Année politique Suisse 2010 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Banken, Börsen und Versicherungen
Zur Verhinderung einer Zivil- und Strafrechtsklage gegen die für die schweizerische Volkswirtschaft als systemrelevant eingestufte
UBS musste die Eidgenossenschaft 2008 und 2009 zusammen mit der SNB nicht nur finanziell massiv eingreifen, sondern sie sah sich auch gezwungen, 2009 und 2010 diverse Übereinkommen einzugehen. Im Februar 2009 hatte die UBS mit der US-Börsenaufsicht und dem Justizdepartement, aber ohne die amerikanische Steuerbehörde IRS, ein sogenanntes „deferred prosecution agreement“ abgeschlossen, um die Aussetzung eines Strafverfahrens zu erreichen. Neben Zahlungen verpflichtete die Bank sich zur
Herausgabe von Kundendaten, was im Februar eine entsprechende Schutzverfügung der Finma
nach Art. 25 und 26 des Bankengesetzes erzwang, in der diese die Herausgabe von rund 300 Datensätzen verfügte (und dadurch die in der Schweiz geltende Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung relativierte)
[16].
Da das Agreement inhaltlich mit einem in Florida hängigen Zivilrechtsverfahren (John-Doe-Summons) verknüpft war, für welches die IRS das konkrete Durchsetzungsbegehren einzureichen drohte und das die UBS zur Herausgabe der Namen von 52 000 US-Kontoinhabern gezwungen hätte, musste der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen. Im August 2009 schloss er in einem Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Abkommen ab. Die Schweiz verpflichtete sich darin zur Amtshilfe und damit zur Prüfung der Herausgabe der Daten von 4450 US-Kunden der UBS. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht – das bereits in einem Urteil am 8. Januar die Schutzverfügung der Finma als rechtswidrig beurteilt hatte und damit die PUK-Forderungen anheizte (siehe unten) – am 21. Januar 2010 eine Beschwerde gegen das Abkommen guthiess und der Amtshilfe bei Verdacht auf fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung (die überwiegende Mehrzahl der 4 450 Fälle) die Rechtsgrundlage entzog, musste nach einer Lösung gesucht werden, die es der Schweiz erlaubte, dem Abkommen gegenüber der USA nachzukommen, obschon sie mit der Datenlieferung das Bankgeheimnis verletzte. Als Notbehelf wurde das Amtshilfeabkommen schliesslich im März in einem Änderungsprotokoll als Staatsvertrag verankert und vorläufig angewendet, vorbehältlich der Genehmigung durch das Parlament. Damit wurde sichergestellt, dass die Behandlung der Amtshilfegesuche nicht ausgesetzt werden musste. Die Datenlieferung allerdings war erst nach dem entsprechenden Bundesbeschluss vorgesehen BVG und Parlamentsentscheid: Presse vom 20.7.10. Rückzug des Zivilverfahrens („John-Doe-Summons“): EFD, Medienmitteilungen, 26.8.10; NZZ, 23.10.10; Presse vom 25.10.10). Allgemeines zum Staatsvertrag: Presse vom 9.3., 17.3., 18.3., 30.3.; 1.4., 14.4., 15.4., 24.4., 28.4., 5.5., 14.5., 20.5., 21.5., 22.5., 29.5., 2.6., 14.6., 15.6., 16.6. und 18.6.10..
Das Parlament befasste sich im Juni mit dem Geschäft. Die kleine Kammer sah sich als Erstrat vor das Dilemma gestellt, bei einer Annahme des Vertrags die Verletzung des Bankgeheimnisses und damit schweizerischen Rechts zu akzeptieren, bei einer Ablehnung aber eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung zu missachten. Da im Fall einer Ablehnung politische, rechtliche und wirtschaftliche Retorsionsmassnahmen zu befürchten waren, votierte die Ratsmehrheit mit wenig Begeisterung und im Sinn einer Güterabwägung für eine Annahme des Vertrags. Zwei Vorbehalte gegenüber dem Abkommen gelangten als Minderheitsanträge zur Debatte. Sowohl der von einzelnen CVP-, SVP-, SP-, SVP-, und GPS-Ständeräten gestützte Antrag eines Rückwirkungsverbots als auch die Forderung der SP, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wurden mit 32 zu 10 bzw. 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die unveränderte Bundesratsvorlage nach fünfstündiger Debatte und gegen den Willen der Ratslinken mit 31 zu 12 Stimmen akzeptiert Vgl. SPJ
2009, S. 108, 111; AB SR 2010, S. 456 f.; BBl, 2010, S. 2907, 2965; Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 21.1.10 und Dilemma: Presse vom 23.1. bis 28.1.10. Staatsvertragslösung: Presse vom 25.2.10. Ständeratsdebatte: Presse vom 3.6., 4.6. und 10.6..
