Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Kulturförderung – Promotion de la culture
BASEL-STADT: 1) Die Volksinitiative „Lebendige Kulturstadt für alle!“ wird für rechtlich zulässig erklärt und soll dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen werden (www.bs.ch). –  2) Der Grosse Rat beschliesst ein Gesetz über die Basler Herbstmesse, welches die Forderungen der Initiative „zum Schutz der Basler Herbstmesse“ teilweise berücksichtigt. Die Initianten ziehen das Begehren daraufhin zurück (BaZ, 15.3. und 14.4.).
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet das neue Kulturförderungsgesetz, das den Kanton zur Förderung des Brauchtums, der kulturellen Vielfalt in den Regionen sowie der Kultur von Minderheiten verpflichtet. Sämtliche bernischen Gemeinden haben Beiträge an Kulturstätten von regionaler Bedeutung zu leisten. Die Einrichtungen von nationaler Bedeutung unterstützt der Kanton künftig hingegen ohne Gemeinden. Der Beitrag an den Kulturförderungsfonds wird auf 20 Prozent des Kantonsanteils aus den Lotteriegewinnen beschränkt (BZ, 13.6.).
GLARUS: Die Landsgemeinde behandelt im Berichtsjahr die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten. Die Regierung und der Landrat streben eine Totalrevision an, weil das Gesetz unsystematisch und veraltet sei. Ebenfalls mangele es dem Erlass an klaren Regeln bezüglich Verteilung der Mittel aus dem Lotterie- und Wettwesen. Das neue Gesetz soll gemäss Antrag der Regierung und des Landrats auf Gesetzesstufe Kriterien für die Zuweisung der Mittel an den Sport-, den Kultur- und den Sozialfonds festlegen, wobei die entsprechenden Anteile neu vom Landrat (bisher: Regierungsrat) festgelegt werden sollen. Die Landsgemeinde lehnt dieses Ansinnen mit Verweis auf die mögliche Politisierung der Mittelverteilung jedoch ab und belässt die Kompetenz zur Zuteilung der Anteile beim Regierungsrat. Bereits in der landrätlichen Beratung scheitert ein Antrag, der einen fixen Verteilschlüssel im Gesetz festschreiben wollte. Den übrigen Bestimmungen stimmt die Landsgemeinde zu (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 87 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat berät im November erstmals die Einheitsinitiative für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St. Gallen (Bibliotheksinitiative). Diese ist mit über 10 000 Unterschriften eingereicht worden und verlangt faktisch die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek St. Gallen. Weiter soll der Kanton alleiniger Träger der Publikumsbibliotheken werden und diese mit Aufbau- und Betriebsbeiträgen unterstützen. Die Kantonsregierung erarbeitet einen Gegenvorschlag zur Initiative, der die Bereitstellung von Publikumsbibliotheken auf dem Land weiterhin im Verbund mit den Gemeinden sicherstellen will. Besonders die FDP macht sich für eine möglichst weitgehende Gemeindeautonomie stark. In ihrem Gegenvorschlag unterstützt die Exekutive jedoch die Idee einer Zusammenlegung von städtischer und kantonaler Bibliothek in der Stadt St. Gallen. Das Ratsplenum lehnt die Initiative mit 93 zu 8 Stimmen ab und unterstützt den Gegenvorschlag mit 71 zu 32 Stimmen. Lediglich die SVP steht sowohl dem Initiativbegehren als auch dem Gegenvorschlag kritisch gegenüber. Die zweite Lesung ist auf 2013 angesetzt (SGT, 29.11.; siehe SPJ 2011, S. 422).
SCHWYZ: Mit 76 Ja- zu 11 Nein-Stimmen beschliesst der Kantonsrat einen Kredit in der Höhe von CHF 2.6 Mio. für die Neukonzeption der Ausstellung des Bundesbriefmuseums. Alle Fraktionen sind sich über die Notwendigkeit dieses Vorhabens einig, da das Bundesbriefmuseum und die Ausstellung dem Kanton Schwyz gehören (NLZ, 22.11.).
URI: Das Stimmvolk lehnt eine Juso-Initiative für den Bau und Unterhalt eines Jugendkulturzentrums mit 79,0% Nein-Stimmen ab. Auch der vom Kanton gleichzeitig vorgelegte neue Kinder- und Jugendförderartikel, der eine Voraussetzung für die Gestaltung der künftigen Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri hätte bilden sollen, wird mit 51,2% Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,8%. (NLZ, 16.4.; www.ur.ch).