Année politique Suisse 2010 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
AARGAU: 1) Die vom Lehrerverband lancierte Volksinitiative für eine Schule MIT Lehrpersonen kommt zustande. Die Initianten wollen den Kanton gesetzlich verpflichten, alle Unterrichtsstellen mit fach- und stufenspezifisch ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern zu besetzen (AZ, 23.4., 24.4., 6.8.).  2) Auf Vorschlag des kantonalen Bildungsdepartements zeigen sich die Initianten bereit, die Volksinitiative für die Verankerung von obligatorischem Staatskundeunterricht in der Verfassung so lange zu sistieren bis das Ergebnis des neuen Lehrplans 21 bekannt wird, da dieser u.a. auf eine Stärkung des Staatskundeunterrichts abzielt (AZ, 23.12.; vgl. SPJ 2009, S. 310). – 3) Die Volksinitiative für die flächendeckende Einführung von Tagesstrukturen an der gesamten Volksschule wird sistiert, da der Regierungsrat eine Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung ausarbeitet (AZ, 23.12.; vgl. SPJ 2004, S. 285).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Der Kantonsrat heisst in zweiter Lesung den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Gegen den Beschluss wird das Behördenreferendum eingereicht und in der Volksabstimmung vom 13.6. wird der Beitritt zum HarmoS-Konkordat mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,4% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,8% (SGT, 23.2.; NZZ, 14.6.; ; vgl. SPJ 2009, S. 310). www.ar.ch  2) Der Kantonsrat heisst den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik einstimmig gut (). www.ar.ch
APPENZELL INNERRHODEN: Die Revision des Schulgesetzes wird vom Grossen Rat in zweiter Lesung verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 25.4. gutgeheissen (SGT, 26.4.; ; vgl. SPJ 2009, S. 310). www.grossrat.ai.ch
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Der Landrat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) zu und verabschiedet die damit verbundenen Änderungen des Bildungsgesetzes. In der Volksabstimmung vom 26.9. werden der Beitritt zum HarmoS-Konkordat mit 56,3% und die Änderung des Bildungsgesetzes mit 56,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37% (BaZ, 18.6., 27.9.).  2) Der Landrat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik zu und verabschiedet die damit verbundenen Änderungen des Bildungsgesetzes. In der Volksabstimmung vom 26.9. werden der Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat mit 59,7% und die Änderung des Bildungsgesetzes mit 58,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37% (BaZ, 18.6., 27.9.; ) www.bl.ch.  3) Der Landrat verabschiedet eine Änderung des Bildungsgesetzes. Diese wird in der Volksabstimmung vom 26.9. mit 68,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37%. Die Revision steht im Zusammenhang mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz. Sie umfasst die Einführung des vier Jahre dauernden Gymnasiums, die Zusammenarbeit bei der Leistungsmessung und bei Abschlusszertifikaten sowie eine verstärkte Koordination bei der Berufsbildung (BaZ, 27.9.; ). www.bl.ch  4) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Bildungsgesetzes. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Volksabstimmung statt. Mit der Revision soll der Bildungsrat im Bereich der Volksschule (Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I) sowie der Sekundarstufe II die Stufenlehrpläne und die Stundentafeln der einzelnen Schularten nur noch vorbehältlich der Genehmigung durch den Landrat beschliessen können (BaZ, 26.11., 9.12.).  5) Die Junge FDP lanciert eine Verfassungsinitiative für die Einführung von obligatorischem Staatskundeunterricht (www.bl.ch; www.jfbl.ch).