Der
Nationalrat drückte seinen Unmut über den Staatsvertrag grundsätzlicher aus. In einem Ordnungsantrag forderte Caspar Baader (svp, BL) als Vertreter des bonusablehnenden Lagers, dass vor dem Staatsvertrag über zwei Ständeratsmotionen, die eine Regelung der Bonusfrage verlangen, zu befinden sei. Nur seine eigene Fraktion befürwortete geschlossen den Antrag. Ein Rückweisungsantrag Schelbert (gps, LU) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf dem Gesetzesweg sowie, damit einhergehend, die Verpflichtung der Banken auf eine Weissgeldstrategie. Der von einer überwiegenden Mehrheit der Grünen und einem Drittel der SVP-Fraktion gestützte Minderheitsantrag wurde mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge, die mit einer Ausnahme alle von Mitgliedern der SP-Fraktion stammten abgewiesen. Ein Minderheitsantrag stellte sich mit der Forderung, in der Referendumsfrage dem Ständerat zu folgen, gegen die nationalrätliche APK, die sich mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten für eine
Unterstellung des Abkommens unter das fakultative Staatsvertragsreferendum ausgesprochen hatte. Knapp, mit 97 zu 78 Stimmen, entschied der Nationalrat schliesslich im Sinn seiner Kommissionsmehrheit. Für das Referendum stimmten grossmehrheitlich die SVP, die SP und die Grünen, wobei 12 der 21 Stimmenthaltungen auf das Konto der Sozialdemokraten gingen. Der nun vorliegende Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 76 Stimmen verworfen, was faktisch Nichteintreten bedeutete. Die Ablehnung der Vorlage kam mit den Stimmen der drei obgenannten Fraktionen zustande. Der Ständerat trat erneut ohne Gegenvorschlag auf das Geschäft ein, wies alle Anträge von Links-Grün zurück und genehmigte die Bundesratsvorlage diesmal mit 31 zu 9 Stimmen. Die nationalrätliche AKP empfahl der grossen Kammer mit 14 zu 12 Stimmen erneutes Nichteintreten, was das endgültige Aus der Vorlage bedeutet hätte. Der Rat folgte mit 132 zu 15 Stimmen, dem Antrag der Kommissionsminderheit aus CVP und FDP, erneut in die Detailberatung einzutreten. Die Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich der Stimme, deren 12 standen aber auch für Nichteintreten. Die Linke wiederholte ihre Minderheitsanträge der vorangehenden Detailberatung. Diese fanden im Rat erneut keine Mehrheit und die Unterstellung des Vertrags unter das fakultative Referendum hielt mit grossmehrheitlicher Unterstützung der SVP- und SP-Fraktionen sowie rund einem Drittel der grünen Stimmen stand.
[19]
Nachdem die kleine Kammer ihrer Kommission gefolgt war und Festhalten beschlossen hatte, tat es ihr der Nationalrat gleich und schickte die Vorlage in die
Einigungskonferenz. Diese beschloss mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, den
Staatsvertrag nicht dem Referendum zu unterstellen. Während der Ständerat der Einigungskonferenz diskussionslos folgte, stellte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Namen der SP-Fraktion Antrag auf Ablehnung. Mit 39 Stimmenthaltungen (knapp die Hälfte ihres Stimmenpotenzials) verhalf die SVP, welche die Unterstellung des Vertrags unter das Referendum vorerst unterstützt hatte, dem Geschäft schliesslich zum Durchbruch: Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ihr die Abwendung des Planungsbeschlusses mit seiner Boniregelung politisch wichtiger gewesen war als die Ablehnung des Staatsvertrags. Allerdings hatte die SVP ihre Zustimmung bereits vor der Debatte auch mit der Bedingung verknüpft, das fakultative Staatsvertragsreferendum neu zu regeln (siehe oben, Teil I, 1c, Volksrechte)
[20].
