Année politique Suisse 2011 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Datenschutz und Statistik
Die 2009 eingereichte und 2010 überwiesene parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche keine Ausweitung der
Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes fordert, veranlasste die staatspolitische Kommission des Nationalrates einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Bundesstatistikgesetzes auszuarbeiten und 2010 in die Vernehmlassung zu geben. Lediglich sieben Kantone billigten die Vorschläge. Die SPK-NR ergänzte deshalb Art. 6 des Bundesstatistikgesetz mit zwei Absätzen: Während der eine festlegt, dass Erhebungen des Bundesamtes für Statistik für natürliche Personen freiwillig sind, sieht der andere vor, dass die im Volkszählungsgesetz festgeschriebene Auskunftspflicht weiterhin gilt. Der Entwurf wurde vom Nationalrat angenommen. Auch die SPK des Ständerates stimmte zu, präzisierte jedoch die Formulierung. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat billigten diese Präzisierung, so dass der Erlass in der Schlussabstimmung Ende Dezember gutgeheissen wurde
[10].
[10] Parl. Iv. 09.480: AB NR, 2011, S. 1678 ff. und 2074 f.; AB SR, 2011, S. 1093 ff. und 2280.