BASEL-STADT: 1) Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen die Volksinitiative für ein unentgeltliches, flächendeckendes Tagesschulangebot zur Ablehnung (BaZ, 2.6., 21.10.; vgl. SPJ 2009, S. 310).  2) Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative „Ja zum Dialekt im Kindergarten“ zur Ablehnung und arbeitet einen Gegenvorschlag aus. Anders als das Volksbegehren sieht dieser keine Dominanz des Dialekts im Kindergarten vor. Stattdessen soll der Kindergarten-Lehrplan für Dialekt und Hochdeutsch gleichwertige Lernziele beinhalten. Die Aufteilung der beiden Sprachen im Unterricht liegt dann in der Kompetenz des Erziehungsrates, der entscheidet, ob er für den Dialekt einen Mindestanteil festsetzen will. Der Grosse Rat heisst den Gegenvorschlag gut und empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung (BaZ, 7.5., 20.10.; vgl. SPJ 2009, S. 310).  3) Der Grosse Rat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) zu (BaZ, 6.5.).  4) Der Grosse Rat heisst den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik gut (BaZ, 6.5.).  5) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Schulgesetzes. Mit der Revision wird das kantonale Schulsystem an die Anforderungen von HarmoS angepasst. Durch eine neue Promotionsordnung, die festlegt, in welchen Zug der Sekundarschule oder in welche weiterführende Schule ein Schüler übertreten kann, soll die Gymnasialquote – die mit 37,6% so hoch ist wie nirgends sonst in der Schweiz – gesenkt werden (BaZ, 6.5., 20.5.).  6) Die Volksinitiative für eine freie Schulwahl kommt nicht zustande (www.bs.ch; vgl. SPJ 2008, S. 295).
FRIBOURG: 1) Le peuple fribourgeois a approuvé par 61,1% des voix (participation : 47,7%) le concordat intercantonal HarmoS au terme d’une campagne virulente opposant le Conseil d’Etat, les principaux partis (PDC, PCS, PLR, PS, PEV et Verts) et les associations de parents, d’une part, à l’UDF, l’UDC et une association de parents, de l’autre (Lib., 21.1, 28.1, 6.2, 11.2, 25.2, 8.3; cf. APS 2009, p. 311) . – 2) Le Conseil d’Etat a mis en consultation un avant-projet de nouvelle loi scolaire. Les syndicats d’enseignants ont regretté que le projet se limite à un toilettage de la loi en vigueur et exigé sa refonte totale avec la participation des enseignants, des communes et des parents d’élèves. Les Verts et le syndicat SSP ont par ailleurs exigé une baisse du nombre d’élèves par classe de 25 à 20 et la suppression de l’enseignement religieux, ainsi que de la référence au christianisme figurant dans l’avant-projet (Lib., 3.12, 13.12, 14.12).
GENEVE: Le peuple a adopté par 81% des voix (participation : 54,3%) la loi faisant office de contre-projet à l’initiative populaire « Accueil continu des élèves » et exigeant de mettre en œuvre des offres d’accueil les matins, les midis et les fins d’après-midi, dès 2013. Le contre-projet a été soutenu par la majorité des partis, seule l’UDC s’y est opposée (TG, 29.11 ; www.ge.ch).
JURA: Les députés ont adopté une modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire concernant la période administrative des enseignants (www.jura.ch).
LUZERN: 1) Die Junge SVP lanciert eine Volksinitiative für Mundart im Kindergarten. Die Initianten fordern, dass im Kindergarten wieder ausschliesslich Mundart gesprochen wird. Nach geltendem Recht sind die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner angehalten, während rund zwei Drittel der Unterrichtszeit Hochdeutsch zu sprechen (NLZ, 13.10.).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung ein Gesetz über die Aufhebung der Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen. Die Aufhebung der Kommission erfolgt im Zusammenhang mit dem Planungsbericht über Massnahmen zur Entlastung des Kantons und der Gemeinden ab 2011 (). www.lu.ch  3) Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung ein Gesetz über die Volksschulbildung. Schwerpunkte dieser Teilrevision bilden die Neugestaltung der Schuleingangsstufe und der Strukturmodelle der Sekundarschule. Alle Gemeinden werden verpflichtet, ein zweijähriges Kindergartenangebot bereitzustellen. Der Besuch eines zweiten Kindergartenjahres bleibt für die Kinder aber weiterhin freiwillig und das obligatorische Eintrittsalter wird gegenüber der heutigen Regelung nicht verändert. Die Gemeinden dürfen den zweijährigen Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule auch als vierjährige Basisstufe führen. Bei der Gliederung der Sekundarschule wird die bisherige Regelung beibehalten. Demnach kann die Sekundarstufe I nach Niveau getrennt, organisatorisch eng verknüpft (kooperativ) oder zu einem gemeinsamen Schultyp verbunden (integriert) geführt werden (). www.lu.ch
NEUCHÂTEL: Le Conseil d’Etat a mis en consultation un projet de loi concernant la réorganisation de l’école dans le cadre de la mise en œuvre du concordat HarmoS. Le projet vise à une régionalisation de la gestion des écoles par la constitution de cercles réunissant plusieurs communes. En outre, il prévoit la professionnalisation des directeurs d’école (Exp., 19.6).
