Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
Eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates beauftragte den Bundesrat, sich mit einem Bewilligungssystem für Sicherheitsfirmen zu befassen. – Der Sicherheitsverbund Schweiz nahm im Jahr 2011 klare Züge an. – In verschiedenen Geschäften und mit der parlamentarischen Debatte um das Übereinkommen über Streumunition setzte das Parlament den eingeschlagenen Weg der Friedensförderung fort. – Im Rahmen der Debatte um das Rüstungsprogramm 2011 und den Armeebericht 2010 sprach sich das Parlament für eine Armee mit 100 000 Dienstleistenden und einem Budget von CHF 5 Mia. aus. – Der Bundesrat entschied sich als Ersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge für den Schwedischen Saab JAS 39 Gripen. – Der Revision des Zivildienstgesetzes wurde im Ständerat keine Folge gegeben, da seitens des Bundesrates bereits nötige Schritte eingeleitet wurden. – Die Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wurde in beiden Kammern angenommen.
 
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die Jahresstudie „Sicherheit“, die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jeweils gemeinsam publiziert wird, dient der Ermittlung der Meinungsbildung in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz. Aus der Studie 2011 ging hervor, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer überwiegend sicher fühlen. Der Anteil jener, die sich «sehr» sicher fühlen, betrug 34% und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozentpunkte zu. Weitere 56% der Befragten fühlen sich «eher» sicher. Die grösste Veränderung liess sich jedoch in der generellen Zukunftszuversicht feststellen. Der Optimismus im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Schweiz stieg im Berichtsjahr stark an. Eine grosse Mehrheit von 84% beurteilte die Zukunft des Landes als positiv - 15 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste ermittelte Wert seit Beginn dieser Erhebungsreihe. Eine militärische Bedrohung der Schweiz wurde von den befragten Schweizerinnen und Schweizern kaum befürchtet: Auf einer Zehnerskala (1= überhaupt keine militärische Bedrohung und 10 = sehr grosse Bedrohung) lag die Wahrnehmung einer Bedrohung im Februar 2011 im Mittel bei 2.6. 61% der Befragten gaben an, keine (1) oder kaum eine (2) militärische Bedrohung wahrzunehmen. Darüber hinaus wurde auch das Vertrauen in Behörden und Institutionen erhoben. Dabei lag, wie in den Jahren zuvor, die Polizei an der Spitze, während beispielsweise das Vertrauen in die Armee mittlere Werte erreichte. Die Einstellungen variierten aber je nach Geschlecht, Alter und politischer Einstellung der Befragten. Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Armee lässt sich zu einem gewissen Grad auch am Kenntnisstand der Stimmbevölkerung in Bezug auf die Auslandeinsätze der Streitkräfte abbilden. Dieser erwies sich laut dem Jahresbericht als gering. Der Swisscoy-Einsatz im Kosovo war der bekannteste, wobei 33% der Befragten angaben, wichtige oder einige Fakten zu kennen. Dieser Einsatz wurde positiv wahrgenommen (48% beurteilten diesen als Erfolg). Andere Einsätze der Schweizer Armee waren hingegen weniger bekannt. Als weiterer Indikator zur Messung des Verhältnisses der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Armee wurde im Bericht „Sicherheit 2011“ die Einschätzung der Notwendigkeit und Bedeutsamkeit der Armee erhoben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zustimmung zur Notwendigkeit der Armee um 5 Prozentpunkte auf 79% an. Bemerkenswert war auch die Beurteilung seitens der 20 bis 29-Jährigen: Deren Meinung, die Armee sei «eher» oder «unbedingt» notwendig, stieg gegenüber 2010 um 15 Prozentpunkte an. In eine ähnliche Richtung ging die erstmals erhobene Einschätzung der Relevanz der Armee. 60% der Bevölkerung erachten es als wichtig, eine starke Armee zu haben. Ebenfalls zum ersten Mal wurde die Zufriedenheit mit der Armee erhoben. Auf einer Skala von 1 bis 10 erreichte die Armee im Schnitt eine Bewertung von 6. Dabei gaben sich am meisten Personen mit der Katastrophenhilfe im Inland zufrieden (84%). Demgegenüber glaubten jedoch bloss 43% der Befragten an die Verteidigungsfähigkeit der Armee und lediglich 35% vertrauten auf einen erfolgreichen Schutz vor Terroranschlägen durch die Armee. Über die Frage, ob die Armee als Milizarmee oder als reine Berufsarmee ausgestaltet werden sollte, herrschte keine Einigkeit: 48% sprachen sich für eine Milizarmee aus, während 43% die Landesverteidigung eher in den Händen einer Berufsarmee sehen würden. In der Gruppe der 18 bis 29-Jährigen waren 57% eher für eine Berufsarmee. Das Prinzip der Wehrpflicht wurde mehrheitlich akzeptiert. Immerhin 38% der Schweizerinnen und Schweizer sprachen sich allerdings gegen die Wehrpflicht aus. 12% der Befragten sprachen sich für eine Abschaffung der Armee aus [1].
Im März nahm der Nationalrat eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) des Ständerates, die jener als Erstrat bereits überwiesen hatte, ebenfalls an. In der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen vorzulegen, wonach ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen eingeführt wird, die von der Schweiz aus Dienstleistungen erbringen. Damit sollen die Aktivitäten solcher Dienstleister in Krisengebieten transparent gemacht und sichergestellt werden, dass diese nicht den aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz entgegenstehen. Unter die Bewilligungspflicht fallen Sicherheitsfirmen, die entweder ihren Sitz in der Schweiz haben, von der Schweiz aus Dienstleistungen organisieren oder Aktivitäten (z.B. Ausbildung) in der Schweiz durchführen. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort angemerkt, dass das Problem bereits erkannt und entsprechende Massnahmen bereits geprüft worden seien. Dennoch hatte er die Annahme der Motion beantragt [2].
