Année politique Suisse 2011 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Gewalt bei Sportanlässen
In einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wird der Bundesrat beauftragt einen Bericht über die Probleme der Sportgrossveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Hooliganismus zu erstellen und mögliche Massnahme dagegen zu prüfen [78].
Mit Gesetzesänderungen und technischen Anpassungen in den Zügen wollen der Bund und die SBB dem Treiben gewalttätiger Fussballfans in Zügen Einhalt gebieten. Darauf einigten sich die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV). Konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen sollen bis Ende 2011 vorliegen. Im Vordergrund stehen Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). So könnten Veranstalter in die Pflicht genommen werden: Denkbar wäre, dass die Veranstalter Fanzüge chartern und eine Kaution hinterlegen müssen, welche bei Schaden einbehalten werden kann. Eine andere Möglichkeit seien Zugfenster, die nur noch einen Spalt weit geöffnet werden könnten, damit keine Flaschen hinausgeworfen werden. Ein weiterer Vorschlag wären Kombitickets für die Fahrt in Extrazügen und den Eintritt ins Stadion für auswärtige Fans.
Am 1. September fand der letzte Runde Tisch mit Vertretern aus Fussball-Liga, Bund, Kantonen, Städten und Polizei statt. Die Verhandlungen blieben aber ergebnislos. Der vom Bund initiierte Runde Tisch wurde deshalb nach drei Jahren aufgelöst. Im Anschluss konnten sich aber die Swiss Football League (SFL) und die Vereine einigen, dass Rayonverbote gegen Hooligans künftig für die ganze Schweiz gelten, Straftäter konsequenter und rascher verfolgt werden und dass ein einheitliches Konzept für den Umgang mit Gästefans entwickelt werden solle. Eine flächendeckende ID-Kontrolle wurde aber weiterhin abgelehnt [79].
Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) befasste sich mit der Gewalt bei Sportanlässen. Der Vorstand beschloss einstimmig eine Verschärfung des Hooligans-Konkordates. Zu den Massnahmen gehören eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele, landesweite Rayonverbote und eine Verschärfung der Meldeauflagen. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung und sollen 2012 in die Kantonsparlamente kommen. Auch begrüsste die KKJPD die vorgesehenen Massnahmen der SBB und des Bundes [80].
Einen andern Weg beschritt der BSC YB. Der Berner Fussballclub übernimmt die Verantwortung für die SBB-Extrazüge seiner Fans. Dabei sollen YB-Angestellte auch die Funktion des Schaffners übernehmen. Die SBB begrüsste diesen Entscheid und hofft, dass weitere Vereine folgen werden, damit die Millionenschäden an den Zügen künftig ausbleiben [81].
Der Zuger Kantonsrat beschloss, dass der Eishockey Verein Zug (EVZ) künftig 60% der Sicherheitskosten übernehmen muss. Dieses Modell könnte anderen Kantonen als Vorbild dienen [82].
Das Bundesamt für Polizei testete in Zusammenarbeit mit dem Schlittschuh Club Bern ein neues Kontrollsystem für Sportanlässe. Nebst dem Eintrittsticket sollen die Fans auch einen Personenausweis vorweisen, der dann mit mobilen oder fixen Geräten eingelesen wird. Die Daten werden mit der Datenbank Hoogan abgeglichen, aber nicht gespeichert [83].
 
[78] Po.11.3875: AB NR, 2011, S. 2266.
[79] TA, 27.6.11, BaZ, 2.9.11, AZ, 3.9.11; SN, 30.6.11; NZZ, 30.6. und 19.7.11.
[80] NZZ, 20.8.11.
[81] BZ, 27.8.11.
[82] NZZ, 16.7.11.
[83] Bund, 1.11.11.