Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Sozialfürsorge – Assistance sociale
AARGAU: Der Grosse Rat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes. Mit der Revision sollen künftig Personen, die bereits Sozialhilfe beziehen, nicht zusätzlich Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe erhalten. Als weitere Neuerung werden Einarbeitungszuschüsse an Arbeitgeber, die Sozialhilfe beziehende Personen beschäftigen, gesetzlich verankert. Ein dritter Aspekt bildet die Neuregelung der Verwandtenunterstützung: Die Gemeinden können für Geltendmachung und Rückerstattung gegen Entschädigung eine kantonale Anlaufstelle in Anspruch nehmen (AZ, 5.6., 18.8.).
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Mit der im Zusammenhang mit dem neuen Finanz- und Lastenausgleich stehenden Teilrevision, werden die Aufgaben der Sozialbehörden neu umschrieben und die institutionelle Zusammenarbeit wird gefördert. Weiter beinhaltet die Vorlage Bestimmungen über die Aufsicht und die Bewilligungspflicht der Einrichtungen der institutionellen Sozialhilfe (www.gr.be.ch).
FRIBOURG: 1) Le Grand Conseil a adopté, par 76 voix contre 3, un projet de loi modifiant la loi sur l’aide sociale en y introduisant la possibilité pour les services sociaux de mener des enquêtes afin de lutter contre les abus (Lib., 10.12) . – 2) Les députés ont adopté à l’unanimité un projet de loi portant approbation des modifications de la Convention intercantonale relative aux institutions sociales. Ces modifications visent à adapter la Convention à la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT) (Lib., 11.12).
GENEVE: Le Grand Conseil a adopté la loi autorisant le Conseil d'Etat à adhérer à la convention intercantonale relative aux institutions sociales (www.ge.ch).
THURGAU: Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe. Mit der Revision wird die Regelung des Kostenersatzes durch den Heimatkanton aufgehoben und die Zuständigkeit für die Unterstützung allein dem Wohnsitz zugewiesen (). www.tg.ch
VAUD: 1) Les députés ont adopté une modification de la loi sur l'aide aux requérants d'asile et à certaines catégories d'étrangers (www.vd.ch). – 2) Le parlement a adopté la loi sur l'harmonisation et la coordination de l'octroi des prestations sociales et d'aide à la formation et au logement visant l'introduction d'un revenu déterminant unifié (www.vd.ch).
ZÜRICH: Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die Teilrevision schafft eine klare Regelung des Informationsaustausches zwischen den verschiedenen Behörden und Ämtern. Dadurch soll der Sozialhilfemissbrauch eingedämmt werden. Ein weiterer Aspekt betrifft die Unterstellung der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge unter das Sozialhilfegesetz. Die SVP reicht gegen diese Vorlage das konstruktive Referendum ein. Sie will verhindern, dass vorläufig aufgenommenen Personen künftig Sozialhilfe gewährt werden kann (NZZ, 1.6., 13.7., 18.9.).