Im September des Berichtsjahres reichte die SiK-SR ein Postulat zu den Immobilienverkäufen des VBS ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Mitte 2012 einen Bericht vorzulegen, in dem präzisiert wird, welche Liegenschaften des VBS veräussert werden könnten, die Zeiträume dafür zu skizzieren und Angaben zum möglichen Verkaufserlös zu machen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie der erzielte Erlös dem VBS über die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee für Rüstungsbeschaffungen wiederum zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats mit der Anmerkung, erst nach Behandlung des Armeeberichts die Anforderungen des Begehrens erfüllen zu können. Der Ständerat nahm das Postulat diskussionslos an [3].
Im Januar 2011 hat die Bundeskanzlei die Volksinitiative “Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!“ geprüft und festgealten, dass diese den gesetzlichen Formen entspricht. Das Begehren sieht vor, dass Auslandeinsätze der Schweizer Streitkräfte mit scharfer Munition von mindestens fünf Mitgliedern des Bundesrates befürwortet werden müssen. Die Sammelfrist erstreckt sich bis zum 18. Juli 2012 [4].
Anfang Juni 2010 hatte der Ständerat ein Postulat Recordon (gp, VD) überwiesen, welches den Bundesrat beauftragt einen Bericht zu erarbeiten, wie er dem Cyberwar zu begegnen gedenke. Ende Juni desselben Jahres wurde von der SiK-NR unter dem Titel Massnahmen gegen Cyberwar eine Motion mit ähnlichem Inhalt eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für Massnahmen zur Sicherung und Verteidigung von Datennetzwerken, die für die Schweiz und für schweizerische Einrichtungen von Bedeutung sind. Vom Nationalrat wurde die Motion in der Wintersession 2010 überwiesen. Nachdem auch der Bundesrat Anfang 2011 die Annahme der Motion beantragte, folgte der Ständerat mit dem gleichen Votum im März 2011 [5].
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Sicherheitsverbund Schweiz
Im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hatte der Bundesrat die Schaffung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) skizziert. Anfang Januar 2011 wurden vom Bundesrat die Meilensteine für den Aufbau dieses Verbundes bekannt gegeben. Im Zentrum stand die Frage, wie die Mittel von Bund und Kantonen effizient und effektiv zusammenwirken können. Der Steuerungsausschuss setzt sich auf Verwaltungsstufe paritätisch aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammen. Einsitz haben seitens des Bundes die Direktoren des Bundesamtes für Polizei (fedpol), des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), der Chef Sicherheitspolitik des VBS, der Chef des Armeestabes sowie der Chef des Lenkungsausschusses Intervention Naturgefahren (LAINAT). Die Kantone sind durch die Generalsekretäre der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) sowie die Präsidenten der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), den Präsidenten der Instanzenkonferenz und schliesslich den Präsidenten der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeikommandanten (SVSP) vertreten. Im Juni des Berichtsjahres traf sich die politische Plattform des SVS erstmals. Dieses oberste Gremium des SVS konstituierte sich aus Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Ueli Maurer, der damaligen KKJPD-Präsidentin Karin Keller-Sutter sowie Hans Diem, dem Präsidenten der RK MZF. Der SVS hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit in der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern, indem die Mittel von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten noch besser aufeinander abgestimmt und im Einsatz koordiniert werden [6].
 
Internationale Einsätze
Der Ständerat überwies am 1. Juni ein Postulat seiner Sicherheitspolitischen Kommission, in welchem der Bundesrat beauftragt wird, bis Ende 2013 einen Bericht vorzulegen, in dem er die Möglichkeiten und seine Strategie der künftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit Europa darlegen soll. Die Schwerpunkte sollen dabei sein: Wie sich die Schweiz ausserhalb eines NATO- und EU-Beitrittes verstärkt an der Sicherheitsproduktion im europäischen Rahmen beteiligen könnte, in welche Richtung sich die Neutralitätspolitik weiter entwickeln sollte, wie eine weitergehende Kooperation konkret ausgestaltet werden könnte und welcher Mehrwert sich damit für die schweizerische und europäische Sicherheit ergeben würde. Der Kommissionssprecher Bruno Frick (cvp, SZ) merkte in seiner Rede an, dass im Armeebericht 2010 eine Perspektive für die zukünftige Gestaltung der Sicherheitspolitik fehle und deshalb ein neuer Bericht in Auftrag gegeben werden müsse. Der Bundesrat anerkannte dieses Anliegen [7].
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Friedensförderung
Der Bundesrat unterbreitete den Räten am 29. Juni 2011 den Entwurf eines Bundesbeschlusses für einen Rahmenkredit für die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. Vorgesehen war ein Rahmenkredit über 310 Mio. CHF. mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren (2012-2016). Dabei beantragte der Bundesrat eine Erhöhung um 50 Mio. CHF, die einem Spezialprogramm für Nordafrika und den Mittleren Osten zur Konsolidierung der Demokratisierungsprozesse zufliessen sollen. Durch den neuen Rahmenkredit würden zudem sechs Ziele finanziell gefördert: Prävention und Beilegung von Konflikten durch aktive Vermittlung und Fazilitation in Friedensprozessen; die Umsetzung von wirkungsvollen Programmen der zivilen Friedensförderung; Stärkung des Menschenrechtsschutzes durch eine verstärkte und neu ausgerichtete Menschenrechtspolitik; Unterstützung von Friedensmissionen und Wahlbeobachtungen durch Entsendung von Expertinnen und Experten des Schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung; Voranbringen der Diskussion und der Festlegung globaler und regionaler Politiken in der UNO und in anderen internationalen Organisationen durch diplomatische Initiativen, die von Massnahmen begleitet werden sowie die Förderung der Reflexion und Bündelung von Wissen, Erfahrungen und operativen Kapazitäten dank Partnerschaften mit internationalen Organisationen, gleichgesinnten Ländern und Institutionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Der Fokus liegt dabei auf Regionen und Ländern in Europa, Asien, Afrika, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Lateinamerika, die für die Schweiz von grossem Interesse sind. Die Räte stimmten dem Entwurf Ende September (Nationalrat) bzw. Ende Dezember (Ständerat) zu [8].
Dem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik; Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung; Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte) stimmten die Räte im Berichtsjahr ebenfalls zu [9].
Ebenso verabschiedete die Bundesversammlung den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit über 23.4 Mio. CHF zur Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik an der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS [10].
