Année politique Suisse 2010 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Familienpolitik
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Ehe- und Scheidungsrecht
Als Zweitrat überwies der Ständerat in der Wintersession eine Motion Humbel-Näf (cvp, AG). Der Bundesrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Scheidungsfall obligatorische und überobligatorische Altersguthaben je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden [60].
Die vom Bundesrat 2009 vorgeschlagene Änderung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen war in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden und die Regierung beauftragte daher im Oktober das Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft zu einer Gesetzesänderung. Nach geltendem Recht werden die Vorsorgegelder bei einer Scheidung vor der Pensionierung hälftig geteilt. Wenn die Scheidung erst nach Eintritt des Vorsorgefalls erfolgt, müssen sich die Ehepartner mit einer Entschädigung begnügen, die mit dem Tod des zur Leistung verpflichteten wegfällt. Neu sollen bei einer Scheidung die Pensionskassengelder immer hälftig geteilt werden [61].
 
[60] AB SR, 2010, S. 1088 f. Siehe auch SPJ 2009, S. 239.
[61] NZZ, 21.10.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 238 f.