Année politique Suisse 2010 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Die Schweiz unterzeichnete im Berichtsjahr ein Bildungsabkommen mit der EU. – Die Romandie und das Tessin verabschiedeten im Juni einen gemeinsamen Lehrplan für die obligatorische Schule. – In der Herbstsession verabschiedete die kleine Kammer ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. – Der Verband der Schweizer Studierendenschaften lancierte im Berichtsjahr eine Volksinitiative für höhere und schweizweit einheitliche Stipendien. – In der Volksabstimmung vom 7. März wurde ein neuer Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit 77,2% der Stimmen gutgeheissen.
 
Grundsätzliches
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a-d.
Bund, Kantone und Bildungsforschung präsentierten im Februar einen Bildungsbericht. Die Untersuchung brachte erstmals einen Überblick über das komplexe Bildungssystem der Schweiz und soll eine Grundlage für künftige Entscheide über die Weiterentwicklung des Bildungswesens bieten. Insgesamt ergab sich aus der Studie, dass die kantonalen Unterschiede beim Bildungsangebot und bei der Finanzierung nach wie vor beträchtlich sind. Der Fokus wurde auf die Grundschulbildung gelegt, wo besonders die stark unterschiedliche Lektionenzahl zwischen den Kantonen auffällt. Während die Schülerinnen und Schüler in Basel-Stadt pro Jahr rund 600 Stunden Unterricht haben, sind es im Wallis etwa 1000 Stunden. Gegenstand des Berichts war zudem die Maturitätsquote; diese hat sich in den letzten drei Jahren bei 20% eingependelt. Allerdings bewegt sie sich je nach Kanton zwischen 11% (GL) und 29% (TI). Auf Tertiärstufe wird laut dem Bildungsbericht trotz der relativ tiefen Akademikerquote ein hohes Bildungsniveau erreicht. Nach wie vor wird der akademische Weg vor allem von Akademikerkindern gewählt, während Jugendliche aus Arbeiterfamilien eher eine Fachhochschule besuchen. Daher tragen die Fachhochschulen laut den Autoren zu mehr sozialer Mobilität bei als in Ländern mit einem hauptsächlich universitären Hochschulsystem. Weiter befasst sich der Bericht mit der höheren Berufsbildung. Diese werde trotz starker Beanspruchung von der Bildungspolitik vernachlässigt und erhalte nur bescheidene finanzielle Beiträge [1].
Im Februar unterzeichnete Bundesrat Burkhalter in Brüssel ein bilaterales Bildungsabkommen. Damit wird der Schweiz die offizielle Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU eröffnet. Die Projekte dienen dem Austausch von Jugendlichen, Lehrlingen, Studierenden, Dozenten und Fachpersonen, die in anderen Ländern kulturelle Erfahrungen sammeln sowie Sprach- und Fachkenntnisse erlangen können. In der Frühjahrssession wurden das Abkommen wie auch ein Kredit von 111 Mio Fr. für die Jahre 2011 bis 2013 vom Ständerat einstimmig gutgeheissen. Der Nationalrat hatte das Geschäft bereits im Dezember 2009 behandelt. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 132 zu 56 Stimmen gegen den Widerstand der SVP angenommen [2].
Der Bund beauftragte die in Solothurn domizilierte ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit mit der Betreuung der Schweizer Teilnahme an den EU-Bildungsprogrammen. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung wurde im Mai unterzeichnet. Eine in die ch-Stiftung integrierte aber eigenständige Agentur soll Institutionen der Berufsbildung und Unternehmen für die Programme gewinnen. Bis dato existiert kaum ein Mobilitätsaustausch für Berufsschüler. Die Stiftung arbeitet deshalb auch eng mit dem eidgenössischen Amt für Berufsbildung zusammen [3].
Der Nationalrat verwarf im Berichtsjahr mit 103 zu 79 Stimmen eine Motion Weber-Gobet (gp, FR), welche einkommensabhängige Bildungsgutscheine für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger einführen wollte. Ebenfalls abgelehnt hat er eine Motion Fehr (sp, ZH), die ein Recht auf eine bezahlte jährliche Weiterbildungszeit von fünf Tagen für alle Unselbständigerwerbenden forderte [4].
Im August präsentierte die CVP ein Positionspapier zum Thema Bildung. Damit wollte die Partei in die schulpolitische Debatte eingreifen, die vor allem von der SVP dominiert wurde. Anders als die SVP unterstützt die CVP das HarmoS-Konkordat und die integrative Schulung von lernbehinderten Kindern. Sie möchte aber den Volksschulunterricht wieder vermehrt auf die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben und Rechnen) ausrichten. Ausserdem will sie die „Akademisierung“ des Kindergärtner-Berufs stoppen. Als Alternative schlagen die CVP-Bildungsexperten eine praxisorientierte zwei- bis dreijährige Berufsausbildung vor, die nicht von der Matura abhängen, sondern breiteren Bildungsschichten zugänglich sein soll. Auf Stufe Gymnasium möchten die Christdemokraten die bestehenden Qualitätsunterschiede verringern und Standards einführen. Ausserdem wünschen sie mehr Langzeitgymnasien, die bessere Ergebnisse erzielten als kurze Maturitätsschulen. Bei den Hochschulen fordert die CVP eine massvolle Erhöhung der Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland. Ausserdem möchte sie den Praxisbezug der Fachhochschulen verstärken und deren Verpflichtung, Forschung zu betreiben, überprüfen [5].
In der Wintersession überwies der Ständerat ein Postulat Fetz (sp, BS), das den Bundesrat verpflichtet, eine Gesamtschau für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2011 bis 2016 vorzunehmen. Er soll dabei insbesondere prüfen, wo ein allfälliger Nachholbedarf besteht und welche Massnahmen sich in den kommenden Jahren insbesondere aufgrund von steigenden Studierendenzahlen, des Bedarfs an exzellentem Forschungsnachwuchs, internationaler Wettbewerbsfähigkeit und der Auswirkungen der Hochschulreform aufdrängen [6].
Im Dezember verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012. Um nicht in Konflikt mit der nächsten Legislaturplanung zu kommen, hat er ausnahmsweise eine BFI-Botschaft für ein Jahr vorgelegt. Eine nächste wird dann für die Jahre 2013 bis 2016 folgen. Dabei hat er die Ziele und Massnahmen der BFI-Botschaft 2008 bis 2011 weitgehend übernommen. Er möchte Fördermittel im Umfang von 5,185 Mia Fr. einsetzen; 2,7% mehr als 2011. Eine besondere Bedeutung misst die neue BFI-Botschaft grossen Forschungsinfrastrukturen zu, so etwa dem Röntgenlaser am Paul-Scherrer-Institut [7].
 
Grundschulen
Im Jahr 2009 hatte der Bundesrat in einem Bericht zur Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes drei Varianten zur Zukunft der Schweizerschulen im Ausland skizziert: Einen schrittweisen Ausstieg, eine Halbierung der Fördermittel bei höherer Autonomie der Schulen und mehr Kooperation mit den Auslandschulen anderer Länder oder die Weiterführung im bisherigen Ausmass mit gewissen Optimierungen des Förderkonzepts. In der Frühjahrssession überwies der Ständerat als Zweitrat einstimmig eine Motion der Kommission für Wissenschaft und Bildung des Nationalrats, welche die Landesregierung dazu anhält, ein neues Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz im Sinne der dritten Variante, d.h. ohne Beitragskürzungen auszuarbeiten [8].
