Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik / Europa: EU
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Bilateraler Weg und Bericht zur schweizerischen Europapolitik
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sprach sich Ende Januar ausdrücklich für die Weiterführung des bilateralen Weges und eine Weiterentwicklung dieser Beziehungen im Rahmen eines Verhandlungspakets Bilaterale III aus. Thematisch würde sich eine solche Zusammenarbeit mit der EU beispielsweise im Strombereich, beim CO2-Emissionshandel, in der Landwirtschaft oder bei den Steuern anbieten. Bundesrat Schneider-Amman würde einer solchen Vertiefung des bilateralen Weges einem Rahmenabkommen mit der EU, welches die automatische Übernahme von EU-Recht beinhalten würde, den Vorzug geben. Im Parlament stiess die Idee mehrheitlich auf Zustimmung [32].
Die europapolitischen Leitlinien, die der Bundesrat einige Tage später veröffentlichte, zielten ebenfalls in die Richtung einer bilateralen Verhandlungslösung, welche die Verknüpfung verschiedener Dossiers vorsah. Jedoch kam der Bundesrat aufgrund seiner Informationspolitik in dieser Sache vonseiten verschiedener Medien unter Druck. Diese warfen der Landessregierung vor, über die Beschlüsse des Bundesrats keine klare Auskunft gegeben zu haben. Im Rahmen der traditionellen Von-Wattenwyl-Gespräche zwischen der Regierung und den Bundesratsparteien von Anfang Februar stand dann auch das Thema EU im Zentrum der Diskussionen [33].
Der Besuch von Bundespräsidentin Calmy-Rey in Brüssel war mit Spannung erwartet worden, da auch EU-Kommissionspräsident Barroso von der Aussenministerin eine klare Stellungnahme zur weiteren Entwicklung des Verhältnisses Schweiz-EU erwartete. Das Treffen zwischen beiden Seiten verlief ohne konkrete Ergebnisse. Die EU forderte von der Schweiz die automatische Übernahme von europäischem Recht bei neuen Abkommen, ein Vorschlag, welcher bei der Schweizer Delegation auf Ablehnung stiess. Die selektive Weiterentwicklung des Bilateralismus sei für die Union kein Thema, hiess es in Brüssel. Aber auch Bundesrätin Calmy-Rey machte in ihrer Erklärung klar, dass die Beibehaltung des Status quo für die Schweiz nicht von Vorteil sei. Damit war man sich nach dem Treffen zumindest „einig über die Uneinigkeit“. Aufgrund der Kontroverse um ein mögliches drittes bilaterales Verhandlungspaket forderten die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte eine Klarstellung der Bundesräte Calmy-Rey und Schneider-Ammann bezüglich der Sichtweise der Schweizer Exekutive auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses mit der EU. Nachdem sich abzeichnete, dass die Blockade der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU von längerer Dauer sein würde, kritisierte die Aussenministerin in der Schweizer Presse das Verhalten der EU als zu passiv. Deren Vorgehen sei keiner Lösung förderlich. Die Aussagen der Bundesrätin wurden von Politikern sämtlicher Lager kritisiert. EU-Botschafter Reiterer konterte, dass nach Ansicht Brüssels der Ball bei der Schweiz liege. Beim Besuch des EU-Ratspräsidenten Van Rompuy in Zürich im November bekräftigen beide Parteien nochmals ihre Sicht auf die zukünftigen Verhandlungen. Während die EU nach wie vor eine institutionelle Lösung mit automatischer Rechtsübernahme durch die Schweiz forderte, sprach sich Aussenministerin Calmy-Rey für sektorielle Abkommen aus [34].
