Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Zivildienst und Dienstverweigerung
Im August 2010 hatte die SiK des Nationalrates eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Revision des Zivildienstgesetzes verlangte, um Militärdienstverweigerern den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Im März 2011 wurde die Initiative im Ständerat besprochen, wo ihr, im Gegensatz zum Nationalrat, keine Folge gegeben wurde. Die kleine Kammer befand, dass der Bundesrat bereits nötige Schritte eingeleitet habe: In zwei gleich lautenden Kommissionsmotionen aus dem Jahr 2010 hatten die Räte die Landesregierung beauftragt, Bericht über mögliche Massnahmen gegen den markanten Anstieg der Zivildienstgesuche zu erstatten. Im entsprechenden Bericht führte der Bundesrat über 20 Massnahmen und eine Vielzahl an Verordnungsänderungen auf. Trotz der deutlichen Zustimmung, welche die Initiative im Nationalrat 2010 noch erhalten hatte, stellte sich die kleine Kammer deshalb dagegen [26].
Am 5. August 2011 eröffnete Bundesrat Schneider-Ammann in Schwarzenburg (BE) das neue Ausbildungszentrum für Zivildienstleistende. An diesem zentralen Standort werden neu alle einsatzspezifischen Ausbildungskurse organisiert. Die angehenden Dienstleistenden absolvieren dort Kurse in den Schwerpunktgebieten Natur- und Umweltschutz, gewaltfreier Umgang mit Konflikten sowie Betreuung von alten oder behinderten Menschen. Das Ausbildungszentrum bietet für bis zu 120 Zivildienstleistende Platz [27].
Im Oktober des Berichtsjahres veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) den Bericht „Ein Dienst für das Gemeinwohl“ und äussert sich darin unter anderem zur Wehrpflicht. Konkret schlug die EKKJ vor, die Dienstpflicht abzuändern. Junge Männer sollen künftig zwischen Militär- und Zivildienst frei entscheiden dürfen. Beide Dienstleistungen sollen gemäss Bericht gleich lange dauern. Gleichzeitig wurde dargelegt, in welchen Bereichen Zivildienstleistende noch eingesetzt werden könnten. Im Hinblick auf die steigende Anzahl an Zivildienstgesuchen seien Anpassungen nötig, hiess es. Skeptiker sahen in diesen Vorstössen eine Verletzung des Verfassungsauftrages der allgemeinen Wehrpflicht und befürchteten einen Mangel an Dienstleistenden. Um diesem Szenario vorzubeugen, schlug die EKKJ eine Schutzklausel vor, welche der Armee das nötige Personal sichern würde [28].
 
[26] Pa.Iv. 10.481: AB SR, 2010, S. 88 f.; Siehe SPJ 2010, S. 105.
[27] Medienmitteilung EVD vom 5.8.11; NZZ und NF, 6.8.11
[28] BZ, 24H und NLZ, 4.8.11; SGT und NLZ, 6.10.11.