Année politique Suisse 2012 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Landesverteidigung und Gesellschaft
Auch 2012 wurde die Jahresstudie „Sicherheit“ zur Ermittlung der Meinungsbildung in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz publiziert. Aus der von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) gemeinsam erstellten Studie ging hervor, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer sicher fühlen und sich hinsichtlich der Entwicklung des Landes optimistisch zeigen. Zudem gaben wie im Vorjahr neun von zehn Befragten an, sich „sehr“ oder „eher“ sicher zu fühlen. Damit bestätigte sich der Befund aus dem vergangenen Jahr, als eine markante Steigerung des Sicherheitsempfindens verzeichnet wurde. Ähnliches wird auch in Bezug auf das Vertrauen in die Institutionen festgestellt: Die Werte des Vorjahres wurden weitgehend bestätigt. So genoss die Armee mit einem Wert von 6,3 (auf einer Skala von 1 bis 10) nach wie vor mittleres Vertrauen. Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Armee wurde durch die Einschätzung der Notwendigkeit und Bedeutsamkeit der Armee erhoben. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zustimmung zur Notwendigkeit der Armee um 4 Prozentpunkte auf 75% ab. Die starke Zunahme der Unterstützung durch die 20 bis 29-Jährigen hat sich dabei etwas relativiert und gegenüber 2011 ebenfalls abgenommen. Sie lag nun bei 63% (-6 Prozentpunkte). Die zum zweiten Mal erhobene Zufriedenheit mit der Armee blieb mit 6,2 (Skala von 1 bis 10) auf dem Niveau des Vorjahres (6). Die Rolle der Armee kann 2012 als umstritten bezeichnet werden: 48% sprachen sich für eine Abschaffung der Wehrpflicht aus – 10 Prozentpunkte mehr als 2011. Die Gruppe derjenigen, welche einer Abschaffung der Armee zustimmen würden war ebenfalls um 4 Prozentpunkte auf 16% gewachsen. Über die Frage, ob die Armee als Milizarmee oder als reine Berufsarmee ausgestaltet werden soll, herrschte auch 2012 keine Einigkeit: 52% (+4 Prozentpunkte) der Befragten sprachen sich für eine Milizarmee aus, während unverändert 43% die Landesverteidigung eher in die Hände einer Berufsarmee legen würden. In der Studie „Sicherheit 2012“ wurde zudem erstmals die Einstellung zur Vereinbarkeit von Militärdienst und Arbeitsleben erfasst. 58% der Befragten gaben dabei an, dass Militärdienstleistende auf die Unterstützung der Arbeitgebenden zählen könnten und 54% finden, dass die Mehrfachbelastung durch den Militärdienst bewältigbar sei. Der Anteil jener, die gar keine Unterstützung durch die Arbeitgeber orten, ist jedoch mit rund einem Drittel (32%) nicht unbedeutend. Ähnliches führte die Frage nach der Vereinbarkeit einer Milizkarriere mit dem Arbeitsleben zu Tage: Lediglich 37% sehen durch eine Offizierslaufbahn bessere berufliche Chancen. Gar ein Viertel der Befragten stimmte der Aussage zu, dass eine Milizkarriere Nachteile im Arbeitsleben mit sich ziehe. Die Studie wies überdies darauf hin, dass in verteidigungstechnischen Fragen direktdemokratische Prinzipien hochgehalten werden: 78% der Befragten hiessen gut, dass das „Schweizer Volk auch bei Militärfragen das letzte Wort hat“ [1].
