Année politique Suisse 2011 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafprozessordnung
Die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Strafprozessordnung (StOP), in welcher erstmals das formale Strafrecht gesamtschweizerisch geregelt wird, war bereits Gegenstand heftiger Kritik. So wollte Staatsrechtsprofessor Martin Killias gegen die Strafprozessordnung vorgehen. Seiner Ansicht nach mache sie Gerechtigkeit zur Geldfrage und gewähre den Opferschutz nur ungenügend [56].
Das Parlament überwies eine Motion Ingold (evp, ZH), die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit der Inkraftsetzung der Jugendstrafprozessordnung Massnahmen zu treffen, die die Zielerreichung der Verkürzung der Jugendstrafrechtsverfahren und seine Wirksamkeit in einer Evaluation messen [57].
Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Pius Segmüller (cvp, LU) beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern ist, dass künftig Raser, die schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten verursachen, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden könnten. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung des Postulats, da die Untersuchungshaft eine schwere strafprozessuale Zwangsmassnahme darstelle [58].
 
[56] SoS, 26.4.11.
[57] Mo. 11.3223, AB NR, 2011, S. 1265; AB SR, 2011, S. 1261.
[58] Po. 09.3518: AB NR, 2011, S. 126.