NIDWALDEN: Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Volksschulgesetzes. Mit der Teilrevision werden die Kompetenzen des Schulrats ausgeweitet und er ist künftig u.a. für Wahl und Entlassung der Schulleitung sowie für die Zuteilung der finanziellen Mittel, über welche die Schulleitungen im Rechnungsjahr verfügen können, zuständig (www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung ein Sportförderungsgesetz. Schwerpunkte der neuen Regelung bilden die Begabtenförderung sowie die finanzielle Entschädigung von Schulsportcoaches und Lehrpersonen, welche in den Schulen ein Programm J+S-Kids anbieten (). www.ow.ch  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung einen Nachtrag zum Bildungsgesetz. Mit der Revision wird der neue Finanzausgleich im Bereich Förderung von Menschen mit einer Behinderung und Sonderschulung umgesetzt (www.ow.ch).  3) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung einen Nachtrag zum Bildungsgesetz. Mit der Revision wird die Kantonsschule verpflichtet, eine Mensa mit Mittagsverpflegung zu führen (). www.ow.ch
SANKT GALLEN: Die Volksinitiative für eine freie Schulwahl auf der Oberstufe wird von der Regierung und vom Kantonsrat zur Ablehnung empfohlen (SGT, 29.4., 22.9.; vgl. SPJ 2009, S. 311).
SCHAFFHAUSEN: Die Volksinitiative „Schaffhausen ohne HarmoS“ wird vom Kantonsrat zur Ablehnung empfohlen und in der Volksabstimmung vom 28.11. mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,7% verworfen; Stimmbeteiligung: 67,9% (SN, 8.6., 29.11.; vgl. SPJ 2009, S. 311).
SOLOTHURN: 1) Die vom Verein Elternlobby Schweiz lancierte Volksinitiative für eine freie Schulwahl kommt zustande. Die Regierung und der Kantonsrat empfehlen sie zur Ablehnung, daraufhin wird das Volksbegehren vom Initiativkomitee zurückgezogen (SZ, 11.8., 3.11., 6.11.; www.so.ch; vgl. SPJ 2008, S. 297). 2) Der Regierungsrat präsentiert einen Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative betreffend die Lehrerbesoldungen. Dieser sieht vor, dass der Kanton ab 2011 den Topf des direkten Finanzausgleichs mit zusätzlichen 15 Mio Fr. pro Jahr alimentieren soll, was v.a. die finanzschwachen Gemeinden entlasten würde. Diese Regelung dient als vierjährige Übergangslösung bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kantonsrat heisst den Gegenvorschlag gut; die Initiative wird daraufhin zurückgezogen (SZ, 5.2., 29.4., 24.6., 14.7.; vgl. SPJ 2009, S. 311).  3) Der Kantonsrat stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) zu. In der Volksabstimmung vom 26.9. werden der Beitritt zum Konkordat mit 58,5% und die damit verbundene Verfassungsänderung mit 58,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37,9% (SZ, 10.3., 11.3., 27.9.).  4) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und einziger Lesung eine Änderung des Volksschulgesetzes. Mit der Revision werden die Kompetenzen der Schulleitungen auf Gesetzesstufe verankert. Die Schulleitungen sind künftig u.a. für die Festlegung von Ferienplänen, für Einschulungsentscheide sowie für die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern in Kleinklassen zuständig. Ferner wird das Departement für Bildung und Kultur mit der Führung einer Bildungsstatistik betraut, welche zur Steuerung und Entwicklung des Bildungswesens beitragen soll (www.so.ch).  5) Der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn reicht einen Volksauftrag für genügend Ressourcen zur integrativen Schulung in der Volksschule ein. Mit dem Vorstoss will der Verband erreichen, dass der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt, genügend Ressourcen für die spezielle Förderung bereitzustellen (www.lso.ch).