Im Rahmen der Beratungen des neuen Sportförderungsgesetzes (vgl. dazu oben, Teil I, 7b – Sport) folgte der Nationalrat in der Herbstsession dem Mehrheitsantrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Kantone im Gesetz zu verpflichten, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht anzubieten. Kommissionssprecher Mario Fehr (sp, ZH) begründete dies damit, dass es der Sport sei, der zuallererst unter den Sparzwängen zu leiden habe. Auch Exponenten von CVP, SVP und BDP befürchteten, die Kantone könnten aus finanziellen Gründen weniger Sportlektionen anbieten. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) kritisierte diesen Entscheid des Nationalrats umgehend und wies darauf hin, dass diese Regelung gegen den Bildungsartikel in der Bundesverfassung verstosse. Dieser vermittelte dem Bund laut EDK keine Kompetenz den Kantonen eine Mindestlektionenzahl für den Sportunterricht vorzuschreiben. Das Geschäft ging an den Ständerat, der sich in der Wintersession – unter Berufung auf den Föderalismus – mit 21 zu 8 Stimmen dagegen aussprach, die Kantone zu drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu verpflichten [9].
Im Berichtsjahr präsentierte Economiesuisse zum ersten Mal Forderungen für die Volksschule. Der Verband hatte sich bisher vor allem auf die Hochschul- und Fachhochschulpolitik konzentriert. Weil mit dem HarmoS-Konkordat nun auch die obligatorische Schule zunehmend national diskutiert werde, wollte er sich auch dort einbringen. Er stützte sich dabei auf die Ergebnisse einer Umfrage bei über 770 Schweizer Firmen, die zeigte, dass die Betriebe das Leistungsniveau der Schüler in der Erstsprache (Deutsch oder Französisch) und Mathematik als ungenügend einstufen. Aufgrund dieser Resultate forderte der Wirtschaftsverband, dass die Volksschule künftig wieder klare Prioritäten setzen müsse. Ausserdem empfahl er, mit dem HarmoS-Konkordat und dem Lehrplan 21 nicht nur die sogenannten Mindeststandards, sondern auch die Ergebnisse der guten und sehr guten Schüler regelmässig zu überprüfen. Damit möchte Economiesuisse erreichen, dass die Leistungen der Kantone im Schulwesen auch bei den hohen Niveaus vergleichbar werden. Indem die Unterschiede zwischen den Kantonen aufgezeigt würden, hätten diese die Chance voneinander zu lernen und es könnte sich der beste Standard durchsetzen [10].
In der Schweiz zeichnete sich ein Lehrermangel ab. Zwar hat die Anzahl der Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen im Berichtsjahr weiter zugenommen, gemäss Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer werden aber weiterhin nur etwa halb so viel Lehrpersonen ausgebildet, wie nötig wären, um die stark zunehmenden altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren zu kompensieren. 2010 waren 35% der Schweizer Lehrerschaft über 50 Jahre alt [11].
Die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli, der Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver und der Solothurner Bildungsdirektor Klaus Fischer als Vorsitzender des Regierungsausschusses im Bildungsraum Nordwestschweiz haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam Massnahmen gegen den bevorstehenden Mangel an Lehrpersonen zu ergreifen. Sie wollen eine verkürzte Ausbildung für Quereinsteiger anbieten. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein und Erfahrungen in bestimmten Fächern oder im didaktischen Bereich mitbringen; eine akademische Ausbildung ist nicht erforderlich. Zudem sollen sich Primarlehrkräfte mit verkürzten Studiengängen für die Oberstufe nachqualifizieren können. Die Ausbildungen führen zunächst nur zu kantonalen Diplomen. Die dem Bildungsraum Nordwestschweiz angehörenden Kantone sollen aber die Abschlüsse gegenseitig anerkennen und darauf hinarbeiten, dass dies auch die EDK tut. Die Studiengänge für Quereinsteiger stiessen auf grosses Interesse, in Zürich und im Aargau, wo 2011 die ersten Studiengänge starten werden, gab es zahlreiche Anmeldungen von Personen aus verschiedensten Branchen. In Zürich haben 76 Quereinsteiger das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden und beginnen im März 2011 mit der Ausbildung, im Aargau werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Frühjahr 2011 definitiv ausgewählt [12].
Um der steigenden Nachfrage auf der Sekundarstufe I zu entsprechen will die EDK den Primarlehrerinnen und Primarlehrern ermöglichen, künftig im Rahmen eines gesamtschweizerisch anerkannten zweijährigen Master-Lehrgangs ein Lehrerdiplom der Sekundarstufe I zu erwerben. Die Ausbildungsinstitutionen können entsprechende Studiengänge von der EDK anerkennen lassen [13].
Im Herbst forderte der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) für 2011 eine Reallohnerhöhung von 5%. Gemäss LCH hält die Entlöhnung nicht mit den steigenden Anforderungen Schritt und der Beruf drohe dadurch unattraktiv zu werden. Vorschub für die Lohnforderungen bot auch eine Studie der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers, die zeigte, dass die Lehrerschaft im Kanton Bern bis zu 5% weniger verdient als Personen in vergleichbaren Positionen in der Finanzbranche und der öffentlichen Verwaltung [14].
In der Herbstsession behandelte der Nationalrat die Volksinitiative „Jugend und Musik“, mit der die Musikbildung in der Verfassung verankert werden soll. Er empfahl das Volksbegehren mit 126 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Widerstand gab es von Ratsmitgliedern aus den Reihen der SVP und der FDP, welche die Initiative aus föderalistischen Gründen ablehnten. Christoph Mörgeli (svp, ZH) wies darauf hin, dass die Initiative im Widerspruch zum Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung stehe. Dieser verleihe dem Bund nur subsidiäre Regelungskompetenz gegenüber den kantonalen Harmonisierungsbestrebungen. Aus diesem Grund präsentierte eine Minderheit der vorberatenden Kommission einen Gegenvorschlag, der dem Bund bloss subsidiäre Befugnisse einräumen wollte. Dieser wurde vom Rat mit 152 zu 32 Stimmen abgelehnt [15].
Nach diesem Entscheid des Nationalrats wirkte Innenminister Burkhalter mit Vertretern der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur auf einen Gegenentwurf hin. Die Kommission trat im November einstimmig auf den Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe ein. Dieser belässt den Kantonen die Kompetenz für den schulischen Musikunterricht und beschränkt die Befugnisse des Bundes auf den ausserschulischen Unterricht. Er könnte damit die Kantone etwa zu einem Mindestangebot an Musikschulen verpflichten oder ihnen vorschreiben, dass sie das Schulgeld an Musikschulen einkommensabhängig ausgestalten müssen. Im Rahmen eines verkürzten Vernehmlassungsverfahrens, das bis Februar 2011 dauert, können die Kantone und das Initiativkomitee zu diesem Gegenentwurf Stellung nehmen [16].
Im Dezember wurden die Ergebnisse der Pisa-Studie 2009 bekannt. Die Schweiz hatte sich beim Lesen verbessert. Die Zunahme war allerdings so gering, dass sie auch rein zufällig sein könnte. Weil der internationale Schnitt gesunken war, hatten sich die Schweizer Schüler in der Rangliste dennoch verbessert. Die Schweiz konnte als eines der wenigen Länder ihren Anteil an Kindern mit schwachen Leseleistungen deutlich vermindern. Er sank von 20,4% auf 16,8%. Vor allem die fremdsprachigen Schüler hatten sich verbessert. In der Mathematik gehörte die Schweiz auch 2009 zur Spitzengruppe. Unverändert gegenüber früheren Pisa-Vergleichen waren die Leistungen in den Naturwissenschaften. Die Schweiz findet sich hier nicht unter den besten zehn Ländern [17].
