Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
BASEL-LANDSCHAFT: Das Initiativkomitee „Förderung des selbst genutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus“ reicht am 10.8. mit 2 500 Unterschriften eine Initiative zur Gleichstellung der privaten und genossenschaftlichen Wohneigentumsförderung ein. Die Initiative nimmt Forderungen der beiden eidgenössischen Bausparinitiativen auf, welche im Juni des Berichtsjahres abgelehnt wurden. Darüber hinaus fordert die Initiative verdichtetes Bauen, um eine haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden zu gewährleisten. Ein weiteres Anliegen der Initiative betrifft die Förderung altersgerechter Wohnmöglichkeiten (BaZ, 11.8.).
BASEL-STADT:
1) Die Volksinitiative „Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle“ des Mieterverbandes wird für rechtlich zulässig erklärt. Die Regierung beschliesst, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Während die Initiative insbesondere auf bezahlbaren Wohnraum für den Mittel- und Unterstand abzielt, erwähnt dies der Vorschlag der Regierung nicht explizit (BaZ, 28.8.; www.bs.ch; siehe SPJ 2011, S. 408). –
2) Die zweite Mietsverbands-Initiative mit dem Titel „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle!“ wird für rechtlich zulässig erklärt. Das Anliegen verlangt, dass Mieterinnen und Mieter im Schlichtungsverfahren keine Gerichtskosten oder weitere Auslagen zu tragen haben (BaZ, 17.10.; www.bs.ch; siehe SPJ 2011, S. 408). – 3
) Einstimmig stimmt der Grosse Rat einer gesetzlichen Änderung zu, welche die in der Kantonsverfassung festgeschriebene Bestimmung zur Gleichstellung von Leuten mit und ohne Behinderung bezüglich Zugangs zu Bauten und Anlagen umsetzen soll. Der Umbau einer Anlage zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs sei insofern zumutbar, als dass die Umbaukosten nicht höher als drei Prozent des Gebäudeversicherungswertes oder nicht höher als CHF 150 000 liegen (BaZ, 13.9.).
GENÈVE : Le Grand Conseil a voté un projet de loi sur la „cohésion sociale en milieu urbain“. Par ce texte, l’exécutif veut coordonner différentes politiques existantes, concernant l’emploi, la formation, le logement, la santé ou encore le sport en faveur des parties les plus déshéritées du canton. Le texte a été adopté par 53 oui (gauche, PDC, MCG) contre 36 non (PLR, UDC) (LT, 20.4., TG, 20.4.).
– 2) En mai, Le Grand Conseil genevois a invalidé l’initiative « « Stop au retour des congés-ventes. Halte à la spéculation ! », lancée par l’ASLOCA, car l’unité de la matière n'était pas respectée et le texte n'était pas conforme au droit supérieur. Pour les mêmes raisons, le Grand Conseil a invalidé une autre initiative de l’ASLOCA « Bureaux et logements de luxe, ça suffit! Construisons des logements locatifs et bon marché » ().
www.ge.ch
ZÜRICH: 1) Die Wohnbaugenossenschaft Zürich (SVW) hat zusammen mit Politikern aus SP, EVP, CVP und BDP ein Komitee gebildet und eine Volksinitiative mit dem Titel «Bezahlbar wohnen im Kanton Zürich» lanciert. Sie fordert durch eine Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, dass der Kanton und die Gemeinden durch günstige Darlehen den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern (NZZ, 25.4.).
– 2) Mit 91 zu 84 Stimmen schreibt der Kantonsrat in zweiter Lesung im Planungs- und Baugesetz vor, dass nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten kleiner Mehrfamilienhäuser (5-8 Wohnungen) an behinderte Menschen gedacht werden muss. In Neubauten mit mehr als 4 Wohnungen und Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen muss mindestens ein Stockwerk für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Gestrichen wurde aufgrund des Rückkommensantrags der SVP ein Passus, wonach auch bei Umbauten die Zugänge «zu allen Einheiten für Behinderte anpassbar» gemacht hätten werden müssen (TA, 4.9.; NZZ, 23.10.).
– 3) Die Zürcher Stimmbevölkerung will, dass in Zeiten des Wohnungsmangels mitgeteilt werden muss, welchen Mietzins die Vorgänger bezahlt haben. Sie unterstützt mit 52,3% bei einer Stimmbeteiligung von 35% die Volksinitiative «Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)» (NZZ, 26.11.).
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