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Swisscoy
Die im November 2010 vom Bundesrat erlassene Botschaft über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) wurde in der ersten Jahreshälfte in den Räten behandelt. Im Ständerat war das Eintreten unbestritten und der Bundesbeschluss wurde ohne Gegenstimme angenommen. Im Nationalrat hingegen beantragte eine Kommissionsminderheit Lachenmeier-Thürig (gp, BS) mit Unterstützung der Grünen- und SVP-Fraktion Nichteintreten. Es wurde argumentiert, dass es nicht Soldaten, sondern Polizisten aus dem entsprechenden Land brauche, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Mehrheit der SiK-NR vertrat hingegen die Ansicht, dass militärische Präsenz im Kosovo unerlässlich sei und empfahl, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Eine zivile Friedensförderung könne erst angestrebt werden, wenn die Sicherheit der Lage im Kosovo gewährleistet sei. Mit 93 zu 71 Stimmen wurde schliesslich Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Kommissionsminderheit konnte sich auch mit dem Vorschlag, die Aufstockung des Kontingents von 50 auf 80 Armeeangehörige abzulehnen, nicht durchsetzen. In der Detailberatung scheiterte zudem der Antrag, den Bundesrat zu beauftragen, bis Ende 2012 ein Szenario zum Abzug aus dem Kosovo per Ende 2014 zu erarbeiten. Zum Ständeratsbeschluss wurde lediglich eine Differenz geschaffen: Im Nationalrat wurde präzisiert, dass der Swisscoy Einsatz jederzeit reduziert oder abgebrochen werden könne. Dem schloss sich der Ständerat diskussionslos an [11].
 
Militärorganisation
Zu Beginn des Berichtjahres wurden Details aus dem Bereich der Armeeimmobilien publik. So wurde befürchtet, das die Schliessung von Waffenplätzen Konsequenzen für die jeweiligen Standorte hätten. An verschiedenen Jahresrapporten in den Kasernen stand dies auf der Traktandenliste. Grössere Reaktionen hatte auch ein interner Bericht des VBS hervorgerufen, welcher ein Versagen des Baumanagements der Armee aufzeigte. In einer Vielzahl von Umbauprojekten hatte man sich im VBS in Bezug auf die Kosten bisweilen um mehrere Millionen Franken verschätzt. Schuld daran seien konfuse Abläufe innerhalb des VBS, urteilte etwa die SonntagsZeitung. Zu einem ähnlichen Schluss kam ein Prüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, der festhielt, dass die Armeebauten mit zu wenig Mitteln unterhalten würden und damit in einem schlechten Zustand seien. Die Bewirtschaftungs- und Investitionsplanung der Immobilien des VBS wurden in der Immobilienbotschaft des VBS festgehalten. Diese hiessen die Räte im September gut [12].
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Armee
Im Berichtsjahr kamen im Nationalrat zwei Postulate zur Abstimmung, die sich mit der Vereinbarkeit von Beruf und militärischer Laufbahn befassten. Das Postulat Landolt (bdp, GL) beauftragte den Bundesrat, Lösungen zu finden, mit denen die Attraktivität der Offizierslaufbahn innerhalb der Armee gesteigert werden könnte. Im Gegensatz zu früher seien Offiziere nicht mehr gefragte Führungskräfte und der für die Wirtschaft nutzbringende Transfer der erlangten Kompetenzen gelinge nicht mehr in vergleichbarem Ausmass. Zusammen mit Mitunterzeichnenden aus vorwiegend bürgerlichen Kreisen forderte Landolt unter anderem eine Attraktivitätssteigerung der Offizierslaufbahn, indem beispielsweise eine Harmonisierung mit der beruflichen Laufbahn vorgenommen wird. Das „vielversprechende Zielpublikum“, das der Armee im Moment fehle, soll damit wieder erreicht werden. Im zweiten Postulat, welches 2010 von Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) eingereicht wurde, wird der Bundesrat zu einer Evaluation beauftragt, mit der festgestellt werden soll, wie die innerhalb des Militärdienstes erworbenen Fähigkeiten im Berufsleben validiert werden könnten. Zivilen Arbeitgebern sollte ermöglicht werden, sich über im Militärdienst erworbene berufliche Kompetenzen, Qualifikationen und entsprechendes Fachwissen der Arbeitnehmer zu informieren. Umgekehrt sollten damit aber auch spezifische Fähigkeiten von Armeeangehörigen innerhalb derer Diensttätigkeit besser eingesetzt werden könnten. Diese doppelte berufliche Anerkennung dürfte den Gehalt der Diensttage in den Augen der Unternehmen aufwerten und gleichzeitig die Rolle der Weiterbildung innerhalb der Armee stärken. Beide Postulate wurden diskussionslos angenommen [13].
Ein im Juli von der SiK des Ständerates eingereichtes Postulat zur Zukunft der Artillerie wurde im September beraten. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich bis Ende 2013 in einem Bericht zu äussern, wie die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen ausgestaltet werden soll. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage nach der Art und Menge der zu beschaffenden Munition. Das Geschäft stand in engem Zusammenhang mit dem „Übereinkommen über Streumunition“ der UNO (vgl. unten). Darin wurde festgehalten, dass konventionelle Streumunition verboten wird. Solche ist in der Schweiz jedoch in Form von sogenannter Kanistermunition in grossen Mengen vorhanden. Über die Genehmigung dieses Übereinkommens hatte sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Juni 2011 geäussert. In diesem Zusammenhang stand auch eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (vgl. ebenfalls nachfolgend). Das Postulat wurde trotz dem Hinweis von Bundespräsidentin Calmy-Rey, dass diese Fragen bereits im Prozess der Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der dazu gehörenden Verordnung über die Organisation der Armee beantwortet würden, angenommen [14].