Als Reaktion auf das zweite Amtshilfegesuch, das die amerikanische Steuerbehörde IRS im August 2009 eingereicht hatte und für das mit Kosten von 37 Mio. Fr. gerechnet wurde, unterbreitete der Bundesrat auf politischen Druck hin und auf Einladung der Finanzdelegation eine
Botschaft zur Schaffung der nötigen Gesetzesgrundlagen zur Überwälzung der Kosten von insgesamt 40 Mio Fr., die sich im Zusammenhang mit beiden Amtshilfegesuchen ergeben hatten. Der ungewöhnliche Weg über einen dem fakultativen Referendum unterstellten Bundesbeschluss zur Lösung eines Einzelfalls wurde nötig, weil die UBS zwar Kostenverursacherin und Informationsträgerin, nicht aber Verfahrenspartei war. Beide Räte winkten die Vorlage praktisch diskussionslos und in seltener Einmütigkeit durch. Beide Kammern nahmen den Bundesbeschluss im Dezember an, der Ständerat einstimmig, der Nationalrat mit fünf Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion bei sechs Enthaltungen
[21].
Da mit diesem Bundesbeschluss nur der Einzelfall UBS erfasst wurde, reichte die Finanzkommission des Nationalrats als Antwort auf eine im März eingereichte Parlamentarische Initiative Amstutz (svp, BE), deren Lösungsansatz über eine Änderung des Finanzmarktgesetzes als ungeeignet eingestuft wurde, eine Motion ein, die Amstutz‘ Anliegen inhaltlich aufnahm, worauf dieser die Initiative zurückzog. Die Motion fordert die
Schaffung gesetzlicher Grundlagen, die es dem Bund ermöglichen würden, systemrelevanten Unternehmen die „aus dem normalen Rahmen fallenden
Kosten in Rechnung zu
stellen“, die dem Bund im Falle eines
Amtshilfeverfahrens entstehen. Als Erstrat beschäftigte sich im Dezember die grosse Kammer mit dem Vorstoss. Gegen den Willen des Bundesrats, der auf den anstehenden Bundesbeschluss zur Kostenüberwälzung im Fall UBS sowie das geplante neue Steueramtshilfesetz hinwies, nahm der Nationalrat die Motion im Dezember mit grossem Mehr bei acht Nein-Stimmen aus der SVP- und je einer aus den CVP- und FDP-Fraktionen an
[22].
Die Unruhe rund um den Finanzplatz Schweiz belebte den Ratsbetrieb auch ausserhalb der Staatsvertragsfrage und des bundesrätlichen Ansinnens, das Parlament über den Planungsbeschluss in die Pflicht zu nehmen und der Finanzplatzdebatte eine strategische Richtung zu geben. Der bunte Strauss an Vorstössen, deren Beratung im Berichtsjahr noch ausstand, lässt sich thematisch zu vier Gruppen zusammenfassen. Zwei Vorlagen zielten erstens auf die Aufgaben der
Finma als Aufsichts- und Regulierungsbehörde. Zur
Senkung des
von den grossen Finanzinstituten ausgehende Systemrisikos wurden zweitens Massnahmen wie eine Vergütungsobergrenze für Kader von Banken, die staatliche Unterstützung erhielten, eine obligatorische Finanzrisikoversicherung für Banken und Versicherungen oder die Auferlegung der Kosten für Amtshilfeverfahren, wahlweise auf die verursachenden Firmen oder die verantwortlichen strategischen und operativen Kader vorgeschlagen. Unzufrieden mit den bisher ergriffenen Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes (Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard in der Form einer Abgeltungssteuer), lancierte das linke Lager drittens diverse Vorstösse, über die der Bund zu einer sogenannten
Weissgeld- oder Qualitätsstrategie und damit zur Abkehr vom fiskalischen Bankgeheimnis verpflichtet werden sollte. Aus der SVP-Fraktion schliesslich stammten Motionen, welche die
Angriffe auf das Bankgeheimnis über eine enge Auslegung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz oder mit der Androhung von Wirtschaftssanktionen zu parieren suchen (siehe unten)
[23].