Eine von Bundesrat Maurer ins Leben gerufene Milizkommission hat 2012 erstmals in einem Bericht eine Übersicht über die Kosten und den Nutzen der Armee dargelegt. Darin wird aufgezeigt, dass der Nutzen der Armee in ausserordentlichen Lagen ein Vielfaches der jährlichen Kosten betrage. In normalen Lagen sei der Gegenwert in Form von Leistungen der Armee und positiven volkswirtschaftlichen Effekten immer noch beträchtlich. Der Erhalt der Einsatzfähigkeit der Armee zum Schutz von Staat und Bevölkerung sowie zentralen Werten und Standortfaktoren sei nicht nur mangels ziviler Alternativen zwingend, sondern in Anbetracht der hoch entwickelten, global vernetzten Volkswirtschaft auch ökonomisch sinnvoll. Die Milizkommission C VBS ist eine Gruppe von Miliz-Generalstabsoffizieren, die von Verteidigungsminister Maurer ins Leben gerufen wurde. Sie analysiert und kommentiert grundsätzliche Fragestellungen und wichtige Entscheidungsvorlagen der Armee zuhanden des Chef VBS aus aussenstehender, unabhängiger Sicht [2].
Im Mai 2012 wurde im Ständerat ein Postulat Berberat (sp, NE) überwiesen, welches auf die bessere Koordination zwischen Rekrutenschule und Hochschulstudium abzielt. Dies wurde damit begründet, dass nach dem Bologna-System die Semester bereits Mitte September beginnen und damit eine 21 wöchige Rekrutenschule nicht im Sommer absolviert werden kann, ohne dass ein Studienbeginn oder dessen Fortsetzung dadurch tangiert wird. Früher war das mit der kürzeren RS-Dauer noch möglich. Um den Studierenden die Einbusse eines Semesters oder gar eines Studienjahres zu ersparen, wurde der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den Hochschulen Lösungen zu suchen, welche den Studenten zugute kommen. Denkbar sei eine Verkürzung der RS um zwei bis drei Wochen unter gleichzeitiger Verschiebung des Semesterstartes um einige Wochen. Nach einem unterstützenden Votum durch Bundesrat Maurer – der Bundesrat führe bereits entsprechende Gespräche – wurde das Postulat diskussionslos angenommen. Ein genau gleich lautendes Postulat Maire (sp, NE) überwies der Nationalrat Mitte Juni [3].
Im Juni des Berichtsjahres wurden zwei ähnlich lautende Vorstösse aus dem Jahr 2010 im Parlament besprochen. Ein Postulat Malama (fdp, BS) und eine Motion Stump (sp, AG) sollten den Bundesrat dazu bewegen, das Nebeneinander von Militärdienst und ziviler Ausbildung besser zu koordinieren. Beide Begehren problematisieren die der Bologna Reform geschuldete Verschiebung der Semesterdaten: Maturanden könnten keine vollständige RS zwischen Schulabschluss und Studienbeginn mehr absolvieren. Die resultierende Situation sei für alle Beteiligten, Armee und Wirtschaft, aber insbesondere für die betroffenen Stellungspflichtigen unbefriedigend. Malama fordert deswegen bessere Beratungsangebote und Stump verlangt eine bessere Koordination. Der Bundesrat anerkannte die Problematik, sah aber durch das bestehende Angebot mit drei RS-Starts pro Jahr die zivilen Bedürfnisse als erfüllt an. Einen akuten Handlungsbedarf erkannte die Regierung nicht. Dennoch werde sie die Anliegen im Zuge der Weiterentwicklung der Armee berücksichtigen. In der Sommersession wurde das Postulat Malama diskussionslos mit 115 zu 40 Stimmen angenommen. Gleichentags wurde über die Motion Stump befunden, die von Chantal Galladé (sp, ZH) übernommen worden war. Die Zürcher Sozialdemokratin unterstrich die Wichtigkeit der Koordination der Ausbildungen. Man dürfe den künftigen Studenten nicht zumuten, ein Zwischenjahr einlegen zu müssen. Bundesrat Maurer anerkannte in seinem Votum die Anliegen, verwies aber auf das bereits früher überwiesene Postulat Berberat (siehe oben). Der Bundesrat sei bereits mit der Lösungssuche beauftragt und deswegen sei dieser Vorstoss abzulehnen. Entgegen dieser Aufforderung wurde die Motion angenommen (82 zu 71 Stimmen). Im September kam das Geschäft in den Ständerat, dessen SiK sich kritisch dazu geäussert hatte: Erstens liege es nicht in der Kompetenz des Bundes, Vorschriften über den Semesterbeginn zu erlassen und zweitens reiche die Zeit zwischen Schulabschluss und Mitte September ohnehin nicht, um eine vollständige Rekrutenschule durchzuführen. Auch Bundesrat Maurer setzte sich erneut gegen die Motion ein und betonte, dass es einen Dialog zwischen Bund und Hochschulen brauche und nicht einseitige Forderungen an die Armee. Der Ständerat folgte der Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab [4].
