Année politique Suisse 2012 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Waffenrecht
Mit der Absicht den Schutz vor Waffenmissbrauch zu stärken, reichte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 2011 eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und allfällige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Waffen durch die Polizei beschlagnahmt werden können und die Koordination zwischen den kantonalen und nationalen Behörden verbessert wird. Beide Räte stimmten dem Anliegen zu und überwiesen die Motion an die Regierung [72].
Der Schutz vor Waffenmissbrauch beschäftigte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Sie reichte eine Motion ein, welche eine unverzügliche und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren forderte. Der Bundesrat befürchtete eine Überbelastung der Militärbehörde sowie Probleme bezüglich des Datenschutzes. Der Ständerat änderte nun die Motion dahingehend ab, dass die Armee nur über Strafverfahren informiert wird, bei denen ein Gewaltpotential der beschuldigten Person ersichtlich ist. Zudem sollen bei Anzeichen auf eine Gefährdung zivile und militärische Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen und Armeewaffen anordnen können. Der Nationalrat nahm diese Änderungen in der Herbstsession an und überwies die Motion an den Bundesrat [73].
Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, welches den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Bekämpfung des Waffenmissbrauches beauftragt [74].
 
[72] Mo. 11.4047: AB SR, 2012, S. 72 f.; AB NR, 2012, S. 1674 ff.
[73] Mo. 12.3007: AB NR, 2012, S. 49 ff. und 1675; AB SR, 2012, S. 365; SGT, 29.2.12.
[74] Po. 3006: AB NR, 2012, S. 49.