Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Zivilschutz
Die Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) vom September 2010 kam im Frühjahr 2011 in den Nationalrat. Nach zwei voneinander abweichenden Vorschlägen wurde das revidierte BZG im Juni 2011 von beiden Kammern angenommen und tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Eine grundlegende Frage stellte die Baupflicht für Schutzräume dar, mit deren Aufhebung der Nationalrat private Bauherren entlasten wollte. Die SiK des Ständerates stellte sich gegen dieses Votum und beantragte dem Ständerat, an der Schutzraumpflicht festzuhalten, allerdings mit gelockerten Vorgaben. In der Differenzbereinigung und nach dem Reaktorunfall im Japanischen Fukushima, revidierte die grosse Kammer ihren ursprünglichen Entscheid und folgte dem Ständerat [29].
Im Zuge der Verhandlungen zum teilrevidierten BZG wurde auch eine parlamentarische Initiative Français (fdp, VD) behandelt. Diese wollte das Einsatzgebiet von Schutzdienstleistenden ausdehnen und internationale Einsätze ermöglichen. Damit sollte nicht nur im „grenznahen“ Ausland gearbeitet werden können, sondern auch humanitäre Einsätze nach Naturkatastrophen in betroffenen Ländern sollten ermöglicht werden. Der Nationalrat wies diese parlamentarische Initiative jedoch knapp mit 79 zu 73 Stimmen zurück [30].
Im Rahmen von Abrechnungen von Zivilschutztagen kam es in den Jahren 2003 bis 2009 in fast allen Kantonen zu Missbräuchen. Die Schadenssumme für den Bund belief sich auf rund sechs Millionen Franken. Dies ging aus einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen hervor. Zahlreiche Gemeinden hatten normale Verwaltungsausgaben als Schutzdienstleistung deklariert und damit das Gemeindebudget entlastet, indem Gemeindearbeiter über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wurden. Der Bundesrat möchte deswegen auch für den Zivilschutz ein gesamtschweizerisches zentrales Datenführungssystem aufbauen. Das VBS wurde damit beauftragt, bis Ende 2011 eine Gesetzesvorlage dazu zu entwerfen. Darüber hinaus sollen vermehrt Plausibilitätskontrollen erfolgen, Doppelauszahlungskontrollen effektiver und effizienter durchgeführt sowie die Bundesaufsicht neu geprüft werden°[31].
Im Ständerat wurde eine aus dem Jahr 2010 stammende Motion Allemann (sp, BE) angenommen. Die Motion beauftragte die Landesregierung in Ergänzung zum neuen sicherheitspolitischen Bericht und analog dem Armeebericht einen vertiefenden „Bericht Bevölkerungsschutz" mit einem umfassenden Modernisierungskonzept vorzulegen [32].
Ein Postulat Segmüller (cvp, LU) zur Frage nach der zeitgerechten Ausrüstung im Zivilschutz sowie dessen Koordination zwischen Bund und Kantonen wurde vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat soll Massnahmen für die Sicherstellung einer zeitgemässen Ausrüstung des Zivilschutzes prüfen. Die zur Verfügung stehenden Mittel entsprächen in vielen Bereichen nicht mehr den Anforderungen. Für eine Erneuerung der Ausstattung des Zivilschutzes soll der Bundesrat zusätzlich die Finanzierung regeln und die Zuständigkeiten des Bundes beziehungsweise der Kantone definieren [33].
 
[29]BRG 10.078: AB NR, 2011, S. 265 ff., 910 ff., 1291; AB SR, 2011, S. 375 ff., 492, 710; BBl, 2011, S. 6379 ff.; NZZ, 1.6.2011; Presse vom 7.6.11.
[30] Pa.Iv. 10.436: AB NR, 2011, S. 270.
[31] Medienmitteilung BSV vom 26.10.11; BaZ, 27.10.11.
[32] Mo. 10.3540: AB SR, 2011, S. 384.
[33] Po. 11.3554: AB NR, 2011, S. 1843.