Der Bericht zur Evaluation der schweizerischen Europapolitik in Erfüllung des Postulates Markwalder (fdp, BE) stand im März im Ständerat zur Debatte. Dieses Begehren hatte vom Bundesrat eine detaillierte Darstellung der Vor- und Nachteile der bilateralen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union sowie eine Skizzierung der zukünftigen Europapolitik mit konkreten Vorschlägen zur Zusammenarbeit gefordert. Die Landesregierung würdigte darin die Bedeutung Europas für die Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik und beschrieb das bilaterale Vertragswerk als zielführendstes europapolitisches Instrument, das es fortzuführen gelte. Sie anerkannte aber auch, dass der Bilateralismus zukünftig von Seiten der EU weiter unter Druck geraten könnte, auch aufgrund der gestiegenen Anzahl an EU-Mitgliedsländern. Zudem unterstrich der Bundesrat auch die Schwächen des bilateralen Weges wie beispielsweise die mangelnde Mitsprache in EU-Entscheidungsprozessen und der nicht immer garantierte EU-Binnenmarktzutritt. Daher solle der Dialog mit der EU in verschiedenen Dossiers, jedoch insbesondere in Steuerfragen, aktiv geführt werden. Der Bundesrat anerkannte, dass für eine erfolgreiche Verhandlungsführung der Schweiz eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Regierung und Parlament nötig sei. Der Nationalrat hatte den Bericht bereits im Dezember des Vorjahres nach ausführlicher Debatte zur Kenntnis genommen. In der kleinen Kammer wurde die Diskussion der europapolitischen Evaluation mit der Debatte anderer aussenpolitischer Berichte und der Ereignisse rund um die politischen Unruhen in arabischen Ländern verknüpft. Der Bericht zur Europapolitik wurde wenig umstritten angenommen, da die Mehrheit des Ständerates dem bilateralen Weg grundsätzlich zustimmte [35].
Im Rahmen der nationalrätlichen Sondersession zur Europapolitik und zu den Bilateralen III im Juni nahm die grosse Kammer eine Motion Bänziger (gp, ZH) an, durch welche der Bundesrat aufgefordert wurde, dem Parlament jährlich eine Analyse zur Kooperation des Gemischten Ausschusses vorzulegen. In diesem koordinierenden Gremium berät die Schweiz mit der EU über die Funktionsweise der bilateralen Verträge. Die Motion erhielt 124 Stimmen aus allen Lagern, obwohl sich Teile der FDP- und CVP-Fraktion dagegen aussprachen. Bei der Beratung im Ständerat empfahl die zuständige Aussenpolitische Kommission die Motion jedoch zur Ablehnung, da der bestehende Informationsfluss über die Arbeit des Ausschusses genüge. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion ab [36].
Die Kantone forderten im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Juli mehr Mitsprache an Entscheidungsfindungsprozessen in der Europapolitik. Ansonsten drohe dem Bund eine Blockade des bilateralen Weges durch die Kantone. Die Kantonsvertreter präsentieren via Medien einen Forderungskatalog, welcher unter anderem den Einbezug ihrer Vertreter ab dem Beginn neuer Verhandlungen beinhaltete [37].
Der Gemischte Ausschuss der Schweiz und der EU traf sich im Dezember in Brüssel, um die Funktionsweise des Freihandelsabkommens zwischen den beiden Parteien zu evaluieren. Beide Seiten anerkannten die Bedeutung des Abkommens; so entsprach das Handelsvolumen 2010 rund CHF 260 Mia. Während die EU für die Schweiz der wichtigste Exportmarkt darstellt, ist die Schweiz für den EU-Wirtschaftsraum immerhin der zweitwichtigste Handelspartner. Das Gremium stellte der Funktionsweise des Abkommens von 1972 ein gutes Zeugnis aus und erachtete in seiner Erklärung das Vertragswerk als essentiell in der bilateralen Handelsbeziehungen. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen standen ebenfalls auf der Agenda des Treffens, so die Frankenstärke, die Schuldenkrise im Euroraum und diverse Probleme im gegenseitigen Marktzugang. Vonseiten der EU wurde zudem Kritik an den kantonalen Unternehmenssteuerpraxen geäussert. Die Schweizer Delegation vertrat dabei die Meinung, dass diese mit dem Vertragswerk vereinbar seien [38].
 
[32] LT und AZ, 25.1.11.
[33] Medienmitteilung EDA vom 26.1.11; NZZ, 27.1.11; Presse vom 5.2.11.
[34] BaZ, 9.2.11 (Zitat); Presse vom 8.2. und 9.2.11; SoZ, 27.2.11; Presse vom 11.7.11; AZ, 12.7.11; NZZ, 10.11.11.
[35] Po. 09.3560, BRG 10.086: AB SR, 2011, S. 57 ff.; BBl, 2010, S. 7239 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 77.
[36] Mo. 10.3863: AB NR, 2011, S. 1044; AB SR, 2011, S. 820 ff.
[37] NLZ, 6.7.11.
[38] Medienmitteilung EDA vom 7.12.11.