Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Spitalwesen – Hôpitaux
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung kommt es zu einer Volksabstimmung zur Verselbständigung der Spitäler und Kantonalen Psychiatrischen Dienste. Am 11.3. stimmt die Baselbieter Bevölkerung dem Vorhaben bei einem Stimmenanteil von 45% mit 64,3% Ja-Stimmen zu. Mit Annahme der Initiative werden die Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in öffentlich-rechtliche Anstalten mit dem Namen „Kantonsspital Baselland“, resp. „Psychiatrie Baselland“, zusammengefasst (BaZ, 12.3.; www.baselland.ch). – 2) Mit 68 zu 11 stimmt der Landrat einer Motion zur Ausarbeitung einer Standesinitiative zu, welche den Kantonen mehr Mitspracherecht zur Festlegung der Spitaltarife gewähren soll. Bis anhin sieht das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz vor, dass Spitaltarife ausschliesslich zwischen Krankenkassen und Spitälern verhandelt werden. Die Mehrheit im Landrat verspricht sich durch ein kantonales Mitspracherecht tiefere Tarife (BaZ, 30.11. und 3.12.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet Ende August eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Zum einen wurde die Revision fällig, um Bundesrecht nachzuvollziehen; andererseits sollten die Anforderungen an die Kliniken für die Aufnahme auf die Spitalliste festgeschrieben werden. Die Aufnahme auf die Spitalliste ist Voraussetzung für einen Leistungsauftrag des Kantons. Die Revision ist grundsätzlich unbestritten. Lediglich der Antrag der Ratslinken, wonach die Spitäler zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für ihre Belegschaft gezwungen werden sollen, um die Aufnahmekriterien für die Spitalliste zu erfüllen, gibt zu Diskussionen Anlass. Die bürgerliche Mehrheit lehnt den Antrag jedoch ab. In der Schlussabstimmung passiert die Vorlage mit 81 zu 6 Stimmen bei 12 Enthaltungen (SoS, 1.9.).
OBWALDEN: Am 11.3. heisst die Stimmbürgerschaft einen Kantonsratsbeschluss über den Umbau und Ersatz des Bettentraktes des Kantonsspitals Obwalden mit einer Mehrheit von 87,4% gut. Mit einer Beteiligung von 54,3% folgen die Stimmberechtigten dem Ansinnen des Kantonsrates, der die als zu klein und als ungenügend eingerichtet befundenen Patientenzimmer den heutigen Standards anpassen will (www.ow.ch).
SOLOTHURN: Bei der Volksabstimmung vom 17.6. bewilligen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 81,4% Ja-Stimmenanteil einen Verpflichtungskredit über insgesamt rund CHF 340 Mio. für einen Neubau des Bürgerspitals Solothurn. Die Beteiligung beträgt 40,9% (www.so.ch).
ZÜRICH: In der Abstimmung vom 17.6. hat das Stimmvolk mit 66,7% einem Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz zugestimmt. Das neue Gesetz regelt die Verantwortung des Kantons in Sachen Spitalversorgung und die Spitalfinanzierung. Die zweite Variante der Regierung wie auch der Gegenvorschlag des Referendumskomitees wurden abgelehnt (mit 47,9% bzw. 49,0%; NZZ, 18.6.).