Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Industrie, Gewerbe und Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat beschliesst in zweiter Lesung die Annahme der Totalrevision des Gesetzes über den Sonntagsverkauf. Das Arbeitsgesetz des Bundes sieht vor, dass Kantone maximal vier bewilligungsfreie Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an denen Verkaufsgeschäfte geöffnet sein dürfen. Mit der Totalrevision dürfen die Ausserrhoder Gemeinden zwei Sonntage selber bezeichnen, während die restlichen beiden vom Kanton bestimmt werden. Darüber hinaus werden im neuen Gesetz die Arten der Verkaufsgeschäfte genannt, welche am Sonntag geöffnet sein dürfen (www.ar.ch).
LUZERN: Der Kantonsrat stimmt in erster Lesung einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zu. Neu dürfen Geschäfte am Samstag bis 17 Uhr geöffnet haben (alt: 16 Uhr) und vor Feiertagen werden die erlaubten Öffnungszeiten von 17 auf 18.30 Uhr verlängert. (NLZ, 29.11.).
SANKT GALLEN: Nachdem die Genossenschaft Olma Messen St. Gallen beschlossen hat, ihr Genossenschaftskapital um CHF 12 Mio. aufzustocken, entscheidet der Kantonsrat, den Kantonsbeitrag ebenfalls zu vergrössern (von CHF 0,8 Mio. auf CHF 2 Mio.). Begründet wird diese überproportionale Erhöhung mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Olma für den Kanton und den ebenfalls überproportional erhöhten Anteil der Stadt St. Gallen. Die Neugelder nutzt die Genossenschaft zum Bau eines neuen Kongress- und Konferenzgebäudes. In der Gesamtabstimmung passiert das Geschäft mit 92 zu 3 Stimmen (www.sg.ch).
ZÜRICH: Die Volksinitiative für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten kommt zustande. Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative der FDP mit dem Titel „Der Kunde ist König“ für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zur Ablehnung. Der Urnengang wird für den 17.6.2012 angesetzt (NZZ, 18.2., 26.5., 28.8.; vgl. SPJ 2009, S. 296).