Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Hochschulen – Universités
BERN: Der Grosse Rat bewilligt einen Ausführungs- und Finanzierungskredit in der Höhe von CHF 38.6 Mio. für den Umbau des Zentrums für Sport und Sportwissenschaften der Universität Bern (Bund, 22.11.).
GLARUS: Die Landsgemeinde Glarus folgt im Sachengesetz der landrätlichen Zustimmung. Die Revision des Gesetzes lehnt sich an das Graubündner System an und soll dem Kanton Glarus den Beitritt zum neuen Stipendienkonkordat (Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge) ermöglichen. Dazu wird unter anderem der maximale Stipendienbetrag nach oben angepasst und weitergehende Stipendienleistungen für Ausbildungen im Ausland sind vorgesehen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 36 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: 1) Im September des Berichtjahrs stimmt die Stimmbevölkerung über einen Kredit zugunsten des Neubaus des Forschungszentrums der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) über CHF 61.9 Mio. ab, wovon der Kanton CHF 41.9 Mio. und die Stadt Rapperswil CHF 20 Mio. übernimmt. Die Mitträgerkantone Schwyz und Glarus beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Der Neubau wird als nötig erachtet, weil sich die Studentenzahl seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat und ein weiteres Wachstum erwartet wird. Die Stimmbevölkerung unterstützt das unbestrittene Neubauprojekt mit 77,7% bei einer Stimmbeteiligung von 43,7% (SGT 24.9.). – 2) In einer im November durchgeführten Abstimmung geht es um den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal. Geplant ist eine Integration verschiedener Forschungsakteure, unter anderem der ETH Zürich und der Universität Liechtenstein, am Standort Buchs. Bezweckt wird eine Intensivierung der interdisziplinären Hightech-Forschung im St. Galler Rheintal. Die Vorlage ist nicht umstritten und wird bei einer Stimmbeteiligung von 29,2% mit 76,9% Ja-Stimmen angenommen (SGT, 26.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat genehmigt in der zweiten Beratung mit 108 gegen 0 Stimmen per Dekret den Beitritt des Kantons Luzern zur neuen Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung und gleichzeitig die Aufhebung des Gesetzes über die Hochschulen des Kantons Luzern in der Fachhochschule Zentralschweiz. Luzern führt ab August 2013 eine eigene PH. Umstritten im Parlament ist eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für die PH-Ratsmitglieder. Die Beschränkung wird auf Antrag von Adrian Bühler (CVP) aus dem Gesetz gekippt. Eine Beschränkung sei unnötig, da die Regierung im Streitfall Mitglieder nicht mehr wählen müsse (NLZ, 11.12., www.lu.ch).
OBWALDEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 50 Stimmen ohne Gegenstimme den Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (www.ow.ch).
SCHWYZ: Da das Heilpädagogische Zentrum Innerschwyz in Ibach zu klein wird, befürworten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 17.6. ein Bauprojekt über CHF 1.56 Mio. für einen Neubau in Goldau. 73,7% der Berechtigten stimmen dem Verpflichtungskredit zu. Die Beteiligung liegt bei 41,4% (www.sz.ch).
THURGAU: Der Grosse Rat nimmt 2012 eine Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) an. Die Regierung beantragt die Anpassungen nachdem der Kanton Thurgau der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen beigetreten ist. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Brückenangebote (nach 2004 wieder) beitragsberechtigt sein sollen. Weiter soll der Höchstansatz für Studierende der Tertiärstufe um CHF 1 000 auf CHF 16 000 erhöht werden. Die Vorlage wird vom Rat mit 121 zu 0 Stimmen angenommen (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 29.11.11; Protokoll des Grossen Rates Nr. 80 vom 9.5.).
ZUG: Das Konkordat zur Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wurde im August 2012 aufgelöst. Doch der Kanton Zug will auch künftig Lehrer ausbilden. Der Zuger Kantonsrat spricht sich klar für eine eigene Pädagogische Hochschule aus. Die neue PH Zug wird rund CHF 8 Mio. pro Jahr kosten. Steigen werden dabei die Lohnkosten - was die Angestellten der Hochschule freuen wird: Sie werden neu nach Zuger Personalrecht angestellt und erhalten dadurch für die gleiche Arbeit mehr Lohn. Definitiv entschieden über eine PH Zug wird erst in der zweiten Lesung des Gesetzes im Jahr 2013 (NLZ, 14.12.).