Im Juni 2011 wurde im Ständerat als Erstrat der Armeebericht 2010 besprochen (vgl. auch Berichterstattung zu den neuen Kampfflugzeugen weiter unten). Der Bundesrat hatte in seinem Bericht eine Armee skizziert, die 80 000 Angehörige umfasste und 4.4 Mia. CHF kosten dürfte. Auf das Geschäft einzutreten war unumstritten, obwohl Luc Recordon (gp, VD) Nichteintreten beantragt hatte, da er weder mit dem Vorschlag des Bundesrates noch mit jenem der SiK-Mehrheit einverstanden war. In der Detailberatung standen sich drei Varianten gegenüber: Jene der Kommissionsmehrheit mit 100 000 Armeeangehörigen und Kosten von 5.1 Mia. CHF, ein Antrag der Kommissionsminderheit I mit 120 000 Armeeangehörigen und Kosten von 5.3 Mia. CHF sowie der Antrag einer zweiten Kommissionsminderheit, die den Antrag des Bundesrates unterstützte. Der Ständerat folgte mit 24 zu 10 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Für die Kampfjetfinanzierung sah der Ständerat eine Sonderfinanzierung vor (vgl. weiter unten). Im Nationalrat stand zunächst die Finanzierung der Armee insgesamt sowie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im Zentrum der Diskussion. Dem Nationalrat wurde von der SiK vorgeschlagen, einen Ausgabenplafond von 5 Mia. CHF zu sprechen, wovon sämtliche Armeeausgaben finanziert werden sollten, also inklusive der Kampfjet-Beschaffung. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer. Den Armeebestand setzte der Nationalrat auf 100 000 Angehörige fest. Die entstandene Differenz zum Ständerat belief sich somit auf die Finanzierung der Flugzeugbeschaffung. Dieser Aspekt wird im betreffenden Abschnitt genauer dargelegt. In der erneuten Beratung senkte die kleine Kammer das Kostendach auf 4 Mia. CHF und beharrte auf einer Sonderfinanzierung für den Flugzeugkauf. Da in der erneuten Differenzbereinigung auch der Nationalrat an seinem Beschluss festhielt, die Ausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Flugzeuge über das ordentliche Budget zu beschaffen, folgte eine erneute Diskussion im Ständerat. Dieser beugte sich dem Entscheid der grossen Kammer [15].
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Kriegsmaterialgesetz
Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (siehe auch Teil I, 2, Kriegsmaterialexporte) wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt [16].
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Beteiligungen
Auch im Berichtsjahr hat die Armee einen subsidiären Sicherungs- und Unterstützungseinsatz am Jahrestreffen des World Economic Forums 2011 (WEF) geleistet. Das VBS stellte nach Abschluss des Einsatzes fest, dass dieser ohne gravierende Zwischenfälle erfüllt worden sei. Bis zu 4 000 Angehörige der Armee standen während rund zwei Wochen zu Gunsten der zivilen Behörden im Einsatz [17].
2011 waren Angehörige der Armee an drei weiteren Einsätzen beteiligt. Im Rahmen von „AMBA CENTRO“ unterstützten täglich durchschnittlich 144 Dienstleistende die Polizeikorps in Zürich, Bern und Genf beim Schutz ausländischer Vertretungen. Rund 50 Armeeangehörige unterstützten das Grenzwachtkorps im Rahmen der Leistungsvereinbarung „LITHOS“. Die grösste Veränderung mit einer Leistungssteigerung von ca. 50% erfolgte im Rahmen von „TIGER/FOX“, wobei Armeeangehörige Leistungen zu Gunsten von Flugsicherheitsmassnahmen im Luftverkehr erbrachten. 17 Dienstleistende standen dafür täglich im Einsatz. Darüber hinaus unterstützte die Armee im Dezember 2011 den Kanton Genf bei der Durchführung der 8. WTO-Ministerkonferenz. Dabei wurden insbesondere Material und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, die Flughafensicherheit verstärkt, Lufttransporte und Luftraumüberwachungen durchgeführt sowie die Polizei bei den Auf- und Rückbauarbeiten unterstützt. Neben diesen subsidiären Sicherungseinsätzen leistete die Armee auch Katastrophenhilfe. In drei Einsätzen wurden insgesamt 3 770 Diensttage geleistet. Während eines Waldbrandes in Visp/VS war die Armee mit Löscharbeiten beschäftigt, im Juni wurden die Behörden im Kanton Appenzell-Ausserrhoden beim Ausbau eines Baches unterstützt und im Oktober wurden 1 770 Diensttage geleistet, nachdem in den Kantonen Bern und Wallis schwere Unwetter zahlreiche Schäden verursacht hatten. In weiteren Unterstützungseinsätzen wurden rund 600 Diensttage in den Kantonen Bern, Graubünden und Schwyz geleistet, wobei vorwiegend unwetterbedingte Einsätze getätigt werden mussten [18].
 
Rüstung
Im Berichtsjahr kam die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ an die Urne. Am 13. Februar waren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufgerufen, sich zu dieser Frage zu äussern. Die Initiative sah strengere Gesetze vor, um den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Das Volksbegehren wurde von der Stimmbevölkerung verworfen, welche damit dem Bundesrat, dem Parlament und den bürgerlichen Parteien folgte, die ein Nein empfohlen hatten (Resultate und weiterer Kommentar siehe Teil I, Kapitel 1b, Waffenrecht). Im Vorfeld zur Abstimmung wurde eine emotionale Debatte geführt, die im Januar um einen Aspekt reicher wurde: Das VBS gab bekannt, dass seit 1969 über 4 500 Ordonnanzwaffen verloren gegangen waren. Vor allem im Zuge der Armeereformen 1995 und 2004 seien zahlreiche Fälle hinzugekommen. Die Zahl der Waffenverluste sei aber über die Zeit kontinuierlich zurückgegangen. Da die Initiative eine Pflicht der Lagerung von Ordonanzwaffen in den Zeughäusern vorsah, erhielt sie aufgrund dieser Meldung einigen Aufwind. Insbesondere die Schützenvereine stemmten sich gegen die Initiative, da die jährlich stattfindenden obligatorischen Schiessübungen essenziell für die Vereine seien, weil dadurch erhebliche Mittel in deren Kassen fliessen. Auch die Daseinsberechtigung des „Obligatorischen“ wurde in den Medien gelegentlich aufgegriffen [19].
