Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Gesundheitswesen – Santé publique
AARGAU: Ausgelöst durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf eidgenössischer Ebene, revidiert der Grosse Rat das Pflegegesetz. Das Ziel ist, die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Die Patientenbeteiligung für Spitexleistungen soll 20% betragen. Das Pflegegesetz wird am 23.9. mit 65,4% angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 37,5% (AZ, 24.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat lehnt die Initiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ ab. Das Begehren ist vom Wirteverband initiiert worden und verlangt eine Lockerung des Nichtraucherschutzes. Konkret sollten Restaurants mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter von Rauchverbot ausgenommen werden. Die SVP, die Parteiunabhängigen und die Regierung befürworten die Initiative. Eine Allianz aus SP, FDP, CVP und EVP lehnt das Begehren jedoch ab. Unter anderem weisen die Gegner darauf hin, dass der Wirteverband nicht belegen konnte, dass seit der Einführung des Rauchverbots ein „Beizensterben“ stattgefunden hätte. Die Volksabstimmung wird am 3.3.13 stattfinden (SGT, 21.2.; siehe SPJ 2010, S. 344, SPJ 2011, S. 414).
JURA: En deuxième lecture, la modification de la loi sanitaire concernant la mise à disposition du public d’appareils de bronzage (solarium) est adoptée par 47 voix contre 1 (QJ, 26.9.).
OBWALDEN: Der Kantonsrat überweist einstimmig ein Postulat betreffend Verbot von Tabakverkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung das neue Gesundheitsgesetz angenommen. Neu dürfen sämtliche Ärzte Medikamente abgeben. Da dies umstritten ist, legt der Kantonsrat für die Abstimmung vom 25.11. neben dem eigentlichen Gesundheitsgesetz, in dem die Medikamentenabgabe mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlaubt wird auch eine Variante vor, die das Gesetz mit eingeschränkter ärztlicher Medikamentenabgabe regelt. Die Stimmbevölkerung folgt allerdings den Behörden und nimmt die Totalrevision mit 88,6% Ja-Stimmenanteil an. Die Variante wird ebenfalls deutlich mit 71,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Stimmbeteiligung beträgt 56,9% (SN, 22.5.; www.sh.ch).
THURGAU: Im Berichtsjahr beschliesst der Grosse Rat eine Anpassung des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Konkret geht es um die Bestimmung, wonach Medizinalpersonen, die von der Notfalldienstpflicht befreit sind, eine Abgabe zu leisten haben. Diese Abgabepflicht war nach erfolgtem Urteil des Bundesgerichts (2C_807/2010 vom 25.10.11) als öffentlich-rechtliche Forderung zu verstehen, weshalb sie einer formell-gesetzlichen Grundlage bedurfte. Diese soll mit behandelter Gesetzesrevision geschaffen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert die Legislative klar mit 117 zu 0 Stimmen (Botschaft betreffend die Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 20.3.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.).
VAUD: Le peuple vaudois a rejeté l’initiative lancée par l’association Exit afin d’autoriser le suicide assisté dans les EMS. 59.1% des votants ont ainsi refusé l’initiative « pour le droit de mourir dans la dignité ». Cependant, les Vaudoises et Vaudois ont accepté le contre-projet proposé par le gouvernement avec 61.6% des voix. Ce dernier reconnaît la possibilité de recourir au suicide assisté, mais il ajoute un cadre légal plus complet. Par exemple, le patient devra remplir les trois conditions suivantes: être capable de discernement au moment de sa décision, exprimer sa volonté de manière persistante et souffrir d’une maladie ou de souffrances graves et incurables. Ce contre-projet avait le soutien de tous les partis politiques, alors que l’initiative avait été rejetée par le camp bourgeois (www.vd.ch; LT, 18.6.).