Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
AARGAU: 1) Am 06.12. beschliesst das Parlament eine Teilrevision der kantonalen Verfassung (www.ag.ch). – 2)  Das Gerichtsorganisationsgesetz (GoG) wird gleichzeitig mit der Teilrevision der Verfassung einer Totalrevision unterzogen. Nach verschiedenen politischen Vorstössen wurde im GoG die Wohnsitzpflicht gelockert. Richter müssen neu nicht mehr im Amtskreis wohnen, sondern lediglich innerhalb des Kantons Aargau (www.ag.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Der Landrat verabschiedet in zweiter Lesung ein neues Informations- und Datenschutzgesetz. Der entsprechende Landratsbeschluss wurde ohne Gegenstimme gefasst. Vor der Schlussabstimmung hatte der Rat den Gesetzestext selbst mit 71 zu 8 Stimmen und die ebenfalls nötige Anpassung der Kantonsverfassung mit 75 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Über die Verfassungsänderung wurde am 27.11. abgestimmt (siehe 1.e). Mit dem neuen Gesetz wechselt Baselland wie schon andere Kantone zum Öffentlichkeitsprinzip (BaZ, 11.2.).
LUZERN: Die BDP lanciert eine Volksinitiative für Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Die Initianten verlangen, dass Spenden an Parteien oder Abstimmungskomitees, welche pro Jahr den Betrag von CHF 10 000 übersteigen, deklariert werden müssen (NZZ, 24.3.).
SCHWYZ: Bei einer Stimmbeteiligung von 32,2% nehmen 59,5% des Souveräns im Mai die Totalrevision der Kantonsverfassung an. Gleichzeitig erhält die dadurch nötig gewordene Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes, das neu sämtliche Bezirke und Gemeinden namentlich erwähnt, eine Zustimmung von 62,3% (www.sz.ch; vgl. SPJ 2010, S. 311).