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Rüstungsprogramm 2011
Im Februar publizierte der Bundesrat eine Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial. Mit dem Rüstungsprogramm 2011 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern im Umfang von 433 Mio. Franken. In drei Bereichen sollen Ausgaben getätigt werden: Schutz und Tarnung, Mobilität sowie Waffenwirkung. Im Bereich Schutz und Tarnung wurde eine bereits 2008 bewilligte Position abgeschlossen, indem drei ABC-Aufklärungsfahrzeuge angeschafft wurden. Im damals bewilligten Rüstungsprogramm wurden zwölf solche Fahrzeuge genehmigt, jedoch führten Mehrkosten zu einer unzulässigen Überschreitung der bewilligten Ausgaben. Im Rüstungsprogramm 11 kam der Bundesrat nun mit einem Zusatzkredit darauf zurück: mit beantragten 25 Mio. CHF sollen die restlichen Fahrzeuge beschafft werden. Im Bereich Mobilität sah der Bundesrat vor, ein neues Unterstützungsbrückensystem zu beschaffen. Damit soll die „Feste Brücke 69“ schrittweise ersetzt werden. In der Botschaft betonte der Bundesrat die Wichtigkeit einer funktionierenden und eigenständigen Mobilität der Armee. In dieselbe Stossrichtung zielte die Beschaffung von Fahrzeugen (Lastwagen sowie Liefer- und Gesellschaftswagen). Basierend auf dem Rüstungsprogramm 2010 setzte der Bundesrat die Strategie fort, Beschaffungs- und Instandhaltungskosten zu reduzieren. Für die Mobilität wurden insgesamt 228 Mio. CHF beantragt. In den Bereich Waffenwirkung fiel ein Teilersatz der Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM. Dieses Lenkwaffensystem gehört zur Hauptbewaffnung der F/A 18 Kampfflugzeuge der Luftwaffe, welche auch nach 2015 als Rückgrat der Luftwaffe betrachtet werden.. Mit der Beschaffung von Lenkwaffen einer neueren Generation will der Bundesrat sicherstellen, dass die operationelle Bereitschaft eines Mindestbestandes an Lenkwaffen gegeben ist und den Risiken bezüglich der angenommenen Nutzungsdauer der Waffe Rechnung tragen. Es wird beabsichtigt, eine minimale Anzahl solcher Lenkwaffen zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich dafür auf 180 Mio. CHF und die Waffen sollen ab 2015 ausgeliefert werden. Von den total 433 Mio. CHF der im Rüstungsprogramm 11 beantragten Mittel beträgt der Anteil der Schweizer Industrie insgesamt 78 Mio. CHF. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft, wobei sich die Mehrheit der SiK der grossen Kammer für eine Genehmigung des Programms ausgesprochen hatte. In der Debatte zeigte sich die Ratslinke eher kritisch. Insbesondere die Beschaffung der Lenkwaffen rückte ins Zentrum der Diskussion. Die Ratsmitglieder traten aber schliesslich auf das Geschäft ein und genehmigen dieses mit einer Änderung: Die vom Bundesrat beantragten Gesellschaftswagen wurden gestrichen. In der Gesamtabstimmung wurde mit 115 zu 49 Stimmen ein Budget über 430 Mio. CHF genehmigt. Damit ging das Geschäft in den Ständerat, der einstimmig dem Beschluss des Bundesrates folgte. Die entstandene Differenz zum Nationalrat betreffend die Gesellschaftswagen wurde im Bereinigungsverfahren ausgeräumt. Schlussendlich wurde das Rüstungsprogramm 11 wie vom Bundesrat vorgeschlagen auch in der Volkskammer genehmigt [20].
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Neue Kampfflugzeuge
Nachdem bereits im Jahr 2010 die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom Bundesrat aus budgetären Gründen verschoben wurde, kam diese Angelegenheit in Form einer Motion der SiK des Nationalrats noch im Jahr 2010 erneut zur Sprache. Die Motion, die eine Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 ermöglichen sollte, wurde im März respektive im Juni 2011 von beiden Kammern überwiesen. Dies sorgte für Wirbel, da damit die Sparpläne des Bundesrates teilweise zurückgebunden werden müssen. Das Signal des Parlamentes war allerdings deutlich: Es sollten schneller neue Flugzeuge beschafft werden. In der Detailberatung war die Stimmung aufgeheizt und zwar nicht nur aus thematischen Gründen. Aus Versehen hatte sich der als französischer Sprecher gemeldete Luzerner Nationalrat Pius Segmüller (cvp, LU) auf Deutsch geäussert, was bei den frankophonen Volksvertretern grosses Unverständnis hervorrief, weil damit unüblicherweise zwei deutschsprachige Kommissionssprecher zu Wort kamen. Die intermediäre staatspolitische Diskussion, die dadurch hervorgerufen wurde, dauerte allerdings nicht lange, da Ratspräsident Germanier (fdp, VS) diese rasch unterband. Aufgrund dieses Begleitumstands enthielten sich einige Romands im Nationalrat in der Schlussabstimmung ihrer Stimme. Trotzdem wurde die Motion mit 95 zu 69 Stimmen angenommen und dem Ständerat überwiesen. In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit dem Armeebericht 2010 (siehe oben) besprochen. Die Mehrheit der SiK des Ständerates und eine der beiden Kommissionsminderheiten wollten den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2011 eine Botschaft für ein besonderes Finanzierungsmodell zur Beschaffung von 22 neuen Kampfjets und die Beseitigung von Ausrüstungslücken vorzulegen. Die Idee einer gesonderten Finanzierung stammte aus einer Motion von Jean-René Fournier (cvp, VS) aus dem Jahr 2010, die damit in den Entwurf zur Botschaft zum Armeebericht eingearbeitet wurde. Die Voten zum Ersatz der Tiger-Kampfflugzeuge waren kontrovers: Bruno Frick (cvp, SZ) verlangte eine rasche Entscheidung, da die Offerten der Anbieter der Flugzeuge nur beschränkte Gültigkeit hätten. Dagegen äusserten sich Peter Bieri (cvp, ZG) und Pankraz Freitag (fdp, GL) eher kritisch. Bieri hielt den Auftrag an den Bundesrat für unseriös und Freitag bezweifelte, dass es dem Bundesrat gelingen würde, bis Ende 2011 eine Botschaft mit gesichertem Finanzierungsmodell vorzulegen. Der zuständige Bundesrat und Departementsvorsteher Maurer erklärte, dass die Landesregierung ein referendumsfähiges Gesetz ausarbeiten wolle, welches während zehn Jahren Sparbeiträge für den Kauf von Kampfjets vorsehe. Gleichzeitig bekundete er die Ablehnung des Bundesrates, sich bis 2011 in einer Botschaft dazu zu äussern. In der Abstimmung zum Armeebericht 2010 wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 10 Stimmen gemäss Vorschlag der Kommissionsmehrheit (100 000 Armeeangehörige, Kosten von 5.1 Mia. CHF und eine Sonderfinanzierung zur Beschaffung der Kampfjets) und damit abweichend vom Entwurf des Bundesrates angenommen. In dieser Formulierung wurden die Forderungen aus den beiden genannten Motionen in den Entwurf des Ständerates eingearbeitet. Der Nationalrat, der den Armeebericht in der Folge ebenfalls diskutierte, sprach sich für einen Ausgabenplafonds von 5 Mia. CHF aus. Dieses Globalbudget sollte auch die Finanzierung der 22 neuen Kampfflugzeuge sicherstellen. Damit sprach sich der Nationalrat gegen eine Sonderfinanzierung der Kampfjets aus. Die Ratslinke war mit ihren Bestrebungen, das Budget zu kürzen oder zumindest bei den vom Bundesrat vorgesehenen 4.4 Mia. CHF zu belassen, gescheitert. Die entstandene Differenz zum Ständerat wurde im Bereinigungsverfahren diskutiert. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorhaben fest, den Kauf der neuen Kampfflugzeuge über eine referendumsfähige Sonderfinanzierung abzuwickeln. Das vom Nationalrat beschlossene Kostendach von 5 Mia. CHF reduzierte der Ständerat auf 4 Mia. CHF. Dies sei realistisch, da die Anbieter der Flugzeuge in den Offerten mit einem Euro Umrechnungskurs von 1.60 CHF gerechnet hätten. Im Nationalrat wurde jedoch daran festgehalten, die Armeeausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Beschaffung der Kampfjets über das ordentliche Rüstungsbudget abzuwickeln. Damit wurde die Motion der SiK-NR allerdings obsolet und zurückgezogen. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger über den Kauf neuer Kampfjets entscheiden sollen, war bis zuletzt umstritten. Die Anträge von links-grüner Seite, das Geschäft referendumsfähig zu machen, wurden mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt. In der weiteren Diskussion folgte der Ständerat schliesslich der grossen Kammer. Der Armee sollen 5 Mia. CHF zur Verfügung stehen und über dieses Budget soll auch die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abgewickelt werden. Weil auch die kleine Kammer gegen eine Unterstellung des Geschäftes unter ein Referendum war, fand sich eine letzte Differenz hinsichtlich des zeitlichen Rahmens: Der Ständerat wollte den Ausgabenplafond per 2014 und nicht per 2013 erhöhen. Der Nationalrat nahm diesen Vorschlag in der Folge auf. Dass die Stimmbevölkerung nicht in den Kaufentscheid miteinbezogen wurde, da keine Volksabstimmung stattfinden soll, hatte auch in den Medien ein grosses Echo hervorgerufen. Vor allem links-grüne Kreise wurden zitiert, die monierten, dass das Volk das letzte Wort haben sollte [21].
Im November ergriff die Grüne Partei gegen den Flugzeugkauf das Referendum, um die Kampfjet-Debatte doch noch vors Volk zu bringen [22].
Zwischen den verschiedenen Stationen, die dieses Geschäft innerhalb der parlamentarischen Entscheidfindung durchschritten hatte, berichteten die Medien jeweils sehr detailliert und mit grossem Umfang über den Kampfjet-Kauf. Neben der Aufarbeitung der parlamentarischen Debatte wurden eine Vielzahl von Szenarien und Alternativen skizziert. Berichtet wurde auch über die Bestrebungen seitens des VBS und dessen Vorsteher, Bundesrat Maurer, den Flugzeugkauf voranzutreiben bzw. die durch den Aufschub entstehende Lücke in der Einsatzbereitschaft der alten Tiger-Flugzeuge zu schliessen. Maurer hatte im April das bundeseigene Rüstungsbeschaffungszentrum Armasuisse damit beauftragt, bis Ende 2011 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und zu prüfen, inwiefern die Tiger F-5 Jets aufgerüstet werden könnten. Die technischen Defizite der Tiger Flugzeuge liessen eine funktionierende Überwachung des Luftraums bis anhin nicht zu. Das Vorhaben erntete unter anderem aufgrund der hohen Kosten Kritik [23].
Im Juli wurde in der SiK-SR darüber nachgedacht, den Flugzeugkauf über die Veräusserung von VBS Liegenschaften zu finanzieren. Dafür wurde ein Postulat eingereicht (Armeeimmobilien, siehe oben) [24].
Nachdem Ende Oktober die Evaluation der in Frage kommenden Flugzeugtypen abgeschlossen war, wollte sich der Bundesrat bis zum Jahresende auf ein Modell festlegen. Zur Auswahl standen drei Typen: Der Eurofighter Typhoon des europäischen Rüstungskonzerns EADS, die Rafale des französischen Herstellers Dassault sowie der Saab JAS 39 Gripen aus Schweden. Anfang Dezember wurde der Entscheid des Bundesrates bekannt gegeben. Dieser hatte sich für das schwedische Modell Gripen entschieden, wovon 22 Stück für CHF 3 Mia. angeschafft werden sollen. Damit hatte sich der Bundesrat für die kostengünstigste Variante entschieden. Darauf gab es einige Kritik: Nicht nur, weil der Preis als wichtigstes Kriterium erschien, sondern weil der Gripen erst als Prototyp existierte. Darüber hinaus gelangten wenige Wochen vor dem Entscheid geheime Evaluationsdokumente an die Öffentlichkeit, welche dem Gripen ein schlechtes Leistungszeugnis ausgestellt hatten. Im Anschluss stand vor allem die Frage im Raum, wie diese Dokumente ihren Weg in die Medien fanden. Der Typenentscheid wurde auch aus den Reihen der SVP harsch kritisiert. Einige Politiker vermuteten in dieser Typenentscheidung gar einen Sabotageakt seitens des Bundesrates, da der Gripen im Parlament die schlechtesten Chancen gehabt hätte. Bundesrat Maurer selbst hatte sich dahingehend geäussert, dass nicht ein Spitzenflugzeug ausgewählt worden sei, sondern dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Gripen eigne sich hervorragend für die Schweizer Bedürfnisse, gab der Verteidigungsminister zu Protokoll. Trotz der negativen Reaktionen wurden im Berichtsjahr keine tiefgreifenden Kursänderungen mehr getätigt [25].
 
Zivildienst und Dienstverweigerung
Im August 2010 hatte die SiK des Nationalrates eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Revision des Zivildienstgesetzes verlangte, um Militärdienstverweigerern den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Im März 2011 wurde die Initiative im Ständerat besprochen, wo ihr, im Gegensatz zum Nationalrat, keine Folge gegeben wurde. Die kleine Kammer befand, dass der Bundesrat bereits nötige Schritte eingeleitet habe: In zwei gleich lautenden Kommissionsmotionen aus dem Jahr 2010 hatten die Räte die Landesregierung beauftragt, Bericht über mögliche Massnahmen gegen den markanten Anstieg der Zivildienstgesuche zu erstatten. Im entsprechenden Bericht führte der Bundesrat über 20 Massnahmen und eine Vielzahl an Verordnungsänderungen auf. Trotz der deutlichen Zustimmung, welche die Initiative im Nationalrat 2010 noch erhalten hatte, stellte sich die kleine Kammer deshalb dagegen [26].
Am 5. August 2011 eröffnete Bundesrat Schneider-Ammann in Schwarzenburg (BE) das neue Ausbildungszentrum für Zivildienstleistende. An diesem zentralen Standort werden neu alle einsatzspezifischen Ausbildungskurse organisiert. Die angehenden Dienstleistenden absolvieren dort Kurse in den Schwerpunktgebieten Natur- und Umweltschutz, gewaltfreier Umgang mit Konflikten sowie Betreuung von alten oder behinderten Menschen. Das Ausbildungszentrum bietet für bis zu 120 Zivildienstleistende Platz [27].
Im Oktober des Berichtsjahres veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) den Bericht „Ein Dienst für das Gemeinwohl“ und äussert sich darin unter anderem zur Wehrpflicht. Konkret schlug die EKKJ vor, die Dienstpflicht abzuändern. Junge Männer sollen künftig zwischen Militär- und Zivildienst frei entscheiden dürfen. Beide Dienstleistungen sollen gemäss Bericht gleich lange dauern. Gleichzeitig wurde dargelegt, in welchen Bereichen Zivildienstleistende noch eingesetzt werden könnten. Im Hinblick auf die steigende Anzahl an Zivildienstgesuchen seien Anpassungen nötig, hiess es. Skeptiker sahen in diesen Vorstössen eine Verletzung des Verfassungsauftrages der allgemeinen Wehrpflicht und befürchteten einen Mangel an Dienstleistenden. Um diesem Szenario vorzubeugen, schlug die EKKJ eine Schutzklausel vor, welche der Armee das nötige Personal sichern würde [28].
 
Zivilschutz
Die Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) vom September 2010 kam im Frühjahr 2011 in den Nationalrat. Nach zwei voneinander abweichenden Vorschlägen wurde das revidierte BZG im Juni 2011 von beiden Kammern angenommen und tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Eine grundlegende Frage stellte die Baupflicht für Schutzräume dar, mit deren Aufhebung der Nationalrat private Bauherren entlasten wollte. Die SiK des Ständerates stellte sich gegen dieses Votum und beantragte dem Ständerat, an der Schutzraumpflicht festzuhalten, allerdings mit gelockerten Vorgaben. In der Differenzbereinigung und nach dem Reaktorunfall im Japanischen Fukushima, revidierte die grosse Kammer ihren ursprünglichen Entscheid und folgte dem Ständerat [29].
Im Zuge der Verhandlungen zum teilrevidierten BZG wurde auch eine parlamentarische Initiative Français (fdp, VD) behandelt. Diese wollte das Einsatzgebiet von Schutzdienstleistenden ausdehnen und internationale Einsätze ermöglichen. Damit sollte nicht nur im „grenznahen“ Ausland gearbeitet werden können, sondern auch humanitäre Einsätze nach Naturkatastrophen in betroffenen Ländern sollten ermöglicht werden. Der Nationalrat wies diese parlamentarische Initiative jedoch knapp mit 79 zu 73 Stimmen zurück [30].
Im Rahmen von Abrechnungen von Zivilschutztagen kam es in den Jahren 2003 bis 2009 in fast allen Kantonen zu Missbräuchen. Die Schadenssumme für den Bund belief sich auf rund sechs Millionen Franken. Dies ging aus einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen hervor. Zahlreiche Gemeinden hatten normale Verwaltungsausgaben als Schutzdienstleistung deklariert und damit das Gemeindebudget entlastet, indem Gemeindearbeiter über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wurden. Der Bundesrat möchte deswegen auch für den Zivilschutz ein gesamtschweizerisches zentrales Datenführungssystem aufbauen. Das VBS wurde damit beauftragt, bis Ende 2011 eine Gesetzesvorlage dazu zu entwerfen. Darüber hinaus sollen vermehrt Plausibilitätskontrollen erfolgen, Doppelauszahlungskontrollen effektiver und effizienter durchgeführt sowie die Bundesaufsicht neu geprüft werden°[31].
Im Ständerat wurde eine aus dem Jahr 2010 stammende Motion Allemann (sp, BE) angenommen. Die Motion beauftragte die Landesregierung in Ergänzung zum neuen sicherheitspolitischen Bericht und analog dem Armeebericht einen vertiefenden „Bericht Bevölkerungsschutz" mit einem umfassenden Modernisierungskonzept vorzulegen [32].
Ein Postulat Segmüller (cvp, LU) zur Frage nach der zeitgerechten Ausrüstung im Zivilschutz sowie dessen Koordination zwischen Bund und Kantonen wurde vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat soll Massnahmen für die Sicherstellung einer zeitgemässen Ausrüstung des Zivilschutzes prüfen. Die zur Verfügung stehenden Mittel entsprächen in vielen Bereichen nicht mehr den Anforderungen. Für eine Erneuerung der Ausstattung des Zivilschutzes soll der Bundesrat zusätzlich die Finanzierung regeln und die Zuständigkeiten des Bundes beziehungsweise der Kantone definieren [33].
 
Weiterführende Literatur
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Die Rekrutierung: Armee, Zivilschutz und Zivildienst, Bern 2011.
Grossmann, Christoph, Opportunismus oder strategisches Denken? Überlegungen zu den Optionen einer Schweizer Armee in nächster Zeit, Zürich 2011.
Szvircsev Tresch, Tibor / Wenger, Andreas, Sicherheit 2011, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, Zürich (ETHZ) 2011.
Weishaupt, Peter, Gegen modernes Söldnertum: private Sicherheits- und Militärfirmen endlich unter wirksame Kontrolle, Zürich 2011.
Wirz, Heinrich / Strahm, Florian, Der Tiger-Teilersatz (TTE) in temporären Turbulenzen: eine chronologische Dokumentation mit Daten, Fakten und Zahlen 2002-2011, Bern 2011.
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Maximilian Schubiger
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[1] Lit. Szvircsev Tresch.
[2] Mo. 10.3639: AB NR, 2011, S. 112; AB SR, 2010, S. 864.
[3] Po. 11.3753: AB SR, 2011, S. 922.
[4] BBl, 2011, S. 715 ff.
[5] Mo. 10.3625 (SiK-NR): AB NR, 2010, S. 1800 ff., AB SR, 2011, S. 251 f.; Po: 10.31.36 (Recordon): AB SR, 2010, S. 550, siehe SPJ 2010, S. 98.
[6] Medienmitteilung VBS vom 19.1. und 30.6.2011.
[7] Po. 11.3469: AB SR, 2011, S. 417.
[8] BRG 11.040: BBl, 2011, S. 6311 ff.
[9] BRG 10.095: BBl, 2011. S. 5491 f.; siehe SPJ 2010, S. 99.
[10] BRG 10.099: BBl, 2010, S. 8599; BBl, 2011, S. 5873; siehe SPJ 2010, S. 99.
[11] BRG 10.098: AB SR, 2011, S. 247 ff.; AB NR, 2011, S. 902 ff.; BBl, 2011, S. 8425 ff.; siehe SPJ 2010, S. 100.
[12] BRG: 11.017: AB SR, 2011, S. 387 ff. und 922 f., AB NR, 2011, S. 1420 ff.; BBl, 2011, S. 2123 und 7625 f.; zur Kritik vgl. Presse vom 3.1. und 5.1.11; SoZ vom 6.3. und 20.3.11.
[13] Po. 10.4021 (Landolt): AB NR, 2011, S. 531; Po. 10.4049 (Perrinjaquet): AB NR, 2011, S. 531.
[14] BRG 11.036 (Bericht Übereinkommen Streumunition): BBl, 2011, S. 5905 ff.; Po. 11.3752: AB SR, 2011, S. 813.
[15] BRG 10.089: AB SR, 2011, S. 388 ff.,. 878ff. und. 938 ff.; AB NR, 2011, S. 1389 ff., 1690 ff., und 1783 ff.; BBl, 2011, S. 7621 f.; siehe SPJ 2010, S. 101 f.
[16]Po. 11.3752 (Zukunft der Artillerie): AB NR, 2011, S. 2161 ff.; BRG 11.036 (Botschaft Streumunition): BBl, 2011, S. 5905 ff., siehe SPJ 2010, S. 102.
[17] Medienmitteilung VBS vom 30.1.11.
[18] Schweizer Armee, Einsatzbilanz 2011.
[19] BZ, 4.1.11; Presse vom 6.1. und 7.1.11; SGT, 11.1. und 14.1.11; Berichterstattung zur Initiative: siehe unter Waffenrecht.
[20] BRG 11.016: AB NR, 2011, S. 888 ff. und 1737 f.; AB SR, 2011, S. 919; BBl, 2011, S. 2069 ff.
[21] Mo. 10.3889 (SiK-NR): siehe SPJ 2010, S. 104 f.; Mo. 10.3724 (Fournier): AB SR, 2010, S. 1314 f.; BRG 10.089 (Armeebericht): AB SR, 2011, S. 388 ff., 878 ff. und. 938 ff.; AB NR, 2011, S. 1389 ff., 1690 ff. und 1783 ff.; BBl, 2011, S. 7621 f. TA,16.9. und NLZ, 28.9.11 (keine Volksabstimmung).
[22] Presse vom 3.10. und 6.10.11; NZZ, 14.11.11.
[23] Presse vom 21.4.11.
[24] Po. 11.3753: AB SR, 2011, S. 813; Presse vom 6.7.11.
[25] Presse vom 1.12.11 (Zitat Maurer).
[26] Pa.Iv. 10.481: AB SR, 2010, S. 88 f.; Siehe SPJ 2010, S. 105.
[27] Medienmitteilung EVD vom 5.8.11; NZZ und NF, 6.8.11
[28] BZ, 24H und NLZ, 4.8.11; SGT und NLZ, 6.10.11.
[29]BRG 10.078: AB NR, 2011, S. 265 ff., 910 ff., 1291; AB SR, 2011, S. 375 ff., 492, 710; BBl, 2011, S. 6379 ff.; NZZ, 1.6.2011; Presse vom 7.6.11.
[30] Pa.Iv. 10.436: AB NR, 2011, S. 270.
[31] Medienmitteilung BSV vom 26.10.11; BaZ, 27.10.11.
[32] Mo. 10.3540: AB SR, 2011, S. 384.
[33] Po. 11.3554: AB NR, 2011, S. 1843.
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