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Schulreformen und -modelle
Die EDK schickte in der ersten Jahreshälfte Vorschläge für nationale Bildungsziele in die Vernehmlassung. Diese beschreiben in erster Linie Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Grundkenntnisse in der Schulsprache, in zwei Fremdsprachen sowie in Mathematik und Naturwissenschaften. Rechtliche Basis für die Bildungsstandards, die vor allem in die Lehrplanarbeit und in die Qualitätsüberprüfung und -entwicklung einfliessen sollen, bildet die Interkantonale Vereinbarung für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS). Die Bildungsziele stiessen in der Anhörung auf ein positives Echo: Alle 26 kantonalen Bildungsdepartemente und auch die Mehrheit der weiteren Anhörungsadressaten begrüssten die Vorschläge [18].
Im Berichtsjahr wurde auch das Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat fortgesetzt. Die Stimmbevölkerung des Kantons Freiburg sprach sich in der Volksabstimmung vom März mit 61,1% für den Beitritt zu HarmoS aus. Das Elternforum Schweiz hatte 2009 erfolgreich das fakultative Referendum ergriffen. In Basel-Landschaft und Solothurn wurde das Konkordat von den Kantonsparlamenten gutgeheissen. In den obligatorischen Volksabstimmungen vom 26. September stimmten beide Kantone dem HarmoS-Beitritt zu: Basel-Landschaft mit 56,3% und Solothurn mit 58,5% der Stimmen. In Appenzell Ausserrhoden wurde das HarmoS-Konkordat vom Kantonsrat ebenfalls gutgeheissen, an der Urne scheiterte der Beitritt allerdings mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,4%. In den Abstimmungskämpfen stützten sich die Gegner – angeführt von der SVP – auf die bewährten Plakate mit weinenden Kindern und dem Slogan „Schulzwang für 4-Jährige?“ [19].
Im Kanton Schaffhausen wurde eine Volksinitiative für einen Austritt des Kantons aus dem HarmoS-Konkordat an der Urne knapp, mit 51,7% verworfen. Das Volksbegehren war 2008 von einem Initiativkomitee aus Elternvertretern und Politkern von SVP, EDU und Junger SVP lanciert worden [20].
Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern [21].
Ebenfalls im Juni präsentierte die interkantonale Konferenz der Westschweizer Erziehungsdirektoren die Endfassung des neuen Lehrplans für die Romandie und das Tessin (plan d’études romandes – PER). Der gemeinsame Lehrplan umfasst die fünf Disziplinen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Kunst und Sport sowie die Querschnittsthemen Zusammenarbeit, Kommunikation und Allgemeinbildung in den Bereichen Gesundheit, Gesellschaft und Staatskunde. Er gibt für die verschiedenen Fächer klare Zielsetzungen vor, welche die Schüler innerhalb der obligatorischen Schulzeit erreichen müssen. Noch kein Konsens wurde bei der Frage erzielt, ob die Zielerreichung mittels Leistungstests gemessen werden soll [22].
Auch in der Deutschschweiz soll es einen gemeinsamen Lehrplan (Lehrplan 21) geben. Alle 21 Kantone unterzeichneten im Berichtsjahr eine entsprechende Vereinbarung. Bis im Frühling 2014 werden Arbeitsgruppen aus Lehrern und Fachdidaktikern den Lehrplan ausarbeiten. Auch Vertreter der weiterführenden Schulen können ihre Wünsche einbringen. Der Lehrplan soll verbindliche Lernziele für Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften festlegen. Den Kantonen wird allerdings ein grosser Spielraum verbleiben, insbesondere können sie auch unter dem neuen Lehrplan die Stundentafeln selbst festlegen und sie werden auch weiterhin entscheiden können, wann mit welcher Fremdsprache begonnen wird [23].
Die SVP Schweiz bekämpfte den Lehrplan 21 – den die EDK bewusst von HarmoS abgekoppelt hat – vehement. Sie führte Ende Oktober einen Sonderparteitag zum Thema durch und präsentierte kurze Zeit später einen von einer parteiinternen Lehrergruppe erarbeiteten Gegenvorschlag zum Lehrplan 21. Laut dem 96-seitigen SVP-Vorschlag sollen die Fächer Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften mehr Gewicht erhalten. Mit dem Fremdsprachenunterricht möchte die Partei dagegen erst in der Oberstufe einsetzen. Einen höheren Stellenwert soll auch Schweizer Geschichte erhalten, allerdings möchte die SVP die Schüler vor „linker Geschichtsschreibung“ bewahren. Mit dem Lehrplan sollen für jede Klasse national bzw. sprachregional einheitliche Jahresziele definiert werden; die Wahl der Lehrmittel und -methoden will die Partei aber den Lehrern überlassen. Die Leistungen der Schüler sollen regelmässig mit Prüfungen gemessen und benotet werden. Schliesslich fordert die Partei wieder vermehrt Lehrer mit einem Vollzeit-Pensum, damit die Schüler einen Klassenlehrer und damit eine unbestrittene Autorität im Klassenzimmer erhalten [24].
In der Herbstsession überwies der Ständerat gegen den Willen des Bundesrats mit 22 zu 14 Stimmen eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die im Lehrprogramm des Lehrplanes 21 einen "Medienführerschein" vorsehen möchte. Den Schülerinnen und Schüler sollen auf jeder Stufe altersgerechte Kenntnisse der digitalen Medien (Spiele, Internet und Fernsehen) vermittelt werden. Primär geht es darum, dass die Kinder und Jugendlichen lernen, zwischen gefährlichen und unschädlichen Inhalten zu unterscheiden. Die EDK äusserte sich kritisch zu diesem Anliegen. Einerseits bezweifelte sie die Notwendigkeit, weil im Rahmen der sprachregionalen Lehrpläne die Vermittlung von Medienkompetenz bereits vorgesehen ist. Anderseits machte sie geltend, dass der Bund keine Befugnis habe, den Inhalt des Lehrplanes mitzubestimmen [25].
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu [26].
 
Mittelschulen
Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden [27].
Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von 120 auf 200 Fr. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von 100 Fr. für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung „Passerelle“, welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um 100 auf 500 Fr. erhöht [28].
 
Berufsbildung
Nach Jahren des Lehrstellenmangels dürfte sich die Situation aus demografischen Gründen und wegen der Attraktivität des Gymnasiums bald umkehren und die Unternehmen werden um gute Lehrlinge kämpfen müssen. Die grössten Schwierigkeiten gibt es bei Berufen, mit hohem Qualifikationsniveau, wie Polymechaniker oder Konstrukteur. Hier wirkt sich besonders aus, dass gute Schülerinnen und Schüler häufiger den Weg über das Gymnasium wählen. Viele Branchen reagierten und lancierten im Berichtsjahr aufwändige Werbe- und Imagekampagnen. Gleichwohl wird es auch weiterhin Jugendliche geben, die Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden – vor allem solche mit sozialen und schulischen Defiziten [29].
