Année politique Suisse 2011 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Kirchen – Eglises
SOLOTHURN: Der Kantonsrat beschliesst mit grosser Mehrheit, dass die Kirchensteuer für juristische Personen angepasst werden soll. Nach der für 2015 geplanten Inkraftsetzung des Finanzausgleiches bei den Einwohnergemeinden, soll auch der Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden angepasst werden. Die Steuerbeiträge der Firmen sollen teilweise von der Wirtschaftsentwicklung entkoppelt werden, um die Schwankungen der Beiträge zu glätten. Für die Kirchgemeinden bedeutet dies mehr Planungssicherheit und für die Firmen eine minime Steuerentlastung (SZ, 25.8.).