Die Finanzplatzkrise beschäftigte das Parlament nicht nur im politischen Tagesgeschäft, sondern auch in seiner Funktion als Oberaufsichtsbehörde. Zwischen März 2009 und Mai 2010 untersuchten die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) die
Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS sowie die Massnahmen, die getroffen worden waren, um dem zunehmenden Druck der US-Behörden zu begegnen. Parallel zur laufenden GPK-Untersuchung versuchte eine Koalition aus SVP und dem linksgrünen Lager unter dem Eindruck des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Schutzverfügung der Finma vergeblich, eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK einzusetzen. Nachdem das Büro des Ständerats im März eine vom Büro des Nationalrats lancierte und vom Rat gegen die geschlossen stimmenden FDP- und BDP-Fraktionen akzeptierte Parlamentarische Initiative zur Einsetzung einer PUK blockiert und den Entscheid bis zum Erscheinen des GPK-Berichts Ende Mai auf die Sommersession vertagt hatte, versuchten die PUK-Befürworter vergeblich mit einer im März lancierten und vom Rat in gleicher Konstellation akzeptierten Motion Wyss (sp, BE) den Entscheid des Ständerats in der Frühlingssession zu erwirken. Dieser legte fest, auch dieses Geschäft erst in der Sommersession zu behandeln. In der Sommersession stimmte das Büro des Ständerats der Initiative dann nicht zu, wohingegen der Nationalrat ihr mit den Stimmen der mit dem GPK-Bericht unzufriedenen SP, GP, SVP und eines Teils der CVP Folge gab. In der gleichen Lesung folgte der Ständerat schliesslich der Empfehlung seines Büros, stimmte der Initiative nicht zu und lehnte auch die Motion ab
[24].
Die Hauptkritik des
GPK-Berichts betraf die Krisenorganisation. Zum einen wurde moniert, dass die SNB, EBK und der EFD-Vorsteher die Krisenvorbereitung zwischen Januar und April 2008 ohne Einbezug des restlichen Bundesrats vorangetrieben hatten. Zum anderen wurde kritisiert, dass der Bundesrat die Führung des Krisendossiers bis im Herbst 2008 allein – dem im Bericht hart kritisierten – Bundesrat Merz überlassen hatte und zu den Beratungen im Fall UBS bewusst kein Protokoll geführt worden war. Neben
18 Empfehlungen an die verschiedenen beteiligten Behörden formulierten die GPK
zwei Postulate und fünf Motionen. Das eine Postulat fordert vom Bundesrat die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Aufgaben, die den Revisionsfirmen bei den Grossbanken übertragen sind. Das andere verlangt eine Abklärung zu Art. 271 StGB (verbotene Handlung für einen fremden Staat) sowie zur Kompatibilität des schweizerischen Bankgeheimnisses mit den Vorgaben (Melde- und Steuerrückbehaltspflichten), welche die amerikanische Steuerbehörde IRS in den USA tätigen Finanzinstituten im Rahmen von sogenannten Qualified Intermediary Agreements (QIA) auferlegt. Beide Postulate wurden im September vom Ständerat überwiesen. Im Dezember folgte der Nationalrat mit zwei gleichlautenden Eingaben
[25].
Die
fünf Motionen verlangten erstens eine regelmässige Aussprache zwischen dem Finma-Präsidenten und dem Bundesrat, zweitens die durchgehende Protokollierung sämtlicher Bundesratsbeschlüsse und –beratungen, drittens die Regelung von 3-er-Ausschüssen bei wichtigen und departementsübergreifenden Geschäften, viertens eine Stärkung der Führung in der Exekutive unter Berücksichtigung des Kollegialprinzips in den Plänen zur Regierungsreform, fünftens die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 164 (Gläubigerschädigung) und 165 (Misswirtschaft) des Strafgesetzbuches auf Grossunternehmungen. Der Ständerat nahm alle fünf Vorstösse im Verlauf des Berichtsjahres diskussionslos an. Mit der Annahme gleichlautender Motionen in der grossen Kammer wurden bis Ende 2010 alle Motionen überwiesen, mit Ausnahme der dritten und fünften, deren Behandlung im Nationalrat noch ausstand
[26].