Im Frühjahr wurde im Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) eingereicht, welche die militärische Motorfahrerausbildung betrifft. Diese soll so angepasst werden, dass sie lückenlos für den zivilen Gebrauch verwendbar wird. Der militärische Lastwagenführerausweis reichte seit Inkrafttreten der revidierten Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) Anfang September 2009 nicht mehr aus, um für zivile Unternehmen als Berufschauffeur tätig zu sein, da fortan neben der Fahrerlaubnis auch ein Fähigkeitsnachweis erbracht werden musste. Der Motionär sah in der Erweiterung der militärischen Fahrerausbildung eine Chance, den Bedarf an Berufschauffeuren zu decken, was auch der Wirtschaft zugute kommen würde. Der Fähigkeitsausweis sollte als Abschluss der militärischen Fahrerausbildung während der Rekrutenschule erworben werden. In diesem Punkt sah der Bundesrat Schwierigkeiten: Die Zeit während der RS sei einerseits zu knapp und andererseits koste der Fahrausweis pro Rekrut rund 1 000 CHF, was in der Summe 1 Mio. CHF übersteigen würde. Entgegen dem ablehnenden Votum von Bundesrat Maurer wurde die Motion im Rat deutlich angenommen. Die SiK des Nationalrates empfahl die Motion in der Folge ebenfalls zur Annahme. Dabei wurden vor allem die Synergien hervorgehoben, welche durch den Vorstoss genutzt werden können. Viel genanntes Argument war die Validierung militärischer Ausbildungen im Zivilleben. In der Schlussabstimmung wurde die Motion schliesslich auch im Nationalrat mit 105 zu 42 Stimmen angenommen [5].
Mit Beginn des Herbstsemesters 2012 ermöglichte die Universität St. Gallen (HSG) Offizieren und höheren Unteroffizieren die Anrechnung der militärischen Kaderausbildung durch Kreditpunkte (ECTS). Damit wurde nach der bereits bestehenden Anerkennung und Anrechnung von weiterführenden Lehrgängen in verschiedenen Fachhochschulen erstmals die Kadergrundausbildung und die praktische Führungstätigkeit in der Schweizer Armee durch eine renommierte Universität anerkannt. Bachelor Studenten konnten fortan nach absolvierter Offiziersschule und Abverdienen sechs Kreditpunkte an ihr Studium anrechnen. Im Masterstudium können Kompaniekommandanten und Stabsoffiziere nochmals bis zu sechs Punkte anrechnen. Höhere Unteroffiziere können bis zu vier Punkte anrechnen. Die HSG setzt als Bedingung dazu eine militärische Qualifikation von mindestens der Note 3 (gut) und ein Papier über militärische Führungsgrundsätze im zivilen Umfeld. Damit erfüllt die HSG auf Initiative der Uni-internen Offiziersgesellschaft als erste Hochschule Forderungen, wie sie aus der Politik bereits mehrfach angeregt wurden [6].
