Année politique Suisse 2012 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Gerichte
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin [49].
Eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion wollte die parlamentarische Arbeit in Bezug auf die eidgenössischen Gerichte stärken. Der Vorstoss hätte die Gerichtspräsidenten immer dann zu persönlichen Anhörungen verpflichtet, wenn die Kommissionen Erlasse diskutieren, welche die Zuständigkeit, Organisation oder Verfahren der eidgenössischen Gerichte tangiert. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte noch 2011 – nach Anhörung des Bundesgerichtspräsidenten, der das Anliegen befürwortete – empfohlen, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission entschied dann aber einstimmig gegen das Ansinnen. Sie monierte, dass die Sitzungsteilnahmepflicht zu weit gehe und gar ein Problem für die Gewaltentrennung darstellen könne. In der Folge schloss sich die nationalrätliche Kommission im Sommer des Berichtsjahres dieser Begründung an. Ihrer mit 17 zu 7 Stimmen beschlossenen Empfehlung, der Initiative keine Folge zu geben, folgte der Nationalrat in der Herbstsession gegen die geschlossene SVP-Fraktion und drei BDP-Stimmen mit 124 zu 52 [50].
Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt [51].
Auch die Richterstellen des Bundesstrafgerichts waren Gegenstand eines Vorstosses der Rechtskommissionen beider Kammern. Der parlamentarischen Initiative der RK-S, zwei Verordnungen auszuarbeiten, mit denen erstens die Zahl der nebenamtlichen Richterstellen am höchsten Strafgericht auf höchstens drei festgelegt und zweitens die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen entsprechend der Bestimmungen für nebenamtliche Richterstellen am Bundesgericht geregelt werden soll, gaben beide Kommissionen ihre Zustimmung. Die beiden bereits vorliegenden Verordnungen wurden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst, von den Räten im Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt [52].
Die Rechtskommission des Ständerates stimmte im Berichtsjahr einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu, mit der auf Begehren des Bundesstrafgerichtes das Strafbehördenorganisationsgesetz geändert werden soll. Neu soll das Bundesstrafgericht Vizepräsidien einrichten und über wichtige Fälle mit drei Richterinnen und Richtern urteilen können. Der geplante Revisionsentwurf lag im Berichtjahr noch nicht vor [53].
Die Änderung der Richterverordnung, mit der die Berechnungsgrundlage der Löhne der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter dem System der Bundesverwaltung angepasst und deren Höchstalter um 4 bzw. 3 Jahre auf 68 Jahre angehoben werden soll, passierte auch die kleine Kammer ohne Opposition. Der parlamentarischen Initiative der RK-N wurde im Vorjahr bereits in der grossen Kammer einstimmig Folge gegeben. Einzig Thomas Minder (parteilos, SH) machte sich im Ständerat erfolglos gegen die automatische, jährliche Lohnerhöhung um 3% stark [54].
Das Parlament beriet im Berichtjahr das Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis, das auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates zurückgeht. Ziel des Gesetzes ist die Harmonisierung des Beizugs anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen auf eidgenössischer Ebene. Konkret sollte das anwaltliche Berufsgeheimnis besser geschützt und in den Verfahrensgesetzen gleich geregelt werden wie in der Zivil- bzw. der Strafprozessordnung. In beiden Kammern war Eintreten unbestritten und die Vorlage passierte beide Räte ohne grosse Debatte. Umstritten war einzig, ob das Berufsgeheimnis nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte vor der Herausgabe von Korrespondenz schützen soll. Der Ständerat als Erstrat folgte in diesem Punkt knapp dem Bundesrat, der den Schutz nur dann gewähren wollte, wenn Patentanwälte Parteien vor Gericht vertraten und so die Funktion von Rechtsanwälten übernahmen. Der Nationalrat wollte den Schutz hingegen generell anwenden. Der Ständerat folgte der grossen Kammer und nahm das so angepasste Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig (45:0) an. Auch den Nationalrat passierte das Gesetz oppositionslos (188:0 Stimmen) [55].
Ein eigentliches Anwaltsgesetz forderte eine Motion Vogler (csp, OW). Das bestehende Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) erfasse den Anwaltsberuf nicht in seiner Gesamtheit und decke die Lücken nicht, die aufgrund zunehmender Mobilität der Anwaltschaft und der Revision der Zivil- und Strafprozessordnung entstehen. Vor allem beratend tätige Anwältinnen und Anwälte unterstünden dem BGFA nicht. Auch die Zulassung zum Anwaltsberuf sowie die Organisationsmöglichkeiten von Anwaltskanzleien müssten kantonal einheitlich geregelt werden. In der Herbstsession sagte der Nationalrat ja zu diesem Vorstoss. Das auch vom Bundesrat empfohlene Anliegen wurde im Berichtsjahr in der kleinen Kammer allerdings noch nicht behandelt [56].
