Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Bodenrecht, Bauordnung, Raumplanung –
Droit foncier, règlements de construction, aménagement du territoire
AARGAU: Mit 108 zu 8 Stimmen stimmt der Kantonsrat am 19.6. der Verfassungsänderung zur Nutzung des tiefen Untergrunds zu. Am 23.9. folgt ihm – bei einer Stimmbeteiligung von 37,4% - auch die Stimmbevölkerung, die der neuen Liste für die Zuständigkeiten des Kantons und somit der der Nutzung des tiefen Untergrunds mit 79,8% zustimmt (AZ, 24.9.).
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden verabschiedet am 29.4. eine Revision des Baugesetzes. Die Anpassungen sehen vor, dass für alle fünf Bezirke des inneren Landes nur noch eine Baukommission zuständig sein soll. Zuvor führte jeder Bezirk seine eigene Baukommission, was zu unterschiedlicher Behandlung von Baueingaben geführt hatte (NZZ, 30.4.).
BASEL-STADT: 1) Die Volksinitiative „CentralParkBasel“ wird vom Parlament für rechtlich zulässig erklärt. Das Anliegen fordert über dem Gleisfeld zwischen Bahnhofpasserelle und Margarethenbrücke eine Überdeckung mit einem öffentlichen Park. Der Grosse Rat beschliesst mit grosser Mehrheit, die Initiative zur Berichterstattung an den Regierungsrat zu überweisen und lehnt dabei einen Antrag der SVP ab, welche das Begehren direkt dem Volk zur Abstimmung vorlegen will (BaZ, 19.5. und 28.6.). –  2)  Mit dem vom Regierungsrat erstellten Nachnutzungskonzept für den Kasernenhauptbau wird der Initiative, die eine grosszügige Öffnung der Kaserne zum Rhein fordert, ein Gegenvorschlag unterbreitet. Für die Gesamtsanierung der Kaserne beantragt der Regierungsrat einen Projektierungskredit von CHF 2.3 Mio. Der Grosse Rat überweist die Initiative sowie den regierungsrätlichen Ratschlag an seine Kommission zum Verfassen des Mitberichts (BaZ, 29.8.; www.bs.ch). –  3)   Der Grosse Rat erklärt die formulierte Initiative „Boden behalten – Basel gestalten!“, welche für einen sorgfältigeren Umgang mit der Ressource Boden wirbt, für rechtlich zulässig. Das Begehren der Stiftung Habitat verlangt, dass der Kanton sein Land nur gegen gleichwertigen Ersatz verkaufen darf. Die Initiative soll dem Volk erst nach Berichterstattung durch den Regierungsrat vorgelegt werden (BaZ, 20.9.). –  4) Die Volksinitiative „Grossbasler Rheinuferweg jetzt!“, welche einen durchgehenden Fussweg als Steg zwischen Wettsteinbrücke und Mittlerer Brücke fordert, wird im Oktober erfolgreich eingereicht (BaZ, 4.11.). –  5) Einstimmig unterstützt der Grosse Rat ein neues Gesetz, welches den im Vorjahr angenommenen Gegenvorschlag zur Familiengarten-Initiative wortgetreu umsetzt (BaZ, 20.12.; siehe SPJ 2011, S. 407).
GENÈVE: 1) Suite à la fermeture de plusieurs lieux (Artamis, squats) et au lancement d’une pétition, le Parlement genevois a modifié la Loi sur l’aménagement afin de faciliter l’accès des activités culturelles aux zones industrielles (TG, 4.4.). – 2) Par 53 voix contre 26, le Grand Conseil genevois a adopté un projet de loi sur la « cohésion sociale en milieu urbain ». Ce projet vise à réduire les inégalités socio-économiques en augmentant les moyens et les effectifs dans les quartiers défavorisés (LT, 20.4.).
NIDWALDEN: Der Landrat stimmt in zweiter Lesung der Ablösung des Einführungsgesetzes zum ZGB durch das Flurgenossenschaftsgesetz (FlurG) zu. Dadurch sollen die Bestimmungen zur Flurgenossenschaft den heutigen Bedingungen angepasst werden (www.nw.ch).
SOLOTHURN: Einstimmig verabschiedet der Kantonsrat die teilrevidierte Bauverordnung. Mit der neuen Verordnung werden interkantonale Baubegriffe übernommen und vier kantonsrätliche Aufträge umgesetzt. Die Ausnützungsziffern werden Geschichte und durch die Geschossflächenziffer abgelöst. Die Autonomie der Gemeinden wird dadurch stark erhöht. Baugesuche für Solaranlagen, Wärmepumpen und Fassadenisolationen bei bestehenden Gebäuden müssen nicht mehr publiziert werden (SZ, 6.9.).
THURGAU: Das vom Grossen Rat totalrevidierte Planungs- und Baugesetz kommt am 17.6. zur Abstimmung. Gegen die Gesetzesänderung war das Behördenreferendum ergriffen worden. Das Gesetz hat zum Ziel, effiziente Steuerungs- und Planungsinstrumente für die nachhaltige räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau zur Verfügung zu stellen. Für die Gegner der Vorlage ist dies jedoch zu restriktiv. Weiter wird eine höhere Abgabenlast durch die geplante Mehrwertabgabe befürchtet. Die Stimmbevölkerung folgt jedoch der Regierung und dem Grossen Rat mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,8%. Dieser hat das Gesetz in der Schlussabstimmung mit 80 zu 38 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 30,2%. (Botschaft zum Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 21. Dezember 2011; www.tg.ch).
ZÜRICH: Der Regierungsrat beschliesst, das kantonale Geoinformationsgesetz zusammen mit dem Bundesgesetz über Geoinformation auf den 1.11.2012 in Kraft zu setzen. Das Gesetz betrifft sämtliche Daten mit einem räumlichen Bezug wie Vermessungen und Leitungen im Boden. Mit der Harmonisierung der Gesetze sollen Kosten gespart werden (NZZ, 25.7.).