Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Kantonalbanken – Banques cantonales
GENEVE: Le Grand Conseil a modifié la loi sur la Banque cantonale de Genève (www.ge.ch).
NIDWALDEN: Der Landrat genehmigt in zweiter Lesung die Teilrevision des Kantonalbankgesetzes. Die Änderungen betreffen in erster Linie das Verhältnis von Dotations- zu Partizipationskapital. Ein SVP-Antrag, welcher die Geschäftsleitung der Kantonalbank zur Offenlegung ihrer Lohnbezüge verpflichten wollte, wird in geheimer Abstimmung mit 32 zu 25 Stimmen abgelehnt (NLZ, 20.10.; www.nw.ch).
THURGAU: Die Änderung des Gesetzes über die Kantonalbank wird vom Grossen Rat in zweiter Lesung verabschiedet. Während er in der ersten Lesung der Übertragung der Wahlkompetenz für das Bankratspräsidium an die Regierung zugestimmt hat, wird in zweiter Lesung beschlossen, dass der Grosse Rat entscheiden soll, wen er aus den Reihen der Bankratsmitglieder ins Präsidium ernennt. Weiter wird mit der Revision eine gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der Staatsgarantie geschaffen (SGT, 13.1.; www.tg.ch; vgl. SPJ 2010, S. 328).