Année politique Suisse 2010 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender
Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz
[23].
Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die
Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war
[24].
Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die
Konzessionsentscheide zugunsten von Radio Grischa, Tele Ostschweiz und Radio Argovia zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Aspekte (unter Beizug der Weko) an das Bakom zurückgewiesen. Um Radio Grischa und Tele Ostschweiz das wirtschaftliche Überleben zu sichern, erhielten diese Anfang 2010 bis zum endgültigen Entscheid des Bakom Übergangskonzessionen. Diese sichern den Sendern 80% des ihnen unter normalen Konzessionsbedingungen zustehenden Gebührenanteils. Das vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch betroffene Radio Argovia stellte keinen entsprechenden Antrag. Neben den Konzessionsentscheiden in der Ostschweiz und im Aargau waren auch einige Konzessionsübertragungen umstritten, die gemäss Art. 48 RTVG grundsätzlich zulässig sind, vorausgesetzt der übernehmende Veranstalter erbringt den in der Konzession festgelegten Service public. Gegen die Bewilligung der Konzessionsübertragung von Radio Monte Carlo an Radio Energy Zürich durch das Uvek reichte die unterlegene Radio Jay AG beim Bundesverwaltungsgericht Klage ein
[25].
Im Oktober erteilte das Uvek drei Radiokonzessionen für das
DAB+-Sendernetz in der französischen Schweiz. Bei DAB handelt es sich um
Digital Audio Broadcasting, bei dem digitale Radiosignale terrestrisch übertragen werden. Die Konzessionen gingen an Radio Rhône AG, Radio Fribourg/Freiburg AG sowie die jurassische Gesellschaft Soprodi GmbH
[26].
Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der
Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn
[27].
[23]
NZZ, 22.1.10.;
LNZ, 1.2.10.
[24] Bakom,
Medienmitteilung, 12.3.10;
NZZ, 13.3.10.
[25]
AB NR 2010, S. 189;
SZ, 19.1. und 26.1.10;
SGT, 30.1., 20.3. und 28.8.2010;
NZZ, 22.4. und 1.9.10;
SoS, 20.10.10.
[26] Bakom,
Medienmitteilung, 18.10.10;
NZZ, 19.10.10.
[27] NZZ, 13.11.10; Verfügung vom 10. November 2010 des Bundesamtes für Kommunikation, Bakom.
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