Obschon die GPK gegenüber der UBS keine Verfügungsgewalt zusteht, äusserte sie sich im Bericht auch zu deren Rolle und forderte die Bank dazu auf, die
internen Vorgänge durch eine unabhängige Instanz aufarbeiten zu lassen und die Resultate zu veröffentlichen. Um der Forderung politisch Nachdruck zu verleihen, nahm der Ständerat im September mit 27 zu sieben Stimmen die Motion Graber (cvp, LU) an, die den Bundesrat beauftragen will, die UBS mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zum Befolgen der GPK-Empfehlung zu bewegen
[27].
[16] Zur Herausgabe der UBS-Daten sowie dem anschliessenden Bundesverwaltungsgerichtsurteil:
TA, 17.6.10. Zum Rücktritt Haltiners: Presse vom 19.8.10 und
NZZ, 20.8.10. Zur Nachfolge Héritier Lachat:
NZZ, 29.9.10 und 22.12.10;
BaZ, 29.11.10;
SoZ, 5.12.10 sowie
WW, 9.12.10; Presse vom 22.12. und 23.12.10.
[19]
AB SR, 2010, S. 456 ff., 554 ff., 666 f., 697;
AB NR 2010, S. 812 ff., 971 ff., 1035 ff., 1066 f. Zu den politischen Ränkespielen der SVP: Presse vom 22.5., 26.5., 28.5., 7.6., 8.6., 9.6.10. Zur Nationalratsdebatte: Presse vom 7.6., 8.6., 9.6. und 16.6.10.
[21]
BBl 2010, S. 3211;
AB SR 2010, S. 797 ff. und 1356;
AB NR 2010, S. 1778 ff. und 2185; Finanzkommission des Nationalrats,
Medienmitteilung vom 19.10.2010. Botschaft zum Staatsvertrag: Presse vom 25.2., 4.3., 16.9.10). Bundesbeschluss: Presse vom 2.12.10.
[22]
AB NR 2010, S. 1781; Motion:
NZZ, 2.12.10.
[23] Finma: Motion 10.3752 und Pa.Iv. 10.489;
NZZ, 13.3., 14.5. und 23.10.10;
24H, 24.3.10. Systemrisiko: Motionen 10.3047, 10.3037, 10.3048 . Weissgeldstrategie: Motionen 10.4140, 10.3217 und Pa. Iv.10.430. Bankgeheimnis: Motion 10.4069 sowie Postulate 10.3305 und 10.3287. Zum Ankauf von CDs mit gestohlenen Bankkundendaten und Steuerstreit mit Deutschland und Grossbritannien:
NZZ, 13.1.10; Presse vom
22.1., 1.2. bis 8.2.10;
LT, 30.1.10;
NLZ, 30.1.10.;
SoZ, 31.1.10;
TA, 24.2.10; Presse vom 1.3., 3.3., 12.3. und 23.3.10;
TdG, 29.3.10; BaZ, 17.4.10; Presse vom 27.5., 10.6., 26.6. und 19.10.10;
24H, 27.8.10 und
TA, 29.10.10 sowie Presse vom 1.12.10.
[24] Zum BVG-Urteil vom 8.1.: Presse vom 9.1. und 11.1.10;
AB NR 2010, S. 520 ff. (Motion) und S. 866 ff. (Pa.Iv.);
AB SR 2010, S. 605 ff. (Pa.Iv. und Motion). PUK: Presse vom 11.1. bis 21.1.10, 4.3., 5.3. und 10.3.10;
NZZ, 6.2., 20.2., 11.3., 19.3., 10.6. und 15.6.10.
[25] Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerats:
Bericht. Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, 30. Mai 2010;
AB SR 2010, S. 816;
AB NR 2010, S. 1952 ff.; Presse vom 31.5., 1.6., 5.6., 7.6.10, 14.10. und 27.11.10.
[26]
AB SR 2010, S. 812 f., 876f., 1063 f.;
AB NR 2010, 1952 f. und 2143 f. Der Nationalrat akzeptierte auch eine weitere, von der CVP-Fraktion eingereichte Motion, die als Konsequenz des GPK-Berichts eine Klärung der Rollen und Kompetenzen der involvierten Behörden forderte (
AB NR 2010, S. 1648);
NZZ, 24.9. und 16.10.10.
[27]
AB SR 2010, S. 813 ff.;
NZZ, 16.9.10.
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