Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
print
Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung –
Agriculture et sylviculture, faune domestique
AARGAU: 1) Ab 1. Mai tritt im Kanton Aargau das neue Hundegesetz in Kraft. Erstmals sind darin Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial aufgeführt. Für die Haltung solcher Hunde, wie zum Beispiel des Rottweilers, braucht es in Zukunft eine Bewilligung (AZ, 29.3.). – 2) Die Verfassungsänderung vom 13. Dezember 2011 sieht wirtschaftspolitische Zielsetzungen für die Land- und Waldwirtschaft vor. Im Zentrum steht die Förderung einer leistungsfähigen, nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft. Ebenso sollen Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft ergriffen werden. Gestützt auf den geänderten Verfassungsartikel wird das kantonale Landwirtschaftsgesetz einer Totalrevision unterzogen. Unverändert bleibt dagegen die Zielsetzung in Bezug auf die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung der Wälder. Das Aargauer Stimmvolk nimmt am 17. Juni die Verfassungsänderung mit 82,5% an. Die Stimmbeteiligung beträgt 32% (AZ, 18.6.).
BERN: Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat, eine Standesinitiative einzureichen, die zu einer besseren Berücksichtigung des Arbeitsaufwands für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus bei der Berechnung der Standardarbeitskraft sorgen soll (BZ, 4.9.).
GLARUS: Die Landsgemeinde berät im Berichtsjahr die Änderungen im Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz sowie die Änderungen des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Die Anpassungen sind mehrheitlich unbestritten, weil sie primär Bundesrecht umsetzen und bestehende Bestimmungen präzisieren. Anlass zu Diskussionen gibt ein vom Landrat eingefügter Passus, welcher die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial verbieten will. Weiter soll für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund eine Bewilligungspflicht gelten. Sowohl gegen das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial als auch gegen die erwähnten Bewilligungspflichten werden Streichungsanträge gestellt. Das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial wird knapp durch eine Bewilligungspflicht ersetzt. Die Anträge betreffend Streichung der Bewilligungspflicht für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund werden jedoch abgelehnt. Die Landsgemeinde nimmt darauf die bereinigte Form des Erlasses an (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 147 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet im Berichtsjahr das totalrevidierte kantonale Waldgesetz, das wegen bundesrechtlicher Rechtsanpassungen die Waldverordnung ersetzt. Weil im Wesentlichen geltendes Recht ins Gesetz übernommen wird, ist die Vorlage unbestritten und wird mit 112 zu 0 Stimmen angenommen (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 1269 ff.; SoS, 10.12.12; siehe SPJ 2011, S. 401).
JURA: Le Parlement a adopté la modification de la Loi sur les améliorations structurelles, comprenant les améliorations foncières ainsi que les constructions rurales par 56 voix (QJ, 23.5.).
LUZERN: Die Regierung erhält den Auftrag, die Dienststelle Wald der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald neu zu organisieren. Der Kantonsrat überweist eine entsprechende Motion von Kantonsrat Furrer (cvp). Hinter das Anliegen stellen sich CVP und SVP. Um die Holzvermarktung zu koordinieren waren 2006 Regionalorganisationen (RO) gegründet worden, um die 12 000 Waldbesitzer zu vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen den RO und der Kantonsverwaltung funktioniere aber nicht zufriedenstellend, so der Motionär (NLZ, 12.9.).
VALAIS: Contre l’avis du Conseil d’Etat, le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un décret urgent en soutien à la viticulture. Par un système de blocage-financement, le canton accepte de garantir des prêts bancaires moyennant la mise en gage de tout ou une partie du stock de vin d’un encaveur. Cet outil doit notamment permettre aux encaveurs d'obtenir des crédits à taux préférentiels auprès des instituts bancaires et d'honorer plus rapidement le paiement de leurs fournisseurs (LN, 14.12).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté la nouvelle loi forestière qui, suivant les demandes de la loi fédérale, demande un équilibre entre biodiversité, protection contre les dangers naturels, promotion des loisirs en forêt et sauvegarde de l'économie forestière. Le projet de base a été amendé par un élu du PLR qui a souhaité que les communes puissent soustraire les routes forestières à l’interdiction de circuler sans l’accord du département (www.vd.ch).
ZÜRICH: 124 Kantonsräte stimmen dem neuen Tierseuchengesetz zu; nur die 11 zum Schluss der Sitzung noch anwesenden Vertreter der FDP sagen Nein. Das Gesetz dient als Basis für Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, darunter die Entschädigung von Tierhaltern bei Schäden durch Impfungen. Kommt ein Tier durch eine obligatorische Impfung zu schaden, soll der Kanton ersatzpflichtig sein (NZZ, 25.5.).