Ende Juni legte der Bundesrat eine nationale Stratgie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken vor. Eine neu geschaffene Koordinationsstelle innerhalb des eidgenössischen Finanzdepartementes soll die Umsetzung begleiten. In der Strategie wird dargelegt, wie die Bedrohungslage im Cyber-Bereich aussieht, wie die Schweiz, beziehungsweise die Betreiber der kritischen Infrastrukturen, dagegen gerüstet sind, wo die Mängel liegen und wie diese am effizientesten und wirksamsten zu beheben sind. Die Massnahmen reichen dabei von Risikoanalysen zu kritischen ICT-Infrastrukturen bis zu einer stärkeren Einbringung der Schweizer Interessen in diesem Bereich auf internationaler Ebene. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass via elektronische Netzwerke ausgeführe Störungen, Manipulationen und gezielte Angriffe tendenziell zunehmen werden. Der Krisenfall wird durch einen gelungenen Angriff mit erheblichen Konsequenzen beschrieben und verlangt von den involvierten und betroffenen Akteuren ein spezifisches Krisenmanagement. Bis Ende 2017 sollen die verantwortlichen Bundesstellen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags umsetzen [7].
Mitte Jahr gelangte ein seit 2010 hängiges Postulat Bourgeois (fdp, FR) in den Nationalrat. Der begeisterte Berggänger verlangte vom Bundesrat, einen Bericht über die Patrouille des Glaciers (PDG) zu verfassen. Darin soll unter anderen Aspekten beleuchtet werden, wie dieser Anlass das Bild der Schweiz und das Ansehen der Armee in der Bevölkerung präge und welche Ausgaben für die Organisation des Anlasses notwendig sind. Des Weiteren soll der Bundesrat skizzieren, welche weiteren Massnahmen nötig seien, um den Fortbestand des Anlasses langfristig zu sichern. In seiner Antwort teilte der Bundesrat die positiven Aspekte dieses Sportanlasses, merkte aber an, dass eine Studie der Universität Lausanne von 2007 die gestellten Fragen bereits aufgegriffen und positiv beantwortet habe. Der während der Diskussion anwesende Bundesrat Maurer gestand dem speziellen Sportanlass zwar Einmaligkeit und Ausstrahlung zu. Dennoch sei das Postulat aus oben genanntem Grund abzulehnen. Trotz einiger Gegenstimmen, vorwiegend aus dem links-grünen Lager, wurde das Postulat allerdings mit 111 gegen 33 Stimmen angenommen [8].
In der Vernehmlassung wurde ein Verbot von Söldnerfirmen deutlich befürwortet. Das EJPD wurde vom Bundesrat daraufhin beauftragt, bis Ende 2012 eine Botschaft auszuarbeiten, welche im Folgejahr im Parlament besprochen werden soll. Das neue Bundesgesetz soll die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen regeln und eine Meldepflicht für die betreffenden Firmen einführen. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere ein Verbot der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts vor (Verbot des Söldnertums). Zudem sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Die Thematik ist seit 2005 hängig und erhielt 2010 Aufwind, als die SiK des Ständerates in einer Motion ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen forderte [9].
 
[1] Lit. Szvircsev Tresch.
[2] Bericht C Milizkommisssion: „Die Bedeutung der Armee für die Schweiz“, 2012; und Medienmitteilung VBS vom 30.8.12.
[3] Po. 12.3116 (Berberat): AB SR, 2012, S. 368 f.; Po. 12.3210 (Maire): AB NR, 2012, S. 1211.
[4] Po. 10.3570 (Malama): AB NR, 2012, S. 998; Mo. 10.3832 (Stump): AB NR, 2012, S. 999 f. und AB SR, 2012, S. 805 f.
[5] Mo. 12.3323: AB SR, 2012, S. 368 f.; Ab NR, 2012, S. 2065 ff.
[6] Medienmitteilung VBS vom 30.8.12.
[7] Medienmitteilung VBS vom 27.6.12.
[8] Po. 10.3790: AB NR, 2012, 998 f.
[9] Medienmitteilung Bundesrat vom 29.8.12; Mo. 10.3639 (SiK-S): AB NR, 2011, S. 112; AB SR, 2010, S. 864; siehe SPJ, 2011, S. 168.