Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Bodenrecht, Bauordnung, Raumplanung –
Droit foncier, règlements de construction, aménagement du territoire
AARGAU: Der Grosse Rat verabschiedet am 24. Mai ein Geoinformationsgesetz. Mit dem neuen Erlass werden die Ausführungsbestimmungen zur Bundesgesetzgebung erlassen, gleichzeitig regelt er auch die Bearbeitung und Bewirtschaftung der kantonalen Geodaten. Damit werden einerseits die Vorschriften des Bundesgesetzes über Geoinformation umgesetzt und andererseits die Grundlagen für die kantonalen Geodaten sowie deren Bearbeitung und Bewirtschaftung geschaffen (AZ, 10.12.10, 19.1., 2.5. und 25.5).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat heisst das kantonale Geoinformationsgesetz in erster Lesung gut. Es will die Grundlagen für einen geregelten Umgang mit Geodaten unter Einsatz von konventionellen aber auch Informatik-Hilfsmitteln schaffen. Das Bundesgesetz steckt dafür den Rahmen ab. Die Aufgabe des Kantons liegt in der Organisation und der Gebührengestaltung (www.ar.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: Ein neues Geodatengesetz, das Erhebung, Zugang und Nutzen von Geodaten regelt, wird an der Landsgemeinde mit vereinzelten Gegenstimmen gutgeheissen (). www.ai.ch
BASEL-STADT: Der Grosse Rat empfiehlt das Volksbegehren „Volksinitiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen“ zur Ablehnung. Gleichzeitig verändert er den unformulierten Gegenvorschlag zugunsten der Initianten und ergänzt ihn mit konkreten Zahlen. Von den insgesamt 103 Hektaren Familiengärten in Basel, Baselland und Elsass sollen mindestens 82 Hektaren in einer speziellen Zone geschützt werden. Auf dem Stadtgebiet sollen 80% der Basler Familiengärten (insgesamt 50 Hektaren) erhalten bleiben Die Initiative wird im Urnengang vom 15. Mai mit 63,6% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates wird hingegen mit 54,8% angenommen (Stimmbeteiligung: 40,8%) (BaZ, 20.1.; ). www.bs.ch – 2) Nachdem der Grosse Rat den Projektierungskredit von CHF 600 000 gutgeheissen hat, wird das Volksbegehren „Öffnung des Birsig“ zurückgezogen. Mit dem Projektierungskredit wird ein Wettbewerb über die Neugestaltung des Birsigparkplatzes durchgeführt (BaZ, 1.2.).
FRIBOURG: Le Conseil d’Etat a mis en consultation un avant-projet de loi sur la géoinformation censée doter le canton d’une véritable infrastructure de géodonnées informatisées (Lib., 9.12).
GENEVE: 1) Le peuple a décidé par 56,6% des voix (participation: 40%) de déclasser 58 hectares de la zone agricole des Cherpines-Charottons afin de construire des logements. Le référendum avait été lancé par des associations locales et une coopérative agricole. Les écologistes et la gauche « radicale » ont soutenu le référendum en critiquant le modèle de développement du canton et en promouvant une conception locale de l’économie. Le projet était soutenu par le parti socialiste, la droite, les milieux économiques et le Conseil d’Etat (LT et TG, 16.5). – 2) Les députés ont modifié la loi sur les constructions et les installations diverses (www.ge.ch).
JURA: Le Parlement a adopté par 50 voix contre 3 des modifications de la loi sur les constructions et l’aménagement du territoire visant notamment à raccourcir la durée d’examen et de mise à l’enquête publique de 40 à 14 jours. Le groupe CS + POP/verts a estimé que cette réduction affaiblit la démocratie (QJ, 29.9).
NEUCHATEL: Les députés ont adopté sans discussion et ni opposition un projet de loi d’application de la loi fédérale sur la géoinformation (www.ne.ch).
NIDWALDEN: Der Landrat genehmigt in zweiter Lesung eine Änderung des Geoinformationsgesetzes zur Harmonisierung von Flurnamen. Die Kompetenz zur Benennung von Strassen soll grundsätzlich den Gemeinderäten zustehen und nicht wie ursprünglich vorgesehen einer kantonalen Nomenklaturkommission. Die Kompetenzübertragung an eine solche Kommission führte in den Gemeinden im Vorfeld zu zahlreichen Einsprachen. Besagte Kommission soll nun den zuständigen Gemeindestellen ausschliesslich beratend zur Seite stehen (NLZ, 8.8.; ). www.nw.ch
OBWALDEN: 1) Mit einem Nachtrag zum Baugesetz schafft der Kanton Zonen für Arbeitsgebiete von kantonalem Interesse. Eine entsprechende Vorlage wurde im 2009 vom Volk bereits abgelehnt. Anders als in jener Vorlage sieht der neue Entwurf jedoch keine Festlegung von Sonderzonen für Reiche mehr vor. Der Kantonsrat verabschiedet den Nachtrag in zweiter Lesung. Das Geschäft beinhaltet ebenfalls einen Nachtrag zur Umsetzung des Energiekonzeptes 2009 und die Abschaffung der Baubewilligungen für Solaranlagen (NLZ, 17.3.; www.ow.ch; vgl. SPJ 2009, S. 301 f.). – 2) Pünktlich zur vorgegebenen Frist verabschiedet der Kantonsrat einstimmig ein kantonales Geoinformationsgesetz, welches mit Inkrafttreten des eidgenössischen Geoinformationsgesetzes notwendig geworden ist. Mit dem Gesetz soll insbesondere die Verfügbarkeit von Geodaten verbessert sowie deren Verknüpfung mit Sachdaten und die Bereitstellung von Daten für kantonale Stellen, Gemeinden, Werke und Private gefördert werden (www.ow.ch).
VAUD: Les députés ont modifié la loi sur le découpage territorial (www.vd.ch).
ZÜRICH: 1) Die 2010 von der SP gestartete Initiative „Zürisee für alli“, welche einen durchgehenden Uferweg in Zürcher Kantonsgebiet fordert, kommt zustande. Im August lehnt der Kantonsrat die Volksinitiative ab und beschliesst einen Gegenvorschlag in der Form einer allgemeinen Anregung. Die Volksinitiative wird daraufhin zurückgezogen. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass analog zu den Bestimmungen über den Radwegbau das Strassengesetz mit einer Regelung für den Bau von Uferwegen zu ergänzen ist (NZZ, 22.2.; ; vgl. SPJ 2010, S. 339). www.zh.ch – 2) Digitale Land- und Bodendaten sollen aktuell, in guter Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck genehmigt der Kantonsrat das kantonale Geoinformationsgesetz in der ersten Lesung (NZZ, 6.9.).