In der Frühjahrssession überwies der Nationalrat ein Postulat Hodgers (gp, GE), das den Bundesrat beauftragt, Steuererleichterungen für Unternehmen zu prüfen, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beschäftigen. Ebenfalls gutgeheissen hat er ein Postulat Aubert (sp, VD), mit dem die Chancengleichheit für ausländische Jugendliche bei der Lehrstellensuche verbessert werden soll. Verworfen hat der Rat dagegen mehrere Motionen von SP und Grünen, welche darauf abzielten, die im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgesehenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu erweitern [30].
Der sich abzeichnende Mangel an Pflegepersonal schlug sich in einigen vom Parlament im Berichtsjahr behandelten Vorstössen nieder. Der Nationalrat überwies zwei Postulate Heim (sp, SO) zur Attraktivität der Krankenpflege-Ausbildung und zur Sicherung der Alterspflege. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Attraktivität der Ausbildungen im Betreuungs- und Pflegebereich erhöht und eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen in der beruflichen Grundbildung und auf Tertiärstufe bereitgestellt werden kann. Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive im Pflegebereich wurde vom Nationalrat ebenfalls mit 99 zu 77 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Wintersession jedoch ab. Im März veröffentlichte das EVD einen Bericht zum bildungspolitischen Handlungsbedarf in den Pflegeberufen. Dieser geht davon aus, dass der Bedarf an Pflegepersonal massiv zunehmen wird und schlägt vor, die geplante Attestausbildung und weitere Berufs- und höhere Fachprüfungen zügig einzuführen sowie die Zahl der Abschlüsse in allen Pflegeberufen zu steigern. Zur Koordination und Umsetzung dieser Massnahme soll laut dem Bericht eine Steuergruppe mit allen beteiligten Partnern eingesetzt werden [31].
Im Mai schickte die EDK einen Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen in die Vernehmlassung. Das Konkordat soll die Freizügigkeit für die Studierenden an höheren Fachschulen verbessern und mehr Kostentransparenz bringen. Zudem will der Entwurf den beteiligten Kantonen ermöglichen, Vorgaben für die Anbieter zu machen [32].
Auch die Lehrstellenkonferenz im Oktober widmete sich der höheren Berufsbildung. Das Hauptanliegen war eine bessere Vermarktung im Ausland. Denn viele Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung entsprechen akademischen Diplomen im Ausland – sind dort aber kaum bekannt. Daher soll für diese Abschlüsse ein nationaler Qualifikationsrahmen ausgearbeitet werden, der den Arbeitgebern in Europa erlaubt, die Fähigkeiten von Schweizer Stellenbewerbern zu beurteilen. Zudem will die Schweiz ihre Diplome mit einer englischen Erklärung ergänzen, welche über die erreichten Qualifikationen informiert. Schliesslich soll auch die Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich, Dänemark und Luxemburg verstärkt werden, die ebenfalls ein duales Berufsbildungssystem kennen [33].
Im November hat das EVD die Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen angepasst. Mit der Revision werden neue Fachrichtungen für die verschiedenen Bildungsgänge sowie ein neuer Bereich „Verkehr und Transport“ eingeführt. Bestehende Bezeichnungen von Fachrichtungen oder Titeln werden teilweise geändert [34].
Die Denkfabrik Avenir Suisse präsentierte im Berichtsjahr einen Vorschlag für eine Reform des Schweizer Berufsbildungssystems. In ihrer Publikation schlug sie vor, dass sich Gymnasiasten nach der Matura einen Lehrbetrieb auswählen und während dieser praktischen Ausbildung statt einer Beruf- eine Fachhochschule besuchen sollen. Als Abschluss sei ein sog. „professional bachelor“ denkbar. Avenir Suisse möchte mit der Studentenlehre das duale Bildungssystem stärken. Auf Ablehnung stiess dieser Vorschlag beim Gewerbeverband. Er befürchtete eine Attraktivitätseinbusse für die Berufslehre, weil sich noch mehr Jugendliche für das Gymnasium entscheiden würden, wenn sie nach der Matura eine Lehre mit Fachhochschule absolvieren können [35].
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Berufsordnung
Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Vorlage für ein Psychologieberufegesetz. Mit dem Erlass sollen die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Psychologinnen und Psychologen geregelt und damit der Patientenschutz sowie die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden. Eintreten war in der Kleinen Kammer unbestritten und auch die generelle Stossrichtung der Vorlage wurde begrüsst. Diskussionslos stimmte der Rat einem Antrag der vorberatenden Kommission zu, die Weiterbildungstitel um das Fachgebiet Gesundheitspsychologie zu erweitern. Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Einzelantrag von Philipp Stähelin (cvp, TG), der neben den Psychologen auch die Chiropraktiker auf die Liste der Berufe mit Berufsgeheimnis aufnahm. Umstritten war die Frage, mit welchem Studienabschluss man künftig den Titel „Psychologe“ verwenden darf. Nach Ansicht des Bundesrats und der Kommission soll dazu ein Masterabschluss erforderlich sein. Eugen David (cvp, SG) plädierte dafür, auch einen Bachelor-Abschluss nach dreijährigem Studium genügen zu lassen. Ein weiterer Diskussionspunkt bildete die im Entwurf des Bundesrats vorgesehene Beschränkung der Psychotherapieausbildung auf universitär ausgebildete Psychologen. Eugen David beantragte, dass weiterhin auch Geistes- und Humanwissenschafter zu den akkreditierten Weiterbildungsgängen für Psychotherapeuten zugelassen werden. Theo Maissen (cvp, GR) verteidigte den Vorschlag von Kommission und Bundesrat. Er argumentierte, Psychotherapeuten müssten psychisch kranke und beeinträchtigte Menschen behandeln und dafür brauche es wissenschaftlich fundierte psychologisch-psychotherapeutische Kenntnisse, welche nur im Rahmen eines Psychologiestudiums vermittelt würden. Nach der Debatte zog Eugen David beide Anträge zurück. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung gutgeheissen [36].
 
Hochschulen
Das Bundesamt für Statistik (BFS) prognostizierte im Berichtsjahr ein weiteres Wachstum der Studierendenzahlen. Gemäss den Szenarien steigt die Zahl der Studierenden zwischen 2010 und 2013 von rund 206 000 auf 226 000 bis 248 000. Dies bedeutet eine jährliche Zunahme von 3 bis 4%. Der Zuwachs dürfte sich ab 2013 aus demografischen Gründen abschwächen. Zwischen 2013 und 2019 wird mit einem jährlichen Wachstum von 0,3 bis 1,3% gerechnet. Im Bildungsbericht „Panorama der Hochschulen 2010“, welcher Ende Mai publiziert wurde, zeigte sich, dass die Berufsaussichten von Hochschulabsolventen nach wie vor sehr gut sind. 86% der befragten Studienabgänger hatten eine Stelle gefunden und verdienten im Mittel jährlich 80 000 Fr. Interessant ist, dass sie für ihr Studium im Schnitt 6,3 Jahre brauchten. Damit wurde das von der Bologna-Reform angestrebte Ziel einer Verkürzung der Studienzeit auf fünf Jahre in vielen Fällen nicht erreicht. Laut einer weiteren Untersuchung des BFS über die Studien- und Lebensbedingungen der Hochschulstudierenden gingen auch mit dem Bologna-System drei Viertel der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach. Der Anteil ist im Vergleich zum alten System allerdings leicht rückläufig [37].
