Année politique Suisse 2010 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
Die Annahme der Minarettinitiative 2009 hat im Berichtsjahr eine
Debatte über Umfragen im Vorfeld von Abstimmungen ausgelöst. Die Resultate der Umfragen, welche die GfS im Auftrag der SRG durchgeführt hatte, wichen ungewöhnlich stark vom Abstimmungsresultat ab. Dies verursachte auch in den Räten einigen Wirbel. Noch Ende 2009 reichte Mörgeli (svp, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, die für Radio und Fernsehen ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen forderte. Die Staatspolitische Kommission NR lehnte diese Initiative mit 13 zu 9 Stimmen bei vier Enthaltungen ab, reichte aber ihrerseits eine Motion ein, mit welcher die Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen geregelt werden sollen. Beide Vorlagen werden von den Räten erst 2011 behandelt. Nachdem die SRG drei Studien in Auftrag gegeben hatte, welche die Diskrepanzen zwischen Umfrage- und Abstimmungsresultat insbesondere auf soziale Erwünschtheit (falsche Antworten aus Angst vor sozialer Ablehnung bei korrekter Antwort) zurückführten und aufzeigten, dass Umfragen keinen signifikanten Einfluss auf den Abstimmungsentscheid haben, glätteten sich die Wogen ein wenig. Nach einmaligem Unterbruch gab die SRG beim GfS für die Abstimmungen vom 26. September wieder Umfragen in Auftrag. Freilich hatte die Nicht-Veröffentlichung der Umfrageresultate für die Abstimmungen vom 7. März von links bis rechts für Unmut gesorgt. Die SRG hatte nämlich für diesen Urnengang nicht ganz auf Umfragen verzichtet. Die Ergebnisse der GfS-Umfragen, die ja letztlich von den Gebührenzahlern finanziert wurde, wurden jedoch nicht veröffentlicht und auch den Parteien nicht zur Verfügung gestellt. Die SRG verteidigte sich mit dem Argument, dass die Umfrage gebraucht werde, um die Probleme bei der Minarettinitiative zu untersuchen
[55].
Nach dem Erfolg der SVP-Ausschaffungsinitiative und dem Misserfolg der SP-Steuerinitiative am 29. November, lancierte die SP noch einmal die Diskussion um den Einfluss von Geld auf Abstimmungskampagnen. Noch 2009 war ein Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats für die Gewährleistung von
faireren Abstimmungskampagnen bereits an der Eintretenshürde gescheitert. Die Partei beklagte insbesondere die ungleichen Kampagnenbudgets und wies darauf hin, dass bereits die Transparenz der Ausgaben für eine ausgeglichenere Wahrnehmung der Kampagnen durch die Stimmbürgerschaft hilfreich sein würde
[56].
Im Berichtsjahr setzten einige Kantone ihre Versuche bezüglich elektronischer Stimmabgabe fort: In den meisten Kantonen wurde
E-Voting für Auslandschweizer angeboten (BS, FR, GE, LU, SG, SH, SO, ZH), wobei einige Kantone das Angebot auf ein paar ausgewählte Testgemeinden beschränkten. Die Kantone Genf und Neuenburg ermöglichten elektronisches Abstimmen auch ausgewählten Stimmberechtigten im Kanton. Im Kanton Genf wurde E-Voting in elf Versuchsgemeinden bewilligt. Im Kanton Neuenburg durfte elektronisch stimmen, wer sich vorgängig einschrieb, wobei für die Abstimmungen jeweils eine Maximalquote festgelegt wurde (12 000-16 000 Stimmberechtigte). Auch im Kanton Zürich wurde in zehn Gemeinden, einem Stadtkreis in Winterthur und zwei Kreisen der Stadt Zürich E-Voting bewilligt. Im Kanton Bern sollen ab 2012 alle Auslandberner in EU-Staaten und Ländern, die das Wassenaar-Abkommen unterzeichnet haben (Verpflichtung zum Stimmgeheimnis), die Möglichkeit für E-Voting erhalten. Der Kanton Bern will sich dabei auf die elektronische Plattform des Kantons Genf stützen
[57].
Allerdings wurde im Berichtsjahr auch
Kritik an E-Voting laut. So setzten sich etwa im Kanton Waadt einige Grossräte dafür ein, dass in ihrem Kanton jede Art von elektronischer Stimmabgabe verboten werden solle und der Kanton Zürich verbot E-Voting für gemeindeübergreifende Wahlen, da die Erwartungen nicht erfüllt worden seien. Eine erhöhte Stimmbeteiligung bei Jungen könne nicht festgestellt werden und der Aufwand und die Kosten seien hoch. Es wurde allerdings betont, dass es sich nicht um generelle Absagen handle. Auf eine Interpellation Recordon (gp, VD), die auf die Gefahren des E-Voting hinwies, antwortete der Bundesrat, dass ein behutsamer Ausbau in Etappen vorgesehen sei, der aber den technikbedingten Missbrauchsgefahren immer Rechnung tragen wolle. Momentan befinde man sich in der ersten Etappe, in welcher die elektronische Stimmabgabe für einen kleinen Teil der Stimmberechtigten möglich sei. Nächstes Ziel sei es, Auslandschweizern und Behinderten E-Voting zu ermöglichen, das erstens den langsamen postalischen Weg ersetze und zweitens behinderten Personen eine Stimmabgabe ohne Hilfe Dritter ermögliche. Neben den technischen Massnahmen achte der Bundesrat auch darauf, dass nie mehr als 10% der eidgenössischen Stimmberechtigten elektronisch abstimmen könnten und dass bei Vorlagen, die das Ständemehr verlangten, in keinem Kanton mehr als 20% der Berechtigten ihre Stimme elektronisch einreichen dürften
[58].
[55] Zur Debatte:
TA, 19.1.10; Pa. Iv. Mörgeli: 09.524; Mo. SPK-NR: 10.3642. Studien:
NZZ, 18.8.10 und
Lit Milic; vgl. auch Interpellation Rickli;
AB NR, 2010, S. 784.
[56]
SN, 2.10.10;
WOZ, 2.10.10;
TA, 4.10.10;
SZ, 8.10.10; vgl.
SPJ 2009, S. 41 f.
[57] Für die Bewilligungen durch den Bundesrat für die jeweiligen Abstimmungen vgl.
BBl, 2010, S. 113 ff., S. 4863 ff. und S. 6359 ff.
[58] VD:
Exp, 15.1.10; ZH:
TA, 6.12.10; Interpellation Recordon:
AB NR, 2010, S. 603 ff. (10.3251).
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