Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
BASEL-STADT: Der Grosse Rat stimmt in zweiter Lesung einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu. Voraussetzung zum Erwerb des Basler Bürgerrechts ist nicht mehr wie bis anhin ein fester Wohnsitz in Basel über mindestens fünf sondern nur noch über mindestens zwei Jahre. Weiter soll es zukünftig als Basler Bürger möglich sein, ein zweites Kantonsbürgerrecht zu erwerben. Abgelehnt wurde die Revision einzig von der SVP (BaZ, 9.2.).
LUZERN: Der Kantonsrat überweist eine Kantonsinitiative zum Thema Asylwesen: Es wird gefordert, dass Asylverfahren beschleunigt werden, dass den Kantonen hauptsächlich nur noch Personen zugewiesen werden, deren Asylgesuch positiv entschieden ist, und dass die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden vollumfänglich durch den Bund abgegolten werden (NLZ, 6.11.).
VALAIS: Le Grand Conseil a décidé d’assouplir les conditions de naturalisation. La loi modifiée sur le droit de cité valaisan prévoit entre autres la possibilité de recours en cas de refus. L’ensemble du texte a été accepté par 90 voix contre 13 (LN, 14.9.).
ZÜRICH: In der Volksabstimmung vom 11. März verwirft das Zürcher Stimmvolk sowohl das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz als auch den ausformulierten Gegenvorschlag der SVP „Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher“ mit 43,7% bzw. 40,4% bei einer Stimmbeteiligung von rund 40%. So werden weder die Anforderungen an die Deutschkenntnisse noch deren Nachweis kantonsweit einheitlich geregelt, noch wird im Gesetz verankert, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht. Auch werden die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund nicht verschärft (NZZ, 12.3.).
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