Année politique Suisse 2012 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Bürgerrecht und Stimmrecht
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Bürgerrecht
Im vergangenen Berichtjahr nahm der Nationalrat eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Einführung einer Einbürgerungscharta entgegen dem Ablehnungsantrag des Bundesrates an. Der Ständerat hingegen lehnte die Motion auf Antrag seiner Kommission aus zwei Gründen ab: Erstens bilde der Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bereits eine gesetzliche Grundlage für eine solche Charta und zweitens verstiesse die Möglichkeit der Aberkennung des Bürgerrechts gegen die in der Verfassung geforderte Gleichbehandlung [29].
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates war 2011 nicht auf den erwähnten Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes eingetreten. Dieser Antrag sollte eigentlich im Frühjahr 2012 von der grossen Kammer beraten werden. Am 24. Februar des Berichtjahres machte jedoch die Kommission eine Kehrtwende und beschloss mit 16 zu 6 Stimmen doch auf die Vorlage einzutreten. Da noch keine Detailberatungen durchgeführt werden konnten, wurde die Vorlage aus dem Sessionsprogramm gestrichen [30].
Das Thema der Einbürgerung blieb jedoch auf der Traktandenliste des Nationalrates und wird es auch in Zukunft bleiben. So stimmte der Nationalrat nach 2010 zum zweiten Mal einer Fristverlängerung für die Motion der SVP-Fraktion zu. Diese Motion fordert, dass der Besitz einer Niederlassungsbewilligung die Voraussetzung für die Einbürgerung wird [31].
 
[29] Mo. 10.3067: AB SR, 2012, S. 76 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 28.
[30] BRG 11.022: BBl, 2011, S. 2825.
[31] Mo. 06.485: AB NR, 2012, S. 2242.