In der Herbstsession setzte sich der Ständerat in einer fünfstündigen Debatte mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich auseinander. Der neue Erlass soll Eidgenössisch Technische Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen einem gemeinsamen Regelungssystem von Bund und Kantonen unterstellen. Mit Rücksichtnahme auf die Autonomie der Kantone schlug die Kommission vor, den Begriff „Planung“ durch „Koordination“ zu ersetzen und klarzustellen, dass die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen nur in wenigen besonders wichtigen Fällen verordnet werden soll. Diese Änderungen wurden vom Plenum gutgeheissen. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) beantragte im Namen einer Kommissionsminderheit den Verzicht auf die Hochschulkonferenz, in der gemäss Entwurf neben dem Bund alle Kantone vertreten sind. Ihre Aufgaben sollten dem kleineren und flexibleren Hochschulrat übertragen werden, in dem neben dem Bund nur die 14 Trägerkantone mitbestimmen dürfen. Dem wurde entgegengehalten, die Verfassung spreche von allen Kantonen und über die Konkordate zahlten auch alle mit. Innenminister Burkhalter befürchtete, dass ein Verzicht auf die Plenarversammlung dazu führen könnte, dass die Kantone ein eigenes Gremium ohne Beteiligung des Bundes schaffen würden. Mit 29 zu 7 Stimmen folgte die Kleine Kammer dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Ebenfalls festhalten wollte der Rat an einem Artikel, der den Fachhochschulen vorschreibt, dass ihre Studien praxisorientiert und der Bachelor-Abschluss in der Regel berufsqualifizierend sein müsse. Eine Kommissionsminderheit machte vergeblich geltend, diese Vorschriften hätten eine Einschränkung der Autonomie und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber den Universitäten zur Folge. Mit 30 zu 7 Stimmen hat die kleine Kammer die Liste der Kriterien für die Mittelzuteilung um die „Qualität der Ausbildung“ ergänzt. Die Argumente der Gegner dieses Antrags, die einwendeten, dass der Qualitätsindikator anders als die übrigen Grössen nicht klar messbar sei, blieben erfolglos. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 26 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen verabschiedet, das Geschäft ging an den Nationalrat [38].
Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Noser (fdp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen eine gesamtschweizerische Exzellenzförderung auf den Stufen Bachelor und Master aufgebaut werden kann. Ebenfalls gutgeheissen hat er ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Die Regierung muss im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 aufzeigen, mit welcher Strategie und welchen Massnahmen die wissenschaftliche Nachwuchsförderung durch Bundesmittel gezielt verbessert werden könnte [39].
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Universitäten und ETH
Im Februar wurde an der ETH Lausanne ein Rolex Learning Center eröffnet. Mittelpunkt des neuen Gebäudes bildet eine Bibliothek, die mehr als 50 000 Bücher umfasst. Daneben gibt es Hör- und Lesesäle sowie Cafés und Restaurants. Das 110 Mio Fr. teure Werk der japanischen Architekten Kazuyo Sejima und Ryue Nishizwawa vom Büro Sanaa wurde zur Hälfte von privaten Sponsoren finanziert. Das Learning Center markiert eine erste Etappe des rasanten Wachstums der ETH Lausanne. Bereits im Bau waren auf dem Campus auch 2700 Quadratmeter Büro- und Laborräume, die Forschungszentren von nationalen und internationalen Unternehmen beherbergen sollen. Die Grossbank Credit Suisse will dort bis Ende 2011 ein IT-Entwicklungszentrum mit bis zu 250 Arbeitsplätzen schaffen [40].
In der Schweiz stieg der Anteil ausländischer Studierender zwischen 2000 und 2009 von 14,5 auf 21,5%. Beim Masterstudium kam 2009 sogar jeder vierte Studierende aus dem Ausland. Diese Zunahme löste im Berichtsjahr eine breite Debatte über Gegenmassnahmen aus. Sowohl der ETH-Rat als auch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten diskutierten über höhere Studiengebühren sowie Zulassungsbeschränkungen und Quoten für ausländische Studierende. Denn der starke Zustrom verschärfe die bereits bestehenden Kapazitätsprobleme und führe zu steigenden Kosten. Weil die Bachelor-Abschlüsse im Ausland noch nicht überall den gewünschten Standard aufweisen, fürchteten Bildungsexperten zudem einen Qualitäts- und Reputationsverlust für die Schweizer Hochschulen [41].
In der Wintersession beschäftigte der zunehmende Anteil ausländischer Studierender auch das Parlament. Der Ständerat überwies ein Postulat Bischofberger (cvp, AI), welches den Bundesrat beauftragt, den zum Teil massiven Zustrom von Studierenden aus dem Ausland zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese Entwicklung gesteuert werden könnte. Dabei soll er insbesondere eine Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende und die Einführung von obligatorischen Aufnahmeprüfungen für Studienanwärterinnen und -anwärter aus dem Ausland prüfen. Ein gleichlautendes Postulat Pfister (cvp, ZG) wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen [42].
Im Dezember beschloss die ETH dem Bundesrat 2011 eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die einen Numerus clausus auf Masterstufe erlauben würde. Nach geltendem Recht sind Zulassungsbeschränkungen an der ETH – anders als bei den Universitäten – nicht möglich. Allerdings sind mit der Ausarbeitung eines Numerus clausus heikle Fragen verbunden. Eine Lösung, bei der auch schweizerische Mittelschulabsolventen oder Studierende mit einem Bachelordiplom abgewiesen werden könnten, wenn sie in der Auswahl ausländischen Bewerbern unterlägen, wäre kaum vertretbar. Gleichzeitig darf die Selektion ausländische Studierende aber auch nicht beliebig diskriminieren, weil die Schweiz bi- und multilaterale Abkommen beachten muss [43].
Aufgrund der stark gestiegenen Studierendenzahlen verlangten die Universitäten vom Bund für die Jahre 2013 bis 2016 eine Erhöhung der Grundbeiträge um total 870 Mio Fr. Davon sollen 187 Mio Fr. in die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse gesteckt werden. Mit dem restlichen Geld will die Rektorenkonferenz 2500 neue Doktorandenstellen schaffen, um den akademischen Mittelbau zu entlasten. Auch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihre Forschungsanstalten wollten mehr Geld. Der ETH-Rat forderte für die Jahre 2012 bis 2016 eine jährliche Budgeterhöhung von mindestens 6% [44].
Im Dezember brachte Staatssekretär Mauro Dell’Ambrogio eine einheitliche Erhöhung der Studiengebühren auf 4000 Fr. pro Semester in die Diskussion ein. Er schlug vor, sich an der Tessiner Lösung zu orientieren, wo der Betrag für all jene, die eine finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand mitbringen, auf 2000 Fr. halbiert wird. Mit dem zusätzlichen Geld von rund einer halben Mia Fr. möchte er die Kapazitätsprobleme der Universitäten lösen. Auf Widerstand stiess die Idee bei der SP und beim Verband der Schweizer Studierendenschaften. Auch die Präsidentin der EDK, Isabelle Chassot (FR, cvp) sprach sich gegen die Verdoppelung der Studiengebühren aus. Universitäten sind aus ihrer Sicht öffentliche Institutionen, welche auch primär durch die öffentliche Hand finanziert werden müssen [45].
