neuwagen während dreier Jahre von der Strassenverkehrssteuer befreit oder zumindest entlastet werden. Der dadurch entstehende Steuerausfall von 115 000 Fr. pro Jahr wird nicht kompensiert (SN, 14.12.).
THURGAU: Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern. Mit der Revision erhalten Besitzer von Neuwagen in den Kategorien A und B der Energieetikette des Bundes für vier Jahre einen Bonus von 50 bzw. 25%. Wer ein neues Auto in den beiden schlechtesten Kategorien kauft, soll eine zeitlich unbeschränkte Strafsteuer von 50% bezahlen (SGT, 10.6., 24.6.; ). www.tg.ch
ZÜRICH: 1) Der Regierungs- und der Kantonsrat empfehlen die Volksinitiative zur Verwendung von Ordnungsbussen im Strassenverkehr (Verkehrssicherheitsinitiative) zur Ablehnung (NZZ, 30.6., 24.8.; vgl. SPJ 2008, S. 286 f.).  2) Die Volksinitiative für eine Vorfinanzierung der zweiten Doppelspur Effretikon-Winterthur wird vom Kantonsrat abgelehnt und in der Volksabstimmung vom 26.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 69,9% verworfen; Stimmbeteiligung: 33,1% (NZZ, 30.3., 27.9.; vgl. SPJ 2009, S. 300).  3) Der Verein Flugschneise Süd-Nein (VFSN) erhebt gegen den Entscheid des Kantonsrats, das konstruktive Referendum für ein Pistenbauverbot als ungültig zu erklären, Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses erachtet den Zusammenhang zwischen den Anliegen des Referendumskomitees und der Vorlage des Kantonsrats als genügend – da beide Bestimmungen darauf abzielen, der Zunahme von Flugverkehr und Lärm entgegenzuwirken – und heisst die Beschwerde insoweit gut. Die Bestimmung, mit welcher den Vertretern des Staates im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG ein zusätzliches Vetorecht eingeräumt werden sollte, ist dagegen nach Ansicht des Bundesgerichts nicht mit dem Aktienrecht vereinbar und verstösst damit gegen übergeordnetes Bundesrecht (NZZ, 19.1., 20.10.; vgl. SPJ 2009, S. 300 f.).