Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Gemeinden, Korporationen, Regionalorganisation –
Communes, corporations, régions
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde lehnt am 29.4. die Verfassungsänderung zur Bezirksfusion knapp ab. Der Entwurf sah vor, die gegenwärtig sechs Bezirke des Halbkantons zu zwei Bezirken (Appenzell und Oberegg) zu fusionieren. Vorgesehen war, die fünf Bezirke des inneren Landes zu einem Bezirk zu vereinen. Die Vorlage kam auf Antrag des Parlaments und gegen den Willen der Regierung zur Abstimmung. Die Exekutive setzte sich jedoch durch. Ein Gesetz über die freiwillige Fusion der Bezirke wird von der Landsgemeinde angenommen (NZZ, 25.4. und 30.4.).
BERN: Bei einer Stimmbeteiligung von 37,4% heissen knapp 62% der Berner Stimmberechtigten eine Änderung der Kantonsverfassung gut, wonach der Kanton Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen (Verhinderung einer Grossfusion durch das Nein einer einzelnen Gemeinde; fragliche wirtschaftliche bzw. organisationale Überlebensfähigkeit) zur Fusion zwingen kann. Auch die entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes wird mit gut 61% Ja-Stimmenanteil angenommen (BZ, 24.9.).
GRAUBÜNDEN: 1) Im September äussert sich die Stimmbevölkerung zur geplanten Gebietsreform. Diese war bereits im Vorjahr im Grossen Rat diskutiert worden. Die Vorlage sieht die Schaffung der verfassungsmässigen Grundlage für eine Neuorganisation des Kantons vor. Durch sie sollen Regionalverbände, Bezirke und Kreise durch elf Regionen ersetzt werden. Die Kreise sollen nur noch als Wahlkreise für die Grossratswahlen beibehalten werden. Der Souverän unterstützt das Vorhaben, das breiten parteipolitischen Support findet, mit 77,2% bei einer Stimmbeteiligung von 32,1% klar. Die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen und Aufgaben der neuen Regionen steht allerdings noch aus (SoS, 24.9.; siehe SPJ 2010, S. 323, SPJ 2011, S. 395). – 2) Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative „starke Gemeinden, starker Kanton“, der ebenfalls eine Reorganisation des Kantons und seiner Verwaltungsebenen fordert, wird im Berichtsjahr auf Wunsch der Initianten und mit Unterstützung der Regierung um sechs Monate verlängert. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass das Begehren am 3.3.13 zur Abstimmung hätte kommen sollen. Wegen seiner Wichtigkeit und der hohen Anzahl Abstimmungsvorlagen an besagtem Datum wurde jedoch eine Verschiebung als angezeigt erachtet. Dem Kommissionsantrag wird mit 88 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefolgt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 478; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 568 f.).
LUZERN: Am 25.11. nimmt die Stimmbevölkerung mit 60,5% Ja-Stimmenanteil die Änderung des Finanzausgleichgesetzes über Beiträge an Gemeindefusionen an. Mit dem per obligatorisches Finanzreferendum zur Abstimmung gelangten Gesetz erhalten in Zukunft nicht mehr nur die finanzschwachen, sondern alle fusionswilligen Gemeinden einen kantonalen Unterstützungsbeitrag. Die Beteiligung beträgt 27,9% (www.lu.ch).
NIDWALDEN: In zweiter Lesung genehmigt der Landrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit soll die 2010 fälschlicherweise ersatzlos aufgehobene Regelung bezüglich Finanzierung, Liquidation und Schuldenhaftung von Gemeindezweckverbänden rückgängig gemacht werden (www.nw.ch).
TESSIN: Anfang Mai wird mit 11 500 Unterschriften eine Verfassungsinitiative eingereicht, welche verlangt, dass 17 Gemeinden in der Umgebung von Bellinzona bis Ende 2017 zu einer Grossgemeinde Bellinzona fusioniert werden. Gleiches soll mit 18 Gemeinden rund um Locarno geschehen. Nach der Beurteilung durch das Parlament wird das Stimmvolk das letzte Wort haben (CdT, 5. und 18.5.).