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Fachhochschulen
Im Januar genehmigte der Bundesrat das überarbeitete Konkordat der Westschweizer Fachhochschule. Er erachtete die Auflagen, welche im Zusammenhang mit dem ersten Entwurf gemacht worden waren, als erfüllt. Die neue Vereinbarung berücksichtigt eine Reihe von Empfehlungen einer Expertengruppe, welche 2009 die Organisation und Führung der Westschweizer Fachhochschule überprüft hat. Insbesondere wird der Einfluss der Kantone auf die operative Führung der Schule reduziert und die Rolle des Rektorats gestärkt. Zudem werden die Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst integriert sowie Schwächen bei der Qualitätssicherung angegangen. Der Bund erwartet von der Fachhochschule bis Ende 2012 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Organisations- und Führungsstruktur. Das Konkordat muss nun noch von den sieben Trägerkantonen der Westschweizer Fachhochschule ratifiziert werden, der Entwurf wurde zwischen Februar und April in die Konsultation geschickt [46].
Der Kanton Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus. Im Mai hiess der Kantonsrat die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung einstimmig gut. Nach einer Kündigungsfrist von drei Jahren wird Luzern seine Lehrerinnen und Lehrer ab 2013 im Alleingang ausbilden. Der Schwyzer Bildungsdirektor Walter Stählin (SVP) bedauerte den Entscheid aus Luzern und drohte mit einem Rückzug aus dem Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat. Auch der Zuger Regierungsrat störte sich daran, dass Luzern einerseits das PHZ-Konkordat kündigte, andererseits aber bei der Zentralschweizer Fachhochschule weiter mit den Konkordatskantonen zusammenarbeiten will. Allerdings stellte der Zuger Bildungsdirektor Patrick Cotti (AL) klar, dass Zug zum Fachhochschulkonkordat stehe. Im Dezember entschied sich der Kanton Schwyz für seine Fachhochschule in Goldau den Alleingang zu wählen. Zug will weiterhin mit Luzern zusammenarbeiten [47].
Im Juni stimmte der Berner Grosse Rat einer Kantonalisierung der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft zu. Gleichzeitig hiess er einen Kredit von 34 Mio Fr. für einen Erweiterungsbau in Zollikofen gut. Die bisher durch ein Konkordat getragene Schule wird vollständig in die Berner Fachhochschule integriert und soll künftig Departement für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften heissen [48].
Im Dezember wurde eine Studie zur Umsetzung der Bologna-Reform an den Fachhochschulen veröffentlicht. Die Untersuchung, welche die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen im Auftrag des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie erstellt hatte, stellte den Fachhochschulen ein gutes Zeugnis aus. Die Anpassung der Studiengänge an die Bologna-Struktur sei erfolgreich verlaufen, obwohl die Fachhochschulen im Gegensatz zu universitären Hochschulen bei der Umsetzung der Reform mit den bestehenden finanziellen Ressourcen auskommen mussten. Der Bericht empfiehlt unter anderem eine bessere Koordination bei der Weiterentwicklung der Studiengänge und plädiert dafür, die Fachhochschulen künftig stärker am Bologna-Prozess, den die europäischen Bildungsminister bis 2020 verlängert haben, zu beteiligen [49].
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Stipendien
Der Ständerat verwarf in der Frühjahrssession eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats sowie eine Solothurner Standesinitiative für die Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen. Seine vorberatende Kommission hatte die Vorstösse zur Ablehnung empfohlen, weil die Harmonisierung der Stipendien mit dem 2009 beschlossenen Konkordat bereits von den Kantonen in Angriff genommen worden war. Der Nationalrat sprach sich in der Wintersession mit 80 zu 66 Stimmen dafür aus, der Standesinitiative Folge zu geben. Gleichzeitig hiess die Grosse Kammer mit 89 zu 54 Stimmen auch eine parlamentarische Initiative ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gut. Diese möchte die Bundesmittel im Bereich der Ausbildungsbeiträge aufstocken und die zusätzlichen Mittel dafür einsetzen, die Mobilität der Studierenden innerhalb der Schweiz und Europas zu fördern. Eine Minderheit der Kommission, angeführt von Lieni Füglistaller (svp, AG) machte geltend, die Initiativen führten für den Bund zu erheblichen Mehrausgaben und dies in einem Bereich, der gemäss Verfassung klar den Kantonen zugeordnet sei. Die Ratsmehrheit liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen  AB SR, 2010, S. 133 (Mo. WBK-NR) und 134 f. (Standesinitiative Solothurn); AB NR, 2010, S. 2130 ff. Die Motion WBK-NR wurde vom Nationalrat 2006 überwiesen, siehe SPJ 2006, S. 235 f..
Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) lancierte im Juni eine „Stipendien-Initiative“. Mit dem Volksbegehren soll die Kompetenz zur Regelung der Ausbildungsbeiträge von den Kantonen zum Bund verschoben werden. Der VSS will erreichen, dass den Studierenden ein minimaler Lebensstandard gewährt wird. Die genaue Höhe der Studiengebühren soll im Gesetz festgelegt werden [51].
Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden [52].
 
Forschung
In der Volksabstimmung vom 7. März wurde ein neuer Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit 77,2% der Stimmen gutgeheissen. Die Bestimmung gibt dem Bund die Kompetenz, Forschungsvorhaben gesamtschweizerisch zu regeln und verankert den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen sowie die Gewährleistung der wissenschaftlichen Freiheit in der Verfassung. Unterstützt wurde die Vorlage vom Bundesrat sowie von FDP, CVP, SP, BDP und GLP. Einzig die EDU und die SVP lehnten den Verfassungsartikel ab. Die SVP argumentierte, der neue Artikel setze der biologischen und medizinischen Forschung zu enge Grenzen und sei letztlich forschungsfeindlich. Die Forschenden selbst stellten sich allerdings klar hinter die Vorlage und unterstrichen die Bedeutung einheitlicher und transparenter Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz. Den Grünen wiederum ging der Schutz der Betroffenen zu wenig weit, weil mit der neuen Bestimmung Forschung an kleinen Kindern, geistig behinderten oder anderen nicht urteilsfähigen Menschen auch zugelassen wird, wenn diesen aus den Forschungsprojekten kein unmittelbarer Nutzen erwächst. Die Partei entschied sich schliesslich für die Stimmfreigabe [53].
Der Verfassungsartikel wurde in sämtlichen Kantonen angenommen. Am höchsten waren die Ja-Anteile in Genf (88%), Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%). Die schwächste Ja-Mehrheit wiesen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%) aus. Laut Vox-Analyse spielten bei dieser Abstimmung politische und soziodemografische Faktoren nur eine geringe Rolle für den Stimmentscheid. Die Nähe zu einer Partei wirkte sich leicht auf das Verhalten der Stimmenden aus: So war die Ablehnung bei der Anhängerschaft der SVP am grössten, während Personen, die sich mit der CVP oder der FDP identifizieren den Verfassungsartikel am stärksten unterstützten. Einen leicht positiven Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch das Vertrauen in die Regierung. Personen die den Verfassungsartikel guthiessen, betonten insbesondere die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene zu vereinheitlichen. Die Nein-Stimmenden begründeten ihren Entscheid vor allem mit ethischen Motiven [54].
Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Abstimmung vom 7. März 2010

Beteiligung: 43,9%
Ja: 1 707 549 (77,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 504 460 (22,8%) / 0 Stände

Parolen:
Ja: FDP, CVP, SP (1)*, EVP, CSP, GLP, BDP, SD, economiesuisse.
Nein: SVP (6)*, EDU.
