Année politique Suisse 2010 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Grundrechte
Nach fast 9 Jahren wurde die 2001 von Müller-Hemmi (sp, ZH) eingereichte und 2003 vom Nationalrat überwiesene und parlamentarische Initiative, deren Behandlungsfrist drei Mal verlängert wurde und welche die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Menschenrechte fordert, abgeschrieben. Die Staatspolitische Kommission begründete die Abschreibung mit der vom Bundesrat beschlossenen Schaffung eines universitätsnahen Kompetenzzentrums im Bereich der Menschenrechte [1].
Das Mandat zur Gründung dieses Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte wurde vom EDA und dem EJPD im Herbst des Berichtsjahres einem Verbund von vier Universitäten (Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich) erteilt. Ziel des Instituts ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu fördern und zu erleichtern und sich entsprechende Kompetenzen anzueignen [2].
Der Nationalrat hatte sich als Erstrat bereits 2009 mit der Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofes befasst, die die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen in der Schweiz gewährleisten soll. Als Zweitrat schuf der Ständerat 2010 zwei Differenzen in Bezug auf die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen sowie in Bezug auf die Härte, mit der Vorbereitungshandlungen bestraft werden sollen. Die kleine Kammer wollte, dass Kriegsverbrechen nicht erst nach Inkrafttreten des Statuts sondern rückwirkend seit 1983 unverjährbar seien. Darüber hinaus schlug der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat vor, nicht nur die schweren sondern alle Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen zu bestrafen. Die Differenzen wurden erst in der zweiten Bereinigung ausgeräumt. Entsprechend dem Vorschlag von Bundesrat und Nationalrat wurde Unverjährbarkeit ab Inkrafttreten der Umsetzung beschlossen. Der Ständerat setzte sich hingegen mit seiner Forderung nach der Bestrafung aller Vorbereitungshandlungen für Kriegsverbrechen durch. In der Schlussabstimmung votierte der Ständerat einstimmig und der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen für den Entwurf. Die Nein-Stimmen stammten allesamt von der SVP [3].
 
[1] AB NR, 2010, S. 2009; Bericht der SPK-NR vom 21.05.2010. Siehe SPJ 2003, S. 17.
[2] Vgl. www.skmr.ch. EDA-Medienmitteilung vom 03.09.10.
[3] AB SR 2010, S. 336 ff., S. 568 ff., S. 623 und S. 745. AB NR 2010, S. 850ff., S. 891 und S. 1154f. BBl 2010, S. 4277. Siehe SPJ 2009, S. 17.