Der Bundesrat verzichtete darauf, dem Parlament eine Ergänzung des Strafgesetzbuches vorzulegen, die jede öffentliche
Verwendung rassistischer Symbole strafbar machen würde. Der Entwurf war in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen. Etliche Teilnehmer gaben zu bedenken, dass es bei der Anwendung, speziell etwa bei der Auslegung von Begriffen, zu Schwierigkeiten käme. Sie bemängelten, die Ausdrücke „rassistische Symbole, insbesondere des Nationalsozialismus oder Abwandlungen davon“ seien zu wenig bestimmt. Diese Einwände mit Blick auf die Praxis scheinen für das Justiz- und Polizeidepartement massgeblich gewesen zu sein, um von der geplanten Gesetzesänderung abzusehen. Die Rassismuskommission und die Stiftung gegen Rassismus bedauerten diesen Entscheid
[18].