Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Elementarschäden –
Dégâts causés par les forces naturelles
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes. Mit der Totalrevision soll sich die Gebäudeversicherung (GVB) vorab auf die veränderte Risikolage und den erwarteten weiteren Kostenanstieg vorbereiten können. Daneben wird die Organisation der GVB den heutigen Anforderungen angepasst (Bund, 26.1., 10.6.).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 2.5. genehmigt eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Kantonale Sachversicherung Glarus. Mit der Revision werden u.a. die Führungsstrukturen der Kantonalen Sachversicherung optimiert und die Möglichkeit zur Ausdehnung ihres Geschäftskreises geschaffen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Der Grosse Rat genehmigt in erster und einziger Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung. Mit der Revision werden u.a. die Aufgaben und Befugnisse der Regierung und der Organe der Gebäudeversicherung in den Grundzügen auf Gesetzesstufe geregelt. Weiter zielt die Vorlage darauf ab, die Bestimmungen über das Versicherungsverhältnis den heutigen Gegebenheiten im Versicherungswesen in der Schweiz anzupassen (SoS, 16.6.).  2) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden. Mit der Teilrevision werden die Leistungen der Kasse für nicht versicherbare Elementarschäden an Grundstücken erhöht. Zusätzlich wird der Nothilfefonds zur Verhinderung von unverschuldeten Notlagen infolge von Naturereignissen bedürfnisgerecht für Beiträge an weitere, nicht versicherbare Naturereignisse geöffnet (SoS, 16.6.).  3) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und einziger Lesung ein Brandschutzgesetz. Mit dem neuen Erlass werden die in der Feuerpolizeiverordnung enthaltenen, wichtigen Bestimmungen zur Feuerpolizei und zur Feuerwehr auf Gesetzesstufe überführt. Gleichzeitig erfolgt eine klare Regelung der Zuständigkeiten (SoS, 16.6.; www.gr.ch).
SCHWYZ: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg. Mit der Revision räumt er dem Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 1,23 Mio Fr. zur Errichtung eines Container-Provisoriums für zusätzliche Arbeitsräumlichkeiten beim Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg ein (www.sz.ch).
SOLOTHURN: Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes. Mit der Revision soll der Schaden durch Meteoriten aus dem Leistungskatalog der Gebäudeversicherung gestrichen werden. Dies weil die Kosten für die Rückversicherung beim interkantonalen Rückversicherungsverband gestiegen sind und ein Meteoritenschaden gleichzeitig als sehr unwahrscheinlich erscheint (SZ, 26.8.).
VAUD: Les députés ont adopté une modification de la loi sur le service de défense contre l'incendie et de secours (www.vd.ch).