Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Berufsbildung, Berufsberatung, Berufsordnungen –
Formation et orientation professionelle
SCHAFFHAUSEN: Die Regierung präsentiert eine Vorlage zur Verteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und den Gemeinden. Bisher wurden diese im Verhältnis 58,5% Gemeinden und 41,5% Kanton aufgeteilt, wobei der Kanton seinen Anteil leistet, indem er sich an den Besoldungen der Lehrpersonen der Kindergärten sowie der Primar- und Orientierungsschulen beteiligt. Neu schlägt die Regierung vor, dass der Kanton fix 41% der Gehälter der Lehrpersonen übernehmen soll. Zudem kommt er für die Kostenentwicklungen im Bereich der höheren Berufsbildung, der Fachhochschulen und der Universitäten auf und entlastet zudem die Gemeinden von weiteren Bildungsaufwendungen des Kantons. Das Gesetz wird auf den 1.1.2012 in Kraft gesetzt (SN, 19.1., 3.11.).
SOLOTHURN: Das Parlament stimmt im August einstimmig dem CHF 29,8 Mio. teuren Neubau für das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Solothurn zu. Darin soll die Kaufmännische Berufsfachschule zentralisiert werden. Der Kredit wird voraussichtlich im März 2012 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Die Inbetriebnahme ist für 2015 geplant (SZ, 24.8.).
THURGAU: 1) In der Volksabstimmung vom 13.2. wird ein kantonaler Kredit zugunsten des Neubaus einer Dreifachturnhalle in Arbon über CHF 4,8 Mio. gutgeheissen (65,2% Ja, Stimmbeteiligung: 46,2%). Damit beteiligte sich der Kanton am Bau der Turnhalle, welche von der Sekundarschulgemeinde Arbon erstellt wird und zukünftig auch vom (kantonalen) Bildungszentrum Arbon (BZA) genutzt werden kann. Der Kredit wurde nötig, weil die neue Bundesregelung vorsieht, dass die BZA mindestens 1.5 Turnhallen zur Verfügung haben muss. Das Anliegen war im Grossen Rat unbestritten (). www.tg.ch - 2) Zugunsten der Aufstockung der Turnhalle des Berufsbildungszentrums Weinfelden wurde in der Volksabstimmung vom 13.2. ein Kredit in Höhe von CHF 7,63 Mio. gesprochen (67,8% Ja). Die Aufstockung war erforderlich, um das ungenügende Angebot an Turnhallen zu vergrössern. Es war im Grossen Rat unbestritten (www.tg.ch).