Année politique Suisse 2011 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
THURGAU: In der Volksabstimmung vom 13.2. wird die Vorlage zur Einführung des „doppelten Ja“ bei kantonalen Volksinitiativen mit 79,2% der Stimmen angenommen. Konkret wird das kantonale Abstimmungsrecht zu Volksinitiativen mit Gegenvorschlag dem Bundesrecht angeglichen. Zuvor ist es auf kantonaler Ebene nicht möglich gewesen, gleichzeitig der Initiative und dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Das Anliegen geht auf eine von der Regierung und dem Parlament unterstützte Motion aus SP-Reihen zurück (; vgl. SPJ 2010, S. 322).
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ZÜRICH: Seit der neuen Kantonsverfassung von 2005 ist es in Zürich möglich, mit 3 000 innert 60 Tagen gesammelten Unterschriften ein konstruktives Referendum zu ergreifen. Damit hat der Stimmbürger die Möglichkeit, einen ausformulierten Gegenvorschlag zu einer Vorlage des Kantonsrates einzureichen. Seit seiner Einführung wurde nur achtmal von diesem Recht Gebrauch gemacht. Da es nur wenig genutzt wird und, wie eine teilweise Ungültigerklärung in zwei Fällen zeigte, auch Probleme mit sich bringt, soll es nun wieder abgeschafft werden. Weil die Verfassung geändert werden soll, ist allerdings eine Volksabstimmung nötig (NZZ, 4.11.; vgl. SPJ 2005, S. 252).
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