Année politique Suisse 2010 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu insgesamt sieben Volksabstimmungen. Davon waren ein obligatorisches (2009: 4) und zwei fakultative Referenden (2009: 2) sowie drei Volksinitiativen (2009: 2) und ein Gegenvorschlag (2009: 0). Bei den fakultativen Referenden stimmten die Bürgerinnen und Bürger einmal gegen und einmal für den Parlamentsantrag und beim obligatorischen Referendum wurde der Antrag der Behörden gutgeheissen. Eine der drei Initiativen (Ausschaffungsinitiative) wurde angenommen. Damit steigt die Zahl der seit 1891 angenommen Volksinitiativen auf 18. Rund jedes zehnte Volksbegehren wurde also angenommen, wobei über ein Drittel der angenommenen Initiativen zwischen 2002 und 2010 abgestimmt wurde. Im Berichtsjahr folgten die Stimmberechtigten insgesamt nur in vier der sieben Abstimmungen dem Antrag von Regierung und Parlament (2009: sieben von acht).
Im Jahr 2010 wurden vier Initiativen neu eingereicht (2009: 7). Eine Initiative („Lebendiges Wasser – Renaturierungs-Initiative“) wurde zurückgezogen. Der Bestand der eingereichten aber der Stimmbürgerschaft noch nicht vorgelegten Volksinitiativen blieb 2010 gleich hoch wie 2009 (17). Der Trend verläuft derzeit in Richtung stärkere Nutzung des Initiativrechts: 2010 wurde für nicht weniger als 15 neue Begehren die Unterschriftensammlung gestartet (2009: 8). Die Initiative scheint zu den Wahlen hin zum wichtigen Instrument des Politmarketings zu werden. Von den 15 lancierten Volksbegehren stammen acht von Parteien. Im Berichtsjahr scheiterten zudem zwei Begehren im Sammelstadium (2009: 1).