Année politique Suisse 2011 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen /
5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
AARGAU: Die Initiative (Volksinitiative zur Wahlfreiheit für Patienten bei der Medikamentenabgabe), welche vom Aargauischen Ärzteverband lanciert wurde, wird am 12.04. mit 9 000 Unterschriften eingereicht. Die Ärzte sollen die Medikamente nicht nur verschreiben, sondern auch abgeben dürfen (www.ag.ch; vgl. SPJ 2010, S. 344).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Mit der Teilrevision werden die Grundlagen zum Umsetzung der vom Bund beschlossenen Fallpauschalen geschaffen (SGT, 22.2.).
– 2) Der Regierungsrat stellt am 21. Januar 2011 fest, dass die Volksinitiative für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz mit 1 695 Unterschriften zustande gekommen ist. Im Parlament wird eine Kommission beantragt, das Geschäft vorzubereiten. Am Jahresende ist die Initiative noch hängig (SGT, 28.1., , SPJ 2010, S. 344).
www.ar.ch
APPENZELL INNERRHODEN: 1) An der Landsgemeinde am 1. Mai wird ein im Februar vom Grossen Rat in zweiter Lesung gutgeheissener Antrag für einen Rahmenkredit über CHF 21 Mio. für den Bau eines Alters- und Pflegezentrums sowie einen Rahmenkredit über CHF 1.8 Mio. für eine Erweiterung der Tiefgarage im geplanten Pflegezentrum angenommen (SGT, 2.5.; www.ai.ch).
– 2) Eine Anpassung im kantonalen Gesundheitsgesetz, die aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung aus dem Jahr 2007 nötig wurde, wird vom Grossen Rat in erster Lesung genehmigt und soll 2012 der Landsgemeinde vorgelegt werden ().
www.ai.ch
BASEL-STADT: Die vom Wirteverband lancierte Volksinitiative wird am 27.11. an der Urne knapp verworfen (50,2% Nein; Stimmbeteiligung: 42,9%). Die Initianten forderten die Übernahme der milderen Bundeslösung zum Schutz vor Passivrauchen. Damit bleibt das Rauchen auch in Restaurants, die kleiner als 80 Quadratmeter sind, verboten. Abgetrennte Raucherräume (Fumoirs) bleiben unbedient. Basel macht in Sachen Rauchverbot keinen Schritt zurück zum liberaleren Bundesgesetz, wie dies die vom Wirteverband lancierte Initiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung“ gefordert hatte (BaZ, 28.11.).
BERN: Die beiden Volksbegehren des Spitex-Verbands Bern für ein verfassungsmässig verankertes Recht auf Spitexpflege sowie für eine Begrenzung der Kostenbeteiligung werden zurückgezogen (BZ, 2.3.; vgl. SPJ 2010, S. 345).
FRIBOURG: Le Conseil d’Etat a mis en consultation un avant-projet de révision de la loi sur les établissements publics visant à interdire la vente d’alcool aux mineurs. En l’état actuel, la vente des boissons fermentées (bière, vin) est interdite aux moins de 16 ans et celle des boissons distillées aux moins de 18 ans. Le gouvernement propose de généraliser la limite de 18 ans afin de lutter contre les effets néfastes de la consommation d’alcool chez les jeunes. Parmi d’autres nouveautés, l’avant-projet prévoit d’interdire la vente d’alcool à l’emporter après 22 heures et d’introduire une nouvelle patente pour les établissements sollicitant régulièrement des autorisations d’ouverture prolongée (Lib., 1.12).
GENEVE: 1) Le parlement a modifié la loi sur les établissements publics médicaux (www.ge.ch).
– 2) Les députés ont adopté une loi sur l’institution de maintien, d’aide et de soins à domicile (www.ge.ch).
GLARUS: Am 1.5 folgt die Landsgemeinde dem Antrag der Regierung und des Landrates und stimmt einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu (www.gl.ch).
LUZERN: Aufgrund einer Änderung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes ist der Kanton verpflichtet, das Vorgehen im Falle nicht bezahlter Prämien zu regeln. Neu werden Personen, welche die Versicherungsprämien nicht bezahlt haben, nur noch im Notfall behandelt. Dies beschliesst der Kantonsrat in zweiter Lesung mit 86 zu 11 Stimmen (NLZ, 13.9.; www.lu.ch).
SANKT GALLEN: Das Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung wird in der Volksabstimmung vom 13.2. mit 82,4% der Stimmen angenommen (Stimmbeteiligung: 46.5%). Es kam zur Abstimmung, weil es dem Kanton mehr als CHF 15 Mio. Mehrausgaben pro Jahr generiert. Das Gesetz regelt hauptsächlich die Aufteilung der Pflegekosten zwischen den Pflegebedürftigen, den Krankenversicherungen, dem Kanton und den Gemeinden (SGT, 14.2.; vgl. SPJ 2010, S. 346).
SOLOTHURN: 1) Mit 65 zu 24 Stimmen beschliesst der Kantonsrat eine Änderung des Sozialgesetzes zur Schaffung einer „schwarzen Liste“ für Personen, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlen. Diesen soll der uneingeschränkte Zugang zum Gesundheitswesen versagt werden. Nur die medizinische Nothilfe soll von diesem Leistungsaufschub nicht betroffen werden. Die neue Regelung soll 2012 in Kraft treten. SP und Grüne hielten entschieden dagegen (SZ, 03.11.). – 2) Das Parlament beschliesst mit 86 zu 1 Stimme, dass die Beiträge an die stationären Pflegekosten vom Kanton und von der Gesamtheit der Gemeinden je zur Hälfte getragen werden, weil die 2012 in Kraft tretende neue Pflegefinanzierung erhebliche Mehrkosten für die Gemeinden bringt. Durch diese Kostenaufteilung können die Gemeinden abschätzen, welche Kosten im folgenden Jahr auf sie zukommen (SZ, 10.11.).
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