THURGAU: 1) In der Volksabstimmung vom 7.3. wird die Volksinitiative für eine freie Schulwahl mit einem Nein-Stimmenanteil von 83,2% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,9% (SGT, 8.3.; vgl. SPJ 2009, S. 311).  2) Die Volksinitiative „Elternrechte stärken bei der Einschulung ihrer Kinder!“ kommt zustande. Die Regierung präsentiert einen Gegenvorschlag, wonach Kinder grundsätzlich mit vier Jahren in den Kindergarten eintreten sollen, die Eltern ihr Kind jedoch ohne Bewilligung der Schulbehörde ein Jahr zurückstellen können. Der Grosse Rat erklärt das Volksbegehren für gültig und empfiehlt es zur Ablehnung, dem Gegenvorschlag zur Änderung des Volksschulgesetzes stimmt er zu. Daraufhin wird das Volksbegehren zurückgezogen (SGT, 4.6.; www.tg.ch; http://eltern-initiative.ch).  3) Der Grosse Rat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Beitragsgesetzes. Mit der Revision werden die Thurgauer Schulgemeinden finanziell entlastet und erhalten sowohl mehr Autonomie als auch mehr Geld. Die Beiträge errechnen sich aufgrund von Betriebs- und Besoldungspauschalen sowie nach Steuerkraft (SGT, 18.2.; www.tg.ch).
URI: Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik wird in der Volksabstimmung vom 28.11. mit 54,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 46,3% (NLZ, 29.11.).
VAUD: 1) Le parlement a adopté une modification de la loi sur l'accueil de jour des enfants (www.vd.ch). – 2) Les députés ont adopté une modification de la loi scolaire et de la loi sur l'enseignement spécialisé (www.vd.ch).
ZUG: 1) Der Kantonsrat stimmt in erster und zweiter Lesung dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik zu und verabschiedet die damit verbundenen Änderungen des Schulgesetzes. Diese betreffen den Erlass des vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebenen kantonalen Konzepts Sonderpädagogik (www.zg.ch).  2) Der Kantonsrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Lehrpersonalgesetzes. Mit der Revision werden zusätzliche Stellen für den Schulpsychologischen Dienst geschaffen, um eine Mehrbelastung der Lehrpersonen als Folge der integrativen Schulung zu vermeiden (). www.zg.ch  3) Die von der SVP lancierte Volksinitiative für ein Notenobligatorium kommt zustande. Die Initianten fordern die Wiedereinführung von Schulnoten ab der 1. Klasse sowie ein zehnjähriges Verbot von Schulexperimenten ohne Noten (NLZ, 16.3., 16.9.).  4) Die Volksinitiative der Kantonsräte Andreas Hausheer (cvp), Silvan Hotz (cvp) und Rudolf Balsiger (fdp) sowie von Nationalrat Gerhard Pfister (cvp) zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 2. Klasse kommt zustande (NLZ, 2.6.).
ZÜRICH: 1) Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ ab und arbeitet einen Gegenvorschlag aus. Dieser sieht vor, dass der Unterricht zu je mindestens einem Drittel in Hochsprache und Mundart stattfinden soll. Der Kantonsrat lehnt sowohl das Volksbegehren als auch den Gegenvorschlag der Regierung ab (NZZ, 19.3., 7.12.; vgl. SPJ 2009, S. 312).  2) Die Volksinitiative für eine flexible Kindergartenzeit (Prima-Initiative) kommt zustande. Der Regierungsrat empfiehlt sie ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Der Kantonsrat beauftragt die Exekutive jedoch, eine ausformulierte Vorlage zum Volksbegehren sowie einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser von der FDP angeregte Gegenvorschlag will die Wahl des Modells der Eingangsstufe den Gemeinden überlassen (NZZ, 16.3., 15.5., 16.7., 7.12.; vgl. SPJ 2009, S. 312).  3) Die von der Elternlobby Zürich lancierte Volksinitiative „Ja! Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse!“ kommt zustande. Die Initianten möchten erreichen, dass Eltern aller Bevölkerungsschichten die Möglichkeit haben, ihre Kinder ab dem vierten Schuljahr in jede beliebige staatliche Schule bzw. in eine staatlich anerkannte Privatschule zum Unterricht zu schicken. Die Privatschulen würden vom Staat für jedes unterrichtete Kind mit einer Pauschale entschädigt und dürften kein zusätzliches Schulgeld erheben (NZZ, 30.1., 15.7., 25.9.).  4) Der Kantonsrat beschliesst die ersatzlose Streichung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung von 1986 (NZZ, 7.12.; www.zh.ch).