– Stimmfreigabe: GP (5)*.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie. Der Bundesrat muss Massnahmen aufzeigen, welche dazu beitragen, nach Ablauf des Nationalen Forschungsprogramms 59 die wissenschaftliche Kompetenz der Schweiz auf diesem Gebiet zu sichern. Ebenfalls angenommen hat die grosse Kammer ein Postulat Häberli-Koller (cvp, TG), mit dem vom Bundesrat gefordert wird, im Rahmen der nächsten Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013 bis 2016 eine Strategie für die Forschungsinfrastrukturen an den Hochschulen aufzuzeigen. Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession ein Postulat Stadler (cvp, UR) gut, welches von der Regierung einen Bericht über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nanotechnologie verlangt [55].
Beide Räte befassten sich mit einer Motion der FDP-Liberale Fraktion, die steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz verlangt. Während der Nationalrat den Vorstoss unverändert überwies, wandelte ihn der Ständerat in einen Prüfungsauftrag um. In der Wintersession stimmte der Nationalrat dieser Änderung zu. Ausserdem hiess er ein Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben gut, das vom Bundesrat Auskunft darüber verlangt, inwiefern solche steuerlichen Fördermassnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, indem beispielsweise einzelne Branchen oder Unternehmen bestimmter Grösse bevorzugt oder benachteiligt würden [56].
Der Bundesrat überwies im April die Botschaft über die Genehmigung des völkerrechtlichen Abkommens zum Bau und Betrieb von XFEL (Europäische Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage) in Hamburg an die eidgenössischen Räte. Das Projekt „European XFEL“ ist eine internationale Zusammenarbeit zum Bau und Betrieb einer Forschungsinfrastruktur zur Untersuchung von naturwissenschaftlichen Phänomenen im Nano- bis Picometerbereich. Um die sofortige Mitbestimmung der Schweiz beim Aufbau des Projekts zu ermöglichen wurde das Abkommen seit November 2009 vorläufig angewendet. Der Ständerat hiess die Beteiligung der Schweiz an der Forschungsinfrastrukturanlage „European XFEL“ in der Herbstsession gut, in der Wintersession stimmte auch der Nationalrat zu. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 180 zu 12 Stimmen angenommen [57].
Im November verabschiedete der Bundesrat die teilrevidierte Forschungsverordnung und genehmigte das Geschäftsreglement der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Mit der geänderten Verordnung werden die Vollzugsbestimmungen der Innovationsförderung erlassen. Sie berücksichtigt die neue Form der KTI, die anfangs 2011 zu einer ausserparlamentarischen Kommission mit Entscheidungskompetenz wird. Die neuen Bestimmungen definieren namentlich deren Fördertätigkeit. Das Geschäftsreglement, welches im Oktober von den Mitgliedern der Kommission erlassen wurde, legt die Detailorganisation des Gremiums fest [58].
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Forschungsprogramme und -gelder
Im Februar beauftragte der Bundesrat den Nationalfonds mit der Durchführung von zwei neuen Nationalen Forschungsprogrammen (NFP). Das eine Projekt soll naturwissenschaftliche und materialtechnische Grundlagen sowie praxisorientierte Lösungsansätze für eine verbesserte Ressourcenverfügbarkeit des Materials Holz schaffen. Das andere hat zum Ziel, neue Erkenntnisse über die Verläufe der letzten Lebensphase sowie die sozialen, ökonomischen, institutionellen, rechtlichen und kulturellen Bedingungen für das Sterben in der Schweiz zu gewinnen. Das Budget für die beiden Programme beträgt insgesamt 33 Mio Fr. [59].
Ausserdem fördert der Bund von 2010 bis 2013 acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte. Der Fokus der Projekte liegt bei den Life Sciences: Fünf der acht Forschungsvorhaben sind im biologisch-medizinischen Bereich angesiedelt. Die Geistes- und Sozialwissenschaften, die schon bei der ersten Ausschreibung im Jahr 2002 leer ausgingen, sind nur mit einem Projekt vertreten. Die neuen Forschungsschwerpunkte – für die der Nationalfonds insgesamt 124 Mio Fr. einsetzt – werden an den Universitäten Bern, Genf, Lausanne, Zürich, ETH Lausanne (2) und ETH Zürich (2) installiert [60].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeines
Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Bildungsbericht Schweiz 2010, Aarau 2010.
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Schulbildung
Ambühl, Hans/ Stadelmann, Willi (Hg.), Tertiarisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung: Bilanztagung, Bern (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) 2010.
Auer, Andreas (Hg.), Herausforderung HarmoS: Bildungspolitik, Föderalismus und Demokratie auf dem Prüfstein (Aarauer Demokratietage 2009), Zürich 2010.
Bakić, Nada, Sprachliche Minderheiten in Serbien und in der Schweiz: ein Vergleich im Bereich Bildung und Verwaltung, Zürich 2010.
Bieber, Tonia, Soft governance in education: the PISA Study and the Bologna Process in Switzerland, Bremen 2010.
Bütikofer, Stefan, Sozialer Aufstieg durch Schulbildung?: die Sekundarschule Worb und das Städtische Gymnasium Bern am Ende des 19. Jahrhunderts, Nordhausen 2010.
Caprez-Krompàk, Edina, Entwicklung der Erst- und Zweitsprache im interkulturellen Kontext: eine empirische Untersuchung über den Einfluss des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) auf die Sprachentwicklung, Zürich (Diss. phil. I) 2009.
Dubs, Rolf, Bildungspolitik und Schule wohin?, Altstätten 2010.
Konsortium PISA.ch, Nationaler Bericht: PISA 2009. Schülerinnen und Schüler der Schweiz im internationalen Vergleich. Erste Ergebnisse, Bern 2010.
Moser, Urs / Bayer, Nicole (Hg.), Schlussbericht der summativen Evaluation 2010: Lernfortschritte vom Eintritt in die Eingangsstufe bis zum Ende der 3. Klasse der Primarschule: Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe im Rahmen der EDK-Ost und Partnerkantone, Bern 2010.
PricewaterhouseCoopers, Studie Salärvergleich. Löhne Lehrberufe – Privatwirtschaft, Zürich 2010.
Stamm, Margrit / Edelmann, Doris (Hg.), Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: was kann die Schweiz lernen?, Chur 2010.
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Hochschulen
Alieva, Aigul, Educational inequalities in Europe: performance of students with migratory background in Luxembourg and Switzerland, Bern 2010.
Bundesamt für Statistik, Bildungsperspektiven. Szenarien 2010-2019 für die Hochschulen, Neuenburg 2010.
Bundesamt für Statistik, Panorama der Hochschulen 2010, Neuenburg 2010.
Bundesamt für Statistik, Studien- und Lebensbedingungen an den schweizerischen Hochschulen 2009, Neuenburg 2010.
Bundesamt für Statistik, Studieren unter Bologna: Hauptbericht der Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden an den Schweizer Hochschulen 2009, Neuchatel 2010.
Denzler, Stefan / Wolter, Stefan C., „Der Einfluss des lokalen Hochschulangebots auf die Studienwahl“, in Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 2010, 13 (4).
König, Mario, In eigener Sache. Die Universität Basel unterwegs zu Autonomie und neuer Trägerschaft 1985-2010, Liestal 2010.
Trampusch Christine / Busemeyer Marius (Hg.), SZPW-Sonderheft zu Berufsbildung und Hochschulpolitik, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 16/2010.
Von Matt, Hans-Kaspar, Bologna-Report Fachhochschulen 2010. Stand der Umsetzung der Bologna-Reform an den Fachhochschulen, Luzern 2010.
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Forschung
Bundesamt für Statistik / Economiesuisse, Forschung und Entwicklung in der schweizerischen Privatwirtschaft 2008, Zürich 2010.
Bundesamt für Statistik, F+E der Schweiz 2008. Fortgesetzte Anstrengungen der Privatunternehmen und Hochschulen, Neuenburg 2010.
Joye-Cagnard, Frédéric, La construction de la politique de la science en Suisse. Enjeux scientifiques, stratégiques et politiques (1944-1974), Neuenburg 2010.
Leemann, Regula Julia / Stutz, Heidi (Hg.), Forschungsförderung aus Geschlechterperspektive: Zugang, Bedeutung und Wirkung in wissenschaftlichen Laufbahnen, Zürich 2010.
Lloren, Anouk / Nai, Alessandro / Gavilans, Amanda, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. März 2010, Genf 2010.
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A.MO.
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[1] BZ, NZZ und TA, 5.2.10. Siehe auch Lit. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung.
[2] Medienmitteilung des SBF vom 15.2.10; NZZ, 16.2. und 13.3.10; AB SR, 2010, S. 131 ff. und 363; AB NR, 2010, S. 578; BBl, 2010, S. 2105 f. Siehe auch SPJ 2009, S. 243.
[3] NZZ, 13.3. und 30.11.10; SZ, 1.5. und 30.11.10.
[4] AB NR, 2010, S. 278 (Mo. Weber-Gobet) und 279 (Mo. Fehr).
[5] TA, 22.3.10; Lib. und NZZ, 18.8.10. Siehe zur Position der SVP unten, Schulreformen und -modelle sowie auch SPJ 2009, S. 246 f.
[6] AB SR, 2010, S. 1091 ff.
[7] NZZ, 4.12.10; BBl, 2011, S. 757 ff.
[8] AB SR, 2010, S. 140 f.; NZZ, 10.3.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 246.
[9] AB NR, 2010, S. 1244 ff.; AB SR, 2010, S. 1173 ff.; BaZ und NLZ, 16.9.10; NZZ, 16.9. und 30.10.10.
[10] TA, 31.5. und 23.6.10; 24h, 1.6.10; NZZ, 23.6.10.
[11] LT, 26.4.10; BZ, 11.5.10.
[12] Presse vom 3.7.10; NZZ, 1.10. und 1.12.10; AZ, 4.10.10; BaZ, 20.11.10.
[13] Medienmitteilung der EDK vom 11.11.10.
[14] SGT, 23.6.10 (Studie PWC); NLZ und SZ, 16.9.10 (Lohnforderungen). Siehe auch Lit. PricewaterhouseCoopers.
[15] AB NR, 2010, S. 1498 ff. und 1518 ff.; NZZ und TA, 29.9.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 246.
[16] NZZ, 25.11.10.
[17] Presse vom 8.11.10; Lit. Konsortium PISA.ch. Siehe auch SPJ 2001, S. 218 und 2007, S. 265.
[18] Medienmitteilungen der EDK vom 25.1. und 11.11.10.
[19] Lib., 8.3.10 (FR); SZ, 10.3., 11.3. und 27.9.10 (SO); BaZ, 18.6. und 27.9.10 (BL); SGT, 23.2.10; TA, 14.6.10 (AI). Siehe auch SPJ 2009, S. 246.
[20] SN, 26.10., 27.10. und 29.11.10; NZZ, 2.11.10. Siehe auch SPJ 2008, S. 297 und 2009, S. 311.
[21] BBl, 2010, S. 7396; Medienmitteilung der EDK vom 24.6.10.
[22] Express, Lib. und QJ, 8.6.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 247.
[23] NLZ, 25.6. und 8.11.10; BZ und NZZ, 26.6.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 247.
[24] TA, 19.10. und 3.11.10; TG, 20.10.10; NZZ und SZ, 3.11.10.
[25] AB SR, 2010, S. 823 ff.; NLZ, NZZ und SGT, 17.9.10.
[26] SZ, 6.7.10. Siehe zum Bildungsraum Nordwestschweiz auch SPJ 2008, S. 242 und 2009, S. 247.
[27] BaZ, 6.3.10; NZZ und SN, 8.3.10; SZ, 6.7.10.
[28] NZZ, 4.11.10.
[29] BZ, 29.1.10; TA, 11.10.10; NZZ, 26.10.10. Siehe auch SPJ 2006, S. 244 und 2008, S. 231 f.
[30] AB NR, 2010, S. 84 (Po. Aubert) und 283 (Po. Hodgers). Für die verworfenen Vorstösse zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erwerbsloser Personen, siehe AB NR, 2010, S. 280 ff.
[31] AB NR, 2010, S. 279 (Mo. FDP-Liberale) und 1133 (Po. Heim); AB SR, 2010, S. 1070; Medienmitteilung des BBT vom 16.3.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 249.
[32] Medienmitteilung der EDK vom 27.5.10; BZ und NZZ, 28.5.10.
[33] LT, NZZ und QJ, 26.10.10.
[34] Medienmitteilung des BBT vom 1.11.10.
[35] NLZ und SN, 25.11.10; Blick, 26.11.10.
[36] AB SR, 2010, S. 630 ff. Siehe auch SPJ 2009, S. 250.
[37] BaZ, 1.6.10; NZZ, 1.10. und 24.11.10; Lit. Bundesamt für Statistik.
[38] AB SR, 2010, S. 968 ff.; NZZ, 22.4. und 1.10.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 250.
[39] AB NR, 2010, S. 554 (Po. Noser) und 2161 (Po. Schmid-Federer).
[40] BaZ, TA und TG, 18.2.10; LT, 9.7.10.
[41] SoS, 6.9.10; TA, 8.10., 3.11. und 3.12.10; NZZ, 10.11. und 3.12.10.
[42] AB SR, 2010, S. 1097 ff.; AB NR, 2010, S. 2162.
[43] TA, 1.11.10; NZZ, 9.12.10.
[44] Lib., NZZ und TA, 19.5.10.
[45] LT und 24h, 21.12.10; NF, 23.12.10.
[46] NZZ und 24h, 28.1.10; LT, 19.4.10. Siehe auch SPJ 2008, S. 247 und 2009, S. 253.
[47] NLZ, 18.3., 7.12. und 9.12.10; NZZ, 11.5.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 253.
[48] Bund, 8.6.10.
[49] NZZ, 20.12.10; Lit. Von Matt.
[51] BaZ, Lib. und NLZ, 21.6.10.
[52] BaZ, 21.7.10; NZZ, 18.6.10; SGT, 11.11.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 253 f.
[53] BBl, 2010, S. 2625 ff.; SoS, 5.2.10; BaZ, 15.2.10; Presse vom 8.3.10. Siehe auch SPJ 2009, S. 254.
[54] Presse vom 8.3.10; Lloren, Anouk / Nai, Alessandro / Gavilans, Amanda, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. März 2010, Genf 2010.
[55] AB NR, 2010, S. 216 (Po. WBK-NR) und 2161 (Häberli-Koller); AB SR, 2010, S. 141 f.
[56] AB NR, 2010, S. 223 und 1946 ff.; AB SR, 2010, S. 804 ff.
[57] BBl, 2010, S. 3031 ff. und 9027 f.; AB SR, 2010, S. 968 f. und 1356; AB NR, 2010, S. 2007 ff. und 2185.
[58] Medienmitteilung des BBT vom 24.11.10. Siehe auch SPJ 2008, S. 250 und 2009, S. 254 f.
[59] Medienmitteilung des BBT vom 24.2.10.
[60] Presse vom 16.4.10.
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