Année politique Suisse 2010 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Sozialhilfe
Im Dezember veröffentlichte das BfS die
Sozialhilfestatistik 2009. Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten war die Sozialhilfequote innert Jahresfrist marginal von 2,9 auf 3% angestiegen. 2009 waren in der Schweiz 230 019 Personen auf Sozialhilfe angewiesen. Die Sozialhilfequote war bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre am höchsten. Sorgen bereitete auch die Gruppe der 56- bis 64-Jährigen, in dieser Gruppe hatte die Quote in den letzten fünf Jahren stetig zugenommen. Während die Sozialhilfequote bei den Schweizern unverändert 2% betrug, stieg sie bei der ausländischen Bevölkerung um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1% an. Nach wie vor wiesen Alleinerziehende das grösste Sozialhilferisiko auf. Die Sozialhilfe wurde in Städten und städtisch geprägten Kantonen sowie in der Westschweiz stärker beansprucht als in der übrigen Schweiz
[43].
Zu Beginn des Jahres präsentierte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos)
31 Massnahmen, um die
Armut in der Schweiz
einzudämmen. Finanziert werden sollten diese durch eine Umschichtung der Sozialhilfeausgaben. Im Fokus dieser Vorschläge standen Lebensphasen und Lebensbereiche, in denen die Armut besonders oft entsteht, wie beispielsweise Kindheit, Familie, Bildung, Arbeitslosigkeit etc. Thematisiert wurden Mindestlöhne, Lehrwerkstätten, die Steuerbefreiung des Existenzminimums oder die Finanzierung eines „zweiten“ Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wollte die Skos die Armut in der Schweiz in den nächsten 10 Jahren halbieren, wobei sie ein besonderes Gewicht auf die Langzeitarbeitslosen legte
[44].
Der Bundesrat legte im Frühjahr einen Bericht über die „
gesamtschweizerische Strategie zur
Armutsbekämpfung“ vor. Er beschränkte sich darauf, die Armutsrisiken in den verschiedenen Lebenslagen aufzuzeigen und mögliche Massnahmen zu formulieren. In erster Linie seien aber die Kantone und Gemeinden gefordert, diese Problematik anzugehen. Der Bundesrat selbst sah drei Schwerpunkte der Armutsbekämpfung: mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich, eine verstärkte Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt durch eine bessere Zusammenarbeit von IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe sowie die Bekämpfung der Familienarmut
[45].
Anlässlich einer ersten
nationalen Armutskonferenz trafen sich im November Bund, Kantone, Gemeinden und Städte, um über Armut zu debattieren. Basierend auf der oben beschriebenen gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung standen zwei konkrete Anliegen auf der Traktandenliste: die verbesserte Eingliederung von armutsbetroffenen oder –gefährdeten Menschen in den Arbeitsmarkt und die Ergänzungsleistungen für Familien. Die staatlichen Akteure unterzeichneten eine Erklärung, welche eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der öffentlichen Berufsberatung und anderen Institutionen forderte
[46].
Eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates forderte, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden (insbesondere Sozialhilfeleistungen), im Sinne der steuerlichen und wirtschaftlichen Gleichbehandlung gänzlich der
Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Sowohl der Bundesrat als auch die Kommission empfahlen die Motion zur Annahme und der Ständerat folgte diesen Empfehlungen
[47].
Der Nationalrat nahm eine Motion Perrin (svp, NE) an, welche nach dem Beispiel von Spanien den
Schutz von geschlagenen Frauen mithilfe elektronischer Vorrichtungen erhöhen wollte. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, da es für die gerichtliche Anordnung von elektronischen Vorrichtungen zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Personen eine gesetzliche Grundlage brauche
[48].
In der grossen Kammer ebenfalls angenommen wurde eine Motion Heim (sp, SO), welche einerseits einen Bericht zur Einstellungspraxis betreffend dem Tatbestand „
Häusliche Gewalt“ in den Kantonen verlangte und andererseits eine Änderung dieser Bestimmung zwecks Eindämmung der häuslichen Gewalt und Stärkung der Opfer forderte
[49].
[43] BFS,
Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2009, Neuchâtel 2010; Presse vom 22.12.10.
[45] BSV, Strategie des Bundes zur Armutsbekämpfung, März 2010; Presse vom 1.4.10.
[46] Presse vom 10.11.10.
[47]
AB SR, 2010, S. 376 f.
[49]
AB NR, 2010, S. 128 ff.
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