Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
BASEL-LANDSCHAFT: Im Februar beantragt das Initiativkomitee, die Behandlung der Gemeindeinitiative zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes bis Ende 2015 auszusetzen. Als Grund dafür nennen die Initianten die rasche Reaktion des Regierungsrates in diesem Bereich, was bereits zur teilweisen Umsetzung der Initiative geführt habe. Weiter anerkennt das Initiativkomitee, dass die in der Initiative geforderte Massnahme, namentlich die Streichung der Zusatzbeiträge an die finanzschwächsten Gemeinden, zuerst evaluiert werden soll. Der Landrat stimmt der Unterbrechung der Behandlungsfrist stillschweigend zu (www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 400).
SCHWYZ: Mit 58,2% Nein-Stimmenanteil verwerfen die Schwyzerinnen und Schwyzer bei der Volksabstimmung Ende September die Anpassung der Aufgaben und Lastenverteilung zwischen dem Kanton sowie den Bezirken und Gemeinden. Die 44,5% sich Beteiligenden wollen nichts wissen von einer neuen Verteilung der Grundstückgewinnsteuer und von Abgeltungen im öffentlichen Regionalverkehr (www.sz.ch).
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