Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
GENEVE: Le Grand Conseil a adopté une modification de la loi d'application de la loi fédérale sur l'assurance maladie abrogeant l’article conférant la compétence exclusive de délivrer des autorisations de pratiquer au Conseil d’Etat (www.ge.ch).
LUZERN: Der Kantonsrat verabschiedet in zweiter Lesung einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative für faire Prämienverbilligungen und empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 13.6. werden die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 64,2% abgelehnt und der Gegenvorschlag mit 53,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 24,6% (NLZ, 26.1., 14.6.; www.lu.ch; vgl. SPJ 2009, S. 306).
OBWALDEN: Der Kantonsrat erklärt die Volksinitiative zur Prämienverbilligung als rechtlich zulässig. Er lehnt sie ab und beschliesst dem Volk einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser will im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz verankern, dass der Kantonsbeitrag mindestens 8,5% der Prämienkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des Kantons Obwalden ausmachen muss. Der Gegenvorschlag wird vom Kantonsrat in erster Lesung verabschiedet (www.ow.ch; vgl. SPJ 2009, S. 306).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat verabschiedet in zweiter Lesung einen III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Mit der Revision werden die Vorschriften zur Prämienverbilligung angepasst (SGT, 23.2.; vgl. SPJ 2009, S. 306).
SOLOTHURN: Der Regierungsrat präsentiert einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien. Dieser sieht eine Erhöhung der Prämienverbilligung auf 100% des Bundesbeitrags vor, während mit der Initiative eine Anhebung auf 120% gefordert wird. Der Kantonsrat verwirft den Gegenvorschlag und empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung (SZ, 13.1., 4.11.; vgl. SPJ 2009, S. 306).
VAUD: Le parlement a adopté une modification de la loi d'application de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (www.vd.ch).
ZÜRICH: 1) Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative „tragbare Krankenkassenprämien für alle“ zur Ablehnung und beantragt dem Kantonsrat sie für teilweise ungültig zur erklären, da sie in den Jahren 2010 und 2011 nicht mehr umgesetzt werden könne. Der Kantonsrat spricht sich für die vom Regierungsrat beantragte Teilungültigkeit aus und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung (NZZ, 2.7., 14.12.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Mit der Revision wird der Kanton die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung nicht mehr zu 100 sondern nur noch zu 80% aufstocken (NZZ, 14.12.).