Année politique Suisse 2011 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Familienpolitik
Im April publizierte Preisüberwacher Meierhans eine
Studie zu den Tarifen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Er untersuchte darin die Preise für Kindertagesstätten in den kantonalen Hauptorten. Obwohl die Ergebnisse nicht repräsentativ waren, zeigte die Studie erhebliche Preisunterschiede zwischen den Kantonen. Während man für die Betreuung eines Kindes in Bellinzona etwas über 40 Franken pro Tag aufwenden muss, sind es im Kanton Schwyz mehr als drei Mal so viel. Die grossen Preisunterschiede führte eine andere Studie, erstellt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), zu einem grossen Teil auf die unterschiedlichen kommunalen und kantonalen Regulierungen und Vorschriften zurück
[65].
Die Rechtskommissionen beider Räte lehnten den
Vorentwurf des Bundesrats zur neuen Kinderbetreuungsverordnung ab, insbesondere die vorgeschlagene Regelung, dass Bekannte und Verwandte zukünftig Kinder nur noch mit Bewilligung beaufsichtigen und betreuen dürfen. Die Rechtskommission des Nationalrates hatte bereits im Vorjahr eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher im Zivilgesetzbuch explizit festgehalten werden sollte, dass die private Kinderbetreuung durch Familien und Bekannte keiner Bewilligung bedarf. Die Rechtskommission des Ständerates gab diesem Gesetzesvorschlag Anfang des Berichtsjahres ihre Zustimmung. Die Opposition gegen die Bewilligungspflicht für Kinderbetreuung bewirkte, dass der Bundesrat die Vorarbeiten zum Vorentwurf unterbrach und die RK-NR ihre Initiative wieder zurückzog
[66].
Ende August kam die
SVP-Familieninitiative zustande, welche Steuerabzüge für Eltern vorsieht, die ihre Kinder selbst betreuen. Damit soll verhindert werden, dass Familien, die sich im traditionellen Modell organisieren, gegenüber Familien mit Fremdbetreuung steuertechnisch benachteiligt werden
[67].
Ende des Berichtsjahres überwies der Nationalrat eine Motion der FDP-Fraktion, welche den Bundesrat auffordert, den kantonalen Vollzug im Bereich der Vorschriften zum Lebensmittelgesetz zu überprüfen. Die Freisinnigen bemängelten deren überaus strenge Anwendung betreffend
Kindertagesstätten, welche Lebensmittel an Kinder abgeben. Die Regelungen entsprechen teilweise denjenigen von Restaurants. Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme dem Parlament die Motion zur Annahme
[68].
[66] Pa.Iv. 10.508: Medienmitteilung RK-S vom 1.2.11 und RK-N vom 11.11.11; vgl.
SPJ 2010, S. 267 f.
[67]
BBl, 2011, S. 6671 ff.;
Exp. 12.7.11; vgl.
SPJ 2010, S. 266.
[68] Mo. 11.4028:
AB NR, 2011, S. 2264.
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