Im Mai reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine parlamentarische Initiative ein, mit der Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen geschaffen werden sollen. Solche Grundlagen fehlen für Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, für Bundesanwältinnen und -anwälte sowie für stellvertretende Bundesanwältinnen und -anwälte. Das Wiederwahlverfahren soll zudem so angepasst werden, dass Entscheide spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden können. Im Berichtsjahr beschlossen beide RK Zustimmung [57].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat knapp eine auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückgehende Vorlage der RK-N gutgeheissen, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielt. Die Vorlage war nach einigen Debatten im Rat und Diskussionen in der Presse von der SP, den Grünen, Anwälten, Richtern sowie zwölf Kantonen, später dann auch vom Bundesrat begrüsst worden, während FDP und SVP Opposition bekundet hatten. Im Berichtjahr wurde das Geschäft in der kleinen Kammer behandelt. Diese hatte sich bereits bei der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen 2005 sehr schwer getan. In der engagierten und langen Debatte ging es letztlich um die Frage, wer letztverbindlich zuständig sein soll für die Konkretisierung von Verfassungsnormen. Eine Kommissionsminderheit wollte diese Entscheidung politisch, also von den Institutionen (direkte Demokratie, Parlament) fällen lassen und beantragte Nichteintreten. Die Mehrheit der RK-S plädierte hingegen für eine juristische Letztentscheidung. Die sich zu Wort meldenden Befürworter und Gegner der Vorlage gehörten unterschiedlichen Lagern an und ein parteipolitischer Graben konnte nur bedingt ausgemacht werden. Letztlich entschied sich die Mehrheit der kleinen Kammer mit 27 zu 17 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der noch im Dezember über einen Minderheitenantrag der SVP, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, befinden musste. Auch in der grossen Kammer gab es gespaltene Fraktionen. Zwar stimmten die GP und die GLP geschlossen gegen den Minderheitsantrag und die SVP geschlossen dafür, die CVP (19:7 für Nichteintreten), die BDP (6:2), die FDP (18:5) und die SP (6:34 und 1 Enthaltung) waren sich jedoch nicht einig. Mit 101 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag schliesslich angenommen und die auf eine achtjährige Vorlaufzeit zurückblickende Vorlage endgültig abgelehnt. Die Debatte um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit nahm damit ein vorläufiges Ende, die Diskussion um den geeigneten Akteur für die Prüfung der Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Grundrechten war damit aber nicht vom Tisch (vgl. unten) [58].
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Bundesanwaltschaft
Der 2011 erstmals vom Parlament gewählte Bundesanwalt Michael Lauber, trat Ende März nach 100 Tagen im Amt vor die Medien. Nach den stürmischen Zeiten in der Bundesanwaltschaft – Valentin Roschacher hatte 2006 zurücktreten müssen und Erwin Beyeler wurde 2011 vom Parlament abgewählt – hatte Lauber etwas Ruhe ins Amt gebracht und setzte vor allem Zeichen hinsichtlich einer besseren Kommunikation um die Reputation wiederherzustellen. Die Presse stellte dem Neuen ein insgesamt gutes Zeugnis aus; er müsse sich aber bei schwierigen Fällen erst noch bewähren. Lauber ist für vier Jahre gewählt [59].
Erstmals veröffentlichte die neu geschaffene Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einen Tätigkeitsbericht. Alle operativen und nicht operativen Einheiten wurden im Herbst 2011 inspiziert und eine Bestandesaufnahme von Bereichen erstellt, die in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erhalten sollen [60].
Kein parlamentarisches Nachspiel hatte der so genannte Fall Ramos. Der in den USA verurteilte Jose Manuel Ramos war vom ehemaligen Bundesanwalt Roschacher als Vertrauensperson eingesetzt worden, um Geldwäschereifälle aufzudecken. Die Hinweise von Ramos, die aufwändige Untersuchungen evozierten, führten jedoch alle ins Leere. Zwar hatte die GPK diesen Fall 2007 mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, Geri Müller (gp, AG) wollte jedoch mit einer parlamentarischen Initiative eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, die diesen Fall neu und vor dem Hintergrund neuer Informationen noch einmal untersuchen sollte. Der GPK seien Informationen vorenthalten worden. Im Nationalrat wurde dem Anliegen allerdings nicht Folge gegeben. Müller fand lediglich bei seiner eigenen und in der SVP-Fraktion Unterstützung für sein Anliegen [61].
 
[49] AB NR, 2012, S. 2294 ff.; NZZ, 14.6., 25.6. und 27.9.12; TAM, 28.9.12; NZZ und Lib., 13.12.12.
[50] Pa.Iv. 10.425: AB NR, 2012, S. 1398 f.
[51] Pa.Iv. 12.425: AB NR, 2012, S. 2225 f.; Lorenz Meyer: BRG 12.002: Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2011; AB NR, 2012, S. 838 ff.; SGT, 6.1.12; NZZ, 14.3.12; SGT, 20.4.12; NZZ, 15.6.12.
[52] Pa.Iv. 12.462.
[53] Pa.Iv. 12.426: Medienmitteilung RK-N vom 27.4.12 und RK-S vom 24.8.12.
[54] Pa.Iv. 10.505: AB SR, 2012, S. 42 ff.; SPJ 2011, S. 52.
[55] BRG 11.067: AB SR, 2012, S. 222 ff., 840 f., 935; AB NR, 2012, S. 1197 ff; 1819; Motion RK-N 09.3362: SPJ 2010, S. 45.
[56] Mo. 12.3372: AB NR, 2012, S. 1792.
[57] Pa.Iv. 12.434: Medienmitteilung der RK-S vom 22.5.12.
[58] Pa.Iv. 05.445 (Studer) und Pa.Iv. 07.476 (Müller-Hemmi): AB SR, 2012, S. 432 ff.; AB NR, 2012, S. 1968 ff.; NZZ, 24.2.12; Presse vom 1.3.12; NZZ, 4.6. und 4.12.12; TA 5.6.12; Presse vom 6.6.12; NZZ, 3.11. und 4.12.12; SPJ 2011, S. 52.
[59] Presse vom 31.3.12; WW, 29.9.12; Blick, 22.12.12; SPJ 2011, S. 52 f.
[60] NZZ, 26.4.12.
[61] Pa.Iv. 11.496: AB NR, 2012, S. 1621 ff.