Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Sozialfürsorge – Assistance sociale
AARGAU: Mit einer Standesinitiative will der Aargau beim Bund Druck für zusätzliche Asylunterkünfte machen (AZ, 6.6.).
GLARUS: Eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe wird von der Landsgemeinde klar angenommen. Es sieht eine „moderate“ Verschärfung des Sozialhilfegesetzes vor, indem die Möglichkeit zur Sozialinspektion geschaffen wird. Diese soll falsche oder unvollständige Angaben zu persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen aufdecken. Ein entsprechender Streichungsantrag unterliegt klar, womit das Gesetz unverändert angenommen wird (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
TESSIN: Eine kantonale Volksinitiative zur Einführung eines neuen Artikels im kantonalen Sozialhilfegesetz gelangt am 23.9. zur Abstimmung. Die Einführung eines Beitrages für ausserordentliche Ausgaben für Betagte wird jedoch mit 60,7% der Stimmen abgelehnt. Die Beiträge hätten zur Unterstützung bedürftiger älterer Menschen gedient sowie dem demografischen Wandel der Gesellschaft Rechnung getragen. Steuereinnahmen von rund CHF 16 Mio. hätten daraus resultiert (Stimmbeteiligung: 41,2%; www.ti.ch). – 2) 68 Gemeinden haben erfolgreich das Referendum gegen die Reorganisation der Erwachsenenschutzbehörden (früher Vormundschaftsbehörden) ergriffen. Der Grosse Rat hatte mit 55 gegen 13 Stimmen (5 Enthaltungen) die Reform deutlich gutgeheissen. Demnach sollten die kommunalen Schutzbehörden professionalisiert werden und einen Anstellungsgrad von mindestens 80% bereitstellen. Arbeitskontinuität und gerechtere Entscheidungen sollten dadurch begünstigt werden. Dies ist das erste Referendum, welches gemeinsam von den Tessiner Gemeinden ergriffen wurde (CdT, 22.11.).