Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik / Bilaterale Beziehungen
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Libyen
Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen [127].
Aufgrund der Aufstände gegen das libysche Regime suspendierte die Schweiz die Vorbereitungen für das internationale Schiedsgericht, welches die Krise zwischen den beiden Ländern im Zuge der Affäre um Hannibal al-Gaddafi beilegen sollte [128].
Nach einer Strafanzeige durch das EDA ermächtigte der Bundesrat die Bundesanwaltschaft Anfang Juni, aufgrund der Geiselnahme von Rachid Hamdani und Max Göldi Ermittlungen gegen das Gaddafi-Regime aufzunehmen [129].
 
[127] Medienmitteilungen EDA vom 24.2., 2.3. und 4.3.11; TA, 25.2. und 5.3.11.
[128] TA, 22.2.11; vgl. SPJ 2010, S. 90 f.
[129] NZZ, 7.6.11.