Année politique Suisse 2010 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Sprachen
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Berücksichtigung der Sprachminderheiten
Anfangs Juni verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), welche per 1. Juli 2010 in Kraft trat und der Umsetzung des neuen Sprachengesetzes dient. In der Verordnung führt der Bund aus, dass er nicht nur die Förderung der kleinen Landessprachen in den Kantonen Graubünden und Tessin vorantreiben, sondern darüber hinaus generell alle mehrsprachigen Kantone in ihrer Erfüllung besonderer Aufgaben finanziell unterstützen will. Weiter definiert er in einem separaten Abschnitt Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, wobei insbesondere die Förderung des schulischen Austauschs und die Finanzhilfen zuhanden des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität und Pädagogischen Hochschule Fribourg hervorzuheben sind. Letzteres wird in Zukunft die Funktion eines nationalen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit innehaben. Einen inhaltlichen Schwerpunkt setzt die Verordnung auch mit der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Aufgrund der Empfehlung einer Nationalfondsstudie definiert der Bund Quoten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen. Die Sollwerte sehen eine Zusammensetzung aus 70% deutsch-, 22% französisch-, 7% italienisch- und mindestens einem Prozent rätoromanisch-sprachigen Angestellten vor. En gros werden diese Werte in der Bundesverwaltung bereits realisiert, jedoch variiert deren Erfüllung von Departement zu Departement noch stark. Neu hält die Verordnung ebenfalls fest, dass Mitglieder des mittleren und oberen Kaders mit Ausnahme der Angehörigen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen über gute aktive Kenntnisse einer zweiten, sowie mindestens über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen sollen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse getroffen werden [10].
Per 1. Juli nahm mit dem Genfer Vasco Dumartheray der erste Delegierte für Mehrsprachigkeit seine Tätigkeit in der Bundesverwaltung auf. Sein Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Förderung der Vertretung von Angehörigen lateinischer Sprachgemeinschaften [11].
Im Oktober des Berichtsjahres wurde in Montreux der 13. Frankophonie-Gipfel unter dem Titel „Herausforderungen und Zukunftsvisionen für die Frankophonie“ durchgeführt. Rund 1400 Delegierte aus 70 Staaten nahmen daran teil. Die Schweiz waltete zum ersten Mal als Gastgeber des Gipfels und führte hiermit ihre zunehmend aktive Rolle im Verbund fort [12].
 
[10] Letzteres Anliegen enthielt auch die überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) (AB NR, 2010, S. 1129; AB SR, 2010, S. 809 f.). Zu den Regelungen betreffend Bundesverwaltung vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[11] Exp., 5.6.10; SGT, 20.8.10. Vgl. auch die überwiesenen Motionen Cassis (fdp, TI) und Lombardi (cvp, TI) sowie das Postulat Hêche (sp, JU) (AB NR, 2010, S. 553 und 1312 ff.; AB SR, 2010, S. 296 ff. und 809 f.).
[12] NZZ, 28.5.10. Zu den Ratsdebatten betreffend Frankophoniegipfel vgl. oben, Teil I, 2 (organisations internationales).