Année politique Suisse 2010 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerb
Im Sommer 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die
Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu sistieren. Dies aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie der Verzögerungen bei der Revision des Vergaberechts (Government Procurement Agreement) im Rahmen der WTO, auf welches das schweizerische Gesetz abgestimmt werden soll. Dringende Aspekte wie die Modernisierung des Beschaffungswesens mittels elektronischer Ausschreibung und die Flexibilisierung anhand funktionaler Vergabekriterien regelte er mit einer Teilrevision der Beschaffungsverordnung, die zu Beginn des Berichtsjahrs in Kraft trat. Über eine vorgezogene Teilrevision des BöB sollen zudem die Vergabeverfahren beschleunigt werden. Dadurch erhofft der Bundesrat, Kostensteigerungen künftig zu vermeiden, wie sie der öffentlichen Hand über die Blockierung von Neat-Gotthard-Projekten aufgrund von Einsprachen gegen Vergabeentscheide entstanden waren. Der bisher geltende Grundsatz der fehlenden aufschiebenden Wirkung soll dabei umgekehrt und den Bestimmungen im übrigen Verwaltungsrecht angepasst werden. Neu käme dabei allen, und nicht nur den per Gerichtsentscheid nachträglich bestimmten Beschwerden eine aufschiebende Wirkung zu. Vergaben von qualifiziertem und gewichtigem öffentlichen Interesse hingegen, die mit einem hohen Verzögerungsschaden einhergehen würden, wäre die aufschiebende Wirkung auch im Beschwerdefall grundsätzlich entzogen
[25].
[25] Vgl. auch SPJ 2008, S.102;
AS 2010, S. 6149 ff.;
BBl, 2010, S. 4051 ff.;
Lib., 5.2.10;
NZZ, 20.5. und 6.8.10; Zur Modernisierung:
Lit. Tanner.