Année politique Suisse 2010 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Konjunkturlage und -politik
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Konjunkturpolitik
Im Konzert mit der Europäischen Zentralbank, der US-Notenbank und der Bank of Japan hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) an ihrer expansiven Geldpolitik fest und beliess den Leitzins das ganze Jahr auf historisch tiefen 0,25%, im unteren Band des im Vergleich zu 2009 unveränderten Richtwerts für den Dreimonats-Libor von 0,0–0,75%. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Erholung, die sich Ende 2009 abzuzeichnen begann, und der damit gekoppelten Verringerung der Deflationsgefahr gab die SNB im Dezember 2009 bekannt, dass sie nur noch einer übermässigen Aufwertung des Frankens entgegenwirken wolle. Die europäische Staatsschuldenkrise, die in den Frühlingsmonaten entbrannte, und die Flucht der Finanzmarktakteure in sichere Anlagen, zwang die Nationalbank aber bereits im April und Mai zu massiven Devisenkäufen. Dadurch führte sie eine Entlastung des Frankenkurses und die Stützung der Exportwirtschaft herbei, blähte aber gleichzeitig ihre Bilanz auf. Die Konjunkturstabilisierung zur Jahresmitte bannte das Deflationsrisiko. In der Folge verzichtete die Nationalbank auf weitere Stützungskäufe. Im Jahresverlauf verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 1.28; 2009: 1.50), gegenüber dem US-Dollar um rund 6% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 0.97; 2009: 1.03). Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg real um 10,9% gegenüber einem Wert von 3,2% im Vorjahr [6].
Am 1.1.2010 wurde das bis Ende 2011 gültige Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Kaufkraft in Kraft gesetzt. Es bildet die Rechtsgrundlage für die dritte Phase des dreistufigen Konjunkturstützungsprogramms. Da aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs Anfang des Jahres auch die Arbeitslosenquote stabilisiert werden konnte, wurde nur ein Bruchteil der gesprochenen Gelder für die Arbeitsmarktmassnahmen ausgeschüttet. Zur Schaffung von zusätzlicher Planungssicherheit für die Unternehmungen erhöhte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Diese gilt bis Ende 2011 [7].
 
[6] SNB, 102. Geschäftsbericht 2009, 103. Geschäftsbericht 2010; Seco, Konjunkturtendenzen Frühjahr 2011, S. 9; SPJ 2009, S. 96; LT, 12.3.10; TA, 15.6.10; SoS, 17.9.10.
[7] Zu den ersten und zweiten Stufen der Konjunkturstabilisierungsmassnahmen siehe SPJ 2008, S. 98 und SPJ 2009, S. 96 ff.; Seco, Stabilisierungsmassnahmen: Übersicht zum Umsetzungsstand der ersten und zweiten Stufe per Ende 2009, 26.2.2010; NZZ, 6.1.10. Generelles: SN, 26.5.10; NZZ, 21.10. und 23.12.10; Seco, Stabilisierungsmassnahmen: Übersicht zum Umsetzungsstand per Sommer 2010, September 2010. Zum Projekt SuisseID